Resumée

Ich fasse nochmal zusammen:
Ich darf cds kopieren, sofern sie über keinen wirksamen kopierschutz verfügen. das hast, dass wenn ich mit einer legalen software wie nero eine cd brennen kann ist das nicht strafbar.
Wenn nero das ganze nicht brennt oder ein vermerk auf derm cover ist ist das ganze ilegal.

alles richtig?

vielen danke euch allen

Hallo,
wenn ich es noch richtig weiss ist es für den eigengebrauch immer erlaubt, bzwsogar erwünscht cd`s zu kopieren, damit du z.b im auto nicht die originale hast, weil diese ja nicht erstzt werden im falle eines diebstahls, gruss behave

Hi,

wenn ich es noch richtig weiss ist es für den eigengebrauch
immer erlaubt, bzwsogar erwünscht cd`s zu kopieren,

Erwünscht? Mit Sicherheit nein!

siehe:
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq
Zitat:
Gibt es ein Recht auf Privatkopie?
Es gibt kein Recht auf Privatkopie, sondern allenfalls eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Dieses sog. Schranke wurde 1965 gesetzlich eingeführt, weil es technisch unmöglich war, das private Kopieren zu verhindern oder einzeln abzurechnen. Als Ausgleich erhalten die Urheber die pauschale Vergütung auf Vervielfältigungsgeräte und Leerträger. Auch aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit lässt sich kein Recht auf kostenlosen Zugang ableiten. Ansonsten könnte es ja auch kein Bezahlfernsehen geben. Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder lediglich das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten.

http://www.netlaw.de/beitraege/2003/huerdenlauf.htm

Ulrich

hi,
aber trotz allem verhalte ich mich ja nicht gesetzeswiedrig wenn ich im auto nur kopien hab und die originale zu hause im regal stehen oder?

Hi,

aber trotz allem verhalte ich mich ja nicht gesetzeswiedrig
wenn ich im auto nur kopien hab und die originale zu hause im
regal stehen oder?

Laut http://www.netlaw.de/beitraege/2003/huerdenlauf.htm ja. Dort steht:
In § 108 UrhG findet sich die Strafe für das Umgehen des Kopierschutzes: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Ausnahme: Wer die Tat zum privaten Gebrauch begeht, bleibt straffrei. Somit darf ruhig schlafen, wer maximal sieben Kopien eines Werkes herstellt und diese unentgeltlich höchstens an enge Freunde und Bekannte weitergibt.
Dies gilt IMHO nur dann, wenn der Kopierschutz umgangen wurde. CDs ohne ihn sind davon nicht betroffen.

Dennoch gibt es da eine graue Zone. Denn es steht weiter:
Von einer „Umgehung“ kann nur die Rede sein, wenn eine Einschränkung aufgehoben wird, die der Berechtigte zur Vermeidung einer ganz bestimmten Kopiertechnik vorgenommen hat. Das Abgreifen des an den Line-Out-Ausgang gesendeten Signals mit einer geeigneten Software etwa dürfte daher nicht verboten sein, solange der Hersteller der CD eine solche Kopiertechnik durch geeignete „wirksame“ Maßnahmen gar nicht eingeschränkt hat.

Kurz gesagt: Überspielen am Ausgang des Lautsprechers ist IMHO keine Umgehung des Kopierschutzes.

Ulrich (IANAL)

Hallo,

Laut http://www.netlaw.de/beitraege/2003/huerdenlauf.htm ja.
Dort steht:

Dort steht es leider veraltet. Lies mal die aktuelle Version: http://dejure.org/gesetze/UrhG/108.html.
Es gibt keine Erlaubnis mehr zur Umgehung des Kopierschutzes für Privatkopien.
Gruß
loderunner (ianal)