Werbefotos drucken?

Hallo
dürfte ein nicht offzieller Fanclub einer Sängerin, Fotos zum Verteilen auf Konzerten drucken lassen? Der FC würde selbstgeschossene Konzertfotos nutzen, dort würde die Internetadresse draufkommen und diese würden auf Konzerten verteilt werden, als eine Art Werbung für den FC.

Der FC durfte sich solche Äusserungen „anhören“

„Also, ich will jetzt mal kein Spielverderber sein.
Aber nur weil das ein Konzertfoto ist, heißt das noch laaaange nicht, dass kein CR(=Copyright) drauf ist. Auch wenn da nichts drauf steht!
Denn man darf eigentlich nicht einfach ein konzert knipsen. Man muss ein gewerbe anmelden, dann dafür bezahlen, dass man die rechte bekommt zu knipsen und und und. Und wenn die Bilder im netz sind haben die alle ein CR es sei denn, es steht ausdrücklich dabei! Und wenn man privat ein Pic vom konzert macht darf man das eben nicht verwenden, weil man nicht Genehmigung hat, Aufnahmen vom Konzert zu machen und die kommerziel zu nutzen. (was es in diesem Fall eindeutig wäre)!“

Kommerziell wäre es meiner Meinung nach nicht, denn der FC würde diese Fotos nicht verkaufen, sondern umsonst verteilen.

Legal, oder illegal?

Hallo Sarah,

in Deutschland heißt das nicht Copyright, sondern Urheberrecht, und der Urheber ist in diesem Fall zuerst einmal der Fotograph.

Es kann allerdings sein, dass der Veranstalter das Fotographieren untersagt und sich die Nutzungsrechte an Aufnahmen der Veranstaltung vorbehält.

Dies scheint hier der Fall zu sein.

Gruß!

Horst

Ok, aber bekommt der FC jetzt von irgendeinem Fan aus irgendeinem Land ein selbstgeschossenes Foto und das OK von diesem Fan das Foto für die Werbefotos zu benutzen, WER könnte dem FC dann noch was? Das Foto kommt z.b. aus Finnland. Wer sagt, dass in Finnland das fotografieren ebenfalls untersagt ist. Wer macht sich die Mühe und prüft das nach?
Die Werbefotos werden nicht verkauft, sondern umsonst verteilt.

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Moin,
und neben dem Copyright gibt es auch noch dies:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Da das Bild in D weitergegeben werden soll gilt deutsches Recht.
Da der Verein durch seine Werbung seinen Mitgliederbestand erhöhen will und dadurch mehr Mitgliedsbeiträge erhalten will, oder mehr Besucher auf die Homepage kommen und dort irgendein Werbeklick … usw. ist für mich das Ansinnen durchaus als gewerblich anzusehen, auch wenn die Bilder kostenfrei abgegeben werden.

mfG
Hi

Einspruch: Der FC ist komplett kostenlos und es gibt keinerlei Werbung auf dieser Homepage. Die Betreiber des Fanclubs verdienen mit dem FC keinerlei Geld, da es ein Hobby von ihnen ist ihrem Star diesen Support zu geben und in Deutschland eine Fanbase zu schaffen.

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Hallo,

Recht_am_eigenen_Bild

Bei Personen, die in der Öffentlichkeit auftreten ist das aber heftig eingeschränkt.
Gruß
loderunner

Kommerziell wäre es meiner Meinung nach nicht, denn der FC
würde diese Fotos nicht verkaufen, sondern umsonst verteilen.

Hallo,
nach dem Urheberrecht ist es völlig egal, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ich verstehe nicht, warum darüber immer wieder diskutiert wird.
Grüße
Ulf

Naja, es kennen sich nicht alle so gut damit aus. Also ist es definitiv verboten?

WELCHE Art von Werbefotos könnte der FC drucken? WAS könnte auf den Fotos sein?

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Nun, wenn der FC von einem Fotografen ein Foto zur Veröffentlichung zugeschickt bekommt, dann muss er wohl davon ausgehen, dass dieser das Nutzungsrecht vergeben kann.
Da steht dann sowas wie „Mit freundlicher Genehmigung…“ darunter.

Wenn dann aber ein Veranstalter so etwas schreibt, wie im Ausgangsfall geschildert, dann sollte man in jedem Fall Vorsicht walten lassen, z.B. das Bild zunächst aus dem Netz nehmen, bis man den Fall geklärt hat.

Gruß!

Horst

Ich mach also irgendwo auf einem Konzert ein Foto von Madonna oder einem sonstigen Künstler und pack das bei mir mit in die Werbung? Und den Prozess soll ich dann gewinnen?
Du gestattest mir ein gewisses Maß an Zweifel.

mfG
Hi

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Wenn NUR die Künstlerin auf dem Foto zu sehen ist und von dem Hintergrund z.b der Halle gar nichts. Welcher Hallenbetreiber bzw Veranstalter soll denn dann wissen, dass dieses Foto genau in seiner Halle entstanden ist. Das kann bei jedem xbeliebigem Konzert in irgendeinem Land entstanden sein. Professionelle Konzertfotos würden sowieso nicht verwendet werden. Wenn dann nur eins, was wirklich von einem fan gemacht wurde und wo der FC das OK bekommt, dass er es verwenden darf. Weiss nicht, ist es erlaubt hier Beispielfotos zu zeigen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was hat denn der Hallenbetreiber damit zu tun? Ich werde von Madonna verklagt.

mfG
Hi

Hallo,

Ich mach also irgendwo auf einem Konzert ein Foto von Madonna
oder einem sonstigen Künstler und pack das bei mir mit in die
Werbung? Und den Prozess soll ich dann gewinnen?
Du gestattest mir ein gewisses Maß an Zweifel.

Das habe ich damit keineswegs sagen wollen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass Madonna genau wie unsere Bundeskanzlerin nicht bei jeder Veröffentlichung eines Bildes von ihr gefragt werden muss. Ansonsten wäre eine Berichterstattung mit Bild in einer Zeitung ja gar nicht möglich.
Gruß
loderunner (ianal)

Was hat denn der Hallenbetreiber damit zu tun? Ich werde von
Madonna verklagt.

mfG
Hi

hallo auch,

das glaube ich eher nicht, denn bei Personen des öffentlichen Lebens ist der Schutz des Rechts am eigenen Bild ein anderer als bei Privatpersonen.

aus WIkipedia:

Personen der Zeitgeschichte [Bearbeiten]

Die Erfordernis einer Einwilligung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Absatz 1 KUG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt.

In der deutschen Rechtsprechung hat sich dabei eine Unterscheidung zwischen „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ und „relativen Personen der Zeitgeschichte“ eingebürgert.

Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker). Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert, das Material verbreitet und veröffentlicht werden.

Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (beispielsweise die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder Sportler während eines Wettkampfs). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Einige Prominente sind der Meinung, sie seien keine absoluten Personen der Zeitgeschichte und hätten damit wiederum Anspruch auf Privatsphäre.

Nach der sogenannten Begleiterrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen zu den relativen Personen der Zeitgeschichte auch Lebenspartner oder Kinder von absoluten Personen der Zeitgeschichte. Über sie darf dann in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Auftritt ebenfalls ohne Einwilligung berichtet werden.

Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto mehr wird sie zu einer Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Allerdings gilt auch für diese Personen die Schutzzone der unantastbaren Intimsphäre. Diese Einschränkung findet sich bereits in § 23 Absatz 2 KUG: Das Recht, eine Person ohne Einwilligung abzubilden, erstreckt sich „nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten“ verletzt wird.

der Doc

Die Künstlerin, die der FC supportet würde garantiert NICHTS dagegen haben.

Hätte jetzt nur gerne eine richtige Antwort.

DARF man es

oder

darf man es definitiv nicht?

Was hat denn der Hallenbetreiber damit zu tun? Ich werde von
Madonna verklagt.

mfG
Hi

Einspruch: Der FC ist komplett kostenlos und es gibt keinerlei
Werbung auf dieser Homepage. Die Betreiber des Fanclubs
verdienen mit dem FC keinerlei Geld, da es ein Hobby von ihnen
ist ihrem Star diesen Support zu geben und in Deutschland eine
Fanbase zu schaffen.

Dann fragt halt einfach die künstlerin nach einem bild…

Hi,

unabhängig mal von der laufenden Diskussion über Urheberrecht (wurde ja schon ausführlich erörtert), würde ich eine Verwendung solch eines Fotos für Werbezwecke ohne Einwilligung des darauf abgebildeten Künstlers verneinen.

Beispiel: Man macht auf einem Konzert ein Foto von Madonna und druckt darunter den Namen seiner Homepage (Beispiel: "www.tobegayiscool.com") und verteilt das auf dem nächsten Madonnakonzert.

Kommerziell wäre es meiner Meinung nach nicht, denn der FC
würde diese Fotos nicht verkaufen, sondern umsonst verteilen.

Kommerziell kann auch bedeuten, dass auf der auf dem Flyer beworbenen Homepage Werbung geschaltet wird sprich Einnahmen damit erzielt werden.

Nur meine Meinung.

Gruß

Christian

Wie bereits gesagt: Der Fanclub erzielt KEINE Einnahmen. Weder durch Mitgliedsbeiträge, noch durch irgendwelche Werbung auf der Homepage. Die Homepage ist komplett werbefrei!

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Hallo,

Wenn NUR die Künstlerin auf dem Foto zu sehen ist und von dem
Hintergrund z.b der Halle gar nichts. Welcher Hallenbetreiber
bzw Veranstalter soll denn dann wissen, dass dieses Foto genau
in seiner Halle entstanden ist. Das kann bei jedem xbeliebigem
Konzert in irgendeinem Land entstanden sein.

Du meinst: wenn’s keiner nachweisen kann (was nebenbei fragwürdig ist), ist es erlaubt? So, wie auch Ladendiebstahl erlaubt ist, wenn der Händler dem Dieb nichts beweisen kann?

Kann es sein, dass Du da Beweisbarkeit mit Legalität durcheinander bringst?

Gruß
loderunner (ianal)

Ich möchte ganz einfach eine richtige Antwort haben.
Aber vergesst es…hab die Künstlerin jetzt selber gefragt

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