Gewährleistung Gebrauchtwaren

**Hallo,

am 13.10. war Auktionsende für ein 2x benutztes Modem. Wenige Tage später hat der Bieter den Artikel bezahlt und auch erhalten.
Am 21.11. bekomme ich eine eMail vom Käufer mit dem Hinweis, dass er das Gerät nicht eher hätte testen können und dass der Computerhändler, bei dem er es zum testen gehabt hätte, gesagt hat es sei kaputt. Und nun will der doch sein Geld zurück.
In der Auktion hatte ich erwähnt, dass auf das Modem noch eine Restgarantie sei. Allerdings hat der Käufer weder Unterlagen gefordert noch erhalten. Wer sagt mir wie solche Dinge gehandhabt werden? Meines Wissens nach beträgt die Gewährleistungsgarantie für Gebrauchtwaren 2 Wochen.
???
Katrin**

Hallo Katrin,

das BGB unterscheidet bei Gewährleistungsansprüchen nicht zwischen Neu- und Gebrauchtwaren. § 477 Abs. 1 BGB bestimmt eine generelle Frist von 6 Monaten. Allerdings ist deine Anmerkung bzgl. der Restgarantie möglicherweise hilfreich: Du hattest ja ursprünglich einen Garantieanspruch gegen denjenigen, von dem du das Modem erworben hast; dieser Anspruch könnte auf deinen Käufer nun übergegangen sein. Ich bin mir da nicht ganz sicher, wüsste aber auch nicht, was dem im Wege stehen sollte, wenn du ihm die Garantieunterlagen zusendest - am besten mit der Verabredung, dass er damit alle Ansprüche gegen dich nicht geltend macht.

gruss
david

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]