Zwei Fragen... seht doch selbst

Hallo,
ich habe da zwei Problemchen mit suspekten Firmen…
1.) Ich habe bei einer eingetragenen Firma, welche auch über ebay verkauft, eben dort einen Midi-Tower für DM 99.- ersteigert. (War auch der Startpreis, wird auf der HP der Fa. zum gleichen Preis angeboten.) Nach zwei Tagen hatte ich den Betrag überwiesen (Preis war incl. VK). Nach einer Woche fragte ich nach, und nachdem auch in der zweiten Woche weder Antwort noch Tower erhielt, forderte ich den Betrag zurück.
Ich bekomme von dieser Firma keine e-mails, meine werden auch nicht beantwortet. Der einzige Kontakt wird durch Anrufe meinerseits dargestellt, dort bekomme ich stets die Infos, dass entweder bereits überwiesen sei oder dies sofort geschehe…
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2.) Auf einer Computerbörse habe ich für meinen Drucker (Epson Stylus Photo 870) ein Nachfüllset erstanden, der Verkäufer wies mich nicht darauf hin, dass ich das Set bei diesem Drucker überhaupt nicht verwenden kann, da die Patronen mit einem Chip ausgestattet sind, der eine nachgefüllte Patrone nicht erkennt.
Mehrere Nachfragen blieben ohne verwertbaren Erfolg, der Händler (GmbH) gab mir unsinnige Tipps (Leiterbahnen des Chip durchtrennen etc.), die alle nicht zum gewünschten Erfolg führten. Nun erfuhr ich aus sicherer Quelle, dass ein Nachfüllen definitiv nicht möglich sei.
Jedoch weigert sich der Händler beharrlich, mir den Kaufpreis zurückzuerstatten.
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Was kann ich tun? Ich will meinen RA nicht mit Banalitäten von unter DM 100.- belasten, aber eine pol. Anzeige müsste doch in beiden Fällen zum Erfolg führen können. Ich akzeptiere einfach nicht, dass betrügerische Machenschaften wie diese sich auch noch lohnen… sollten sich hier andere Geschädigte finden, könnten wir ja - per e-mail - Kontakt aufnehmen, um zu vergleichen, ob es sich um die gleichen Firmen handelt… momentan möchte ich sie nicht öffentlich bekannt geben…
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MfG
Michael Zettler
(gespannt auf Antworten wartend)
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Mahnbescheid

Hallo,

schick denen einen MAhnbescheid (hieß früher mal Zahlungsbefehl).
Dazu brauchst Du noch keinen RA. Das Formular gibt’s in
Schreibwarengeschäften, und wenn Du beim Ausfüllen Probleme hast,
hilft man Dir auf der Geschäftsstelle Deines Amtsgerichtes (wo
DDu ihn auch abgeben musst - er wird dann von Amts wegen
zugestellt).
Vorteile: Die Firma hat nun drei Möglichkeiten, die aber alle
eher für Dich sprechen:

  1. Entweder sie zahlt, samt der Kosten des Mahnbescheides.
  2. Sie erhebt Einspruch. Dann muss sie aber gegen Dich klagen.
  3. Sie lässt die Frist ohne Reaktion verstreichen. Dann kannst Du
    aus dem Mahnbescheid einen vollstreckbaren Titel machen und das
    Geld vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
    Viel Erfolg!
    R.B.

Die Sache mit dem Mahnbescheid ist ein zunächst preiswerter Weg. Nur im Fall des Einspruchs muß keineswegs der Empfänger des Mahnbescheids klagen, sondern derjenige, der den Mahnbescheid erwirkt hat, KANN klagen. Andernfalls verläuft alles im Sande.

Gruß
Wolfgang

Sorry, richtig

Stimmt, da hatte ich mich vertan. Aber selbst bei einer Klage hat
man da mehr im Kreuz, wenn man sozusagen als erster einen Schritt
getan hat (Richter neigen dazu, den Absender eines Mahnbescheides
schon als so etwas wie einen Berechtigten anzusehen). Außerdem
kann man immer noch mal sehen, mit welch guten oder doch meist
eher schlechten Argumenten der Gegner Einspruch einlegt, und so
sein Prozessrisiko abschätzen. Oft wird aber auch überhaupt nicht
reagiert oder bezahlt.
R.B.