Hallo ihr Wissenden!
Mich beschäftigt folgender fiktiver Fall zur Zustellung eines Mahnbescheids im Ausland
Mal angenommen, ein Unternehmen würde ein Projekt durchführen. Im Rahmen dessen würde ein externer Berater auf Honorarbasis beschäftigt werden.
Dieser würde - ebenfalls im Rahmen dieses Projektes - an Seminaren teilnehmen, die vom Unternehmen durchgeführt werden würden.
Die Honorarforderungen des Beraters würden ausgezahlt werden und nicht mit den Seminargebühren verrechnet.
Der Berater würde die Seminargebühren nicht bezahlen.
Das Unternehmen würde nun einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht beantragen.
Dieser Mahnbescheid könnte nicht zugestellt werden, da der Schuldner zwischenzeitlich seinen Wohnsitz ins Ausland, z. B. nach Großbritannien, verlegt hätte.
Ein Gerichtsstand wäre nicht eindeutig aufgeführt bzw. erwähnt.
Nun zu meiner Frage:
Wäre es möglich, einen Mahnbescheid im Ausland zustellen zu lassen?
Über welches Gericht könnte das dann laufen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Andrea