Insolvenz einer GmbH

Hallo.

Bisher dachte ich, dass bei Konkurs einer GmbH nur das Stammkapital haftet und die Gesellschafter nichts zu befürchten hätten. Doch vor einigen Tagen habe ich eine Diskussionin TV mitverfolgt, bei der es darum ging, dass auch ein Gesellschafter (je nach Schuldart) haftbar gemacht werden kann. Hierbei gäbe es u.a. auch eine „5-jährige Nachhaftung“ der Gesellschafter, die 5 Jahre lang für Verbindlichkeiten haften. Kann mich evtl. jemand aufklären? Wenn ja, für welche Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter? Auch für Verbindlichkeiten, die vor dem Eintritt entstanden sind? Inwieweit haftet der Geschäftsführer und in welchem Maße?

Ich danke euch im Voraus.

Ein paar Links dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr…

Kann es sein, dass es da im Besonderen um die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ging?

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH-Geschäftsführer-Ha…

http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzvernichtungshaf…

Gruß

Stefan

Hallo Damian,

die Gesellschafter einer GmbH haben auch nichts zu befürchten…

Sie haften NUR mit dem „Offiziell“ laut Handelsregister beim Amtsgericht
eingetragenen Gesellschafteranteil…

Anders sieht es allerdings aus,wenn der(oder die) Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH sind.
In diesem Falle trifft sie die Geschäftsführer-Haftung,die sehr viel weiter geht…

Ich kenne GmbH`s,die Millionen € an Schuldenmasse „hinterlassen“ habe,wo die Gesellschafter heute schon wieder die „nächste“ GmbH haben…

mfg

Viele Dank für die Info. Aber trifft dies auch zu, wenn bspw. zu der Schuldenmasse Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (Steuern etc.) gehören? Oder werden diese genauso behandelt wie Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten?

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Änderung GmbHG?
Hallo Frank,

die Gesellschafter einer GmbH haben auch nichts zu
befürchten…

Sie haften NUR mit dem „Offiziell“ laut Handelsregister beim
Amtsgericht
eingetragenen Gesellschafteranteil…

ach, ist das GmbhG schon wieder geändert worden?

Ich kenne noch die folgenden Paragraphen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9a.html i.V.m.
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__9b.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__30.html i.V.m.
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__31.html

Sag mir doch bitte kurz, wann die abgeschafft worden sind.

Es grüßt dankend
Christian

Hallo Damian,

Bisher dachte ich, dass bei Konkurs einer GmbH nur das
Stammkapital haftet

Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen.

und die Gesellschafter nichts zu
befürchten hätten.

Wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt ist, dann haften die Gesellschafter natürlich erst einmal von vorn herein über den fehlenden Rest mit ihrem Privatvermögen.
Gab es noch kurz vor Insolvenzanmeldung größere Zahlungen an die Gesellschafter -> ggf. Rückforderung in die Masse hinein.

Außerdem bewegst Du Dich rechtlich in Insolvenznähe sehr schnell in einem Graubereich bzgl. der Insolvenztatbestände. Sollte Dir ein Insolvenzvergehen nachgewiesen werden (Verschleppung der Insolvenz, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen o.ä., wird häufig erst Jahre später festgestellt), dann war es nichts mit mbH, dann bist Du als Gesellschafter ratzfatz wieder bei der Generalhaftung à la OHG angekommen.

Sprich: Wer insolvent gehen muss, sollte sich frühzeitig einen erfahrenen Berater suchen. Die paar 100€ sind in der Regel sehr gut angelegt und sparen jede Menge Ärger (und ggf. den Insolvenzverwalter):wink:

Grüße
Jürgen