Patentierbarkeit fuer Ideen zum allgem. Gebrauch

Hallo,

angenommen jemand hat eine Idee um z.B. Energiegewinnung bei Windkraftanlagen ergiebiger zu machen.

Er moechte kein Geld damit verdienen sondern diese Idee der Allgemeinheit zur Verfuegung stellen damit die Umwelt entlastet und die Energiepreise niedriger werden.

Seine Angst waere nur: Wenn er seine Erfindung publiziert melden einige Energiekonzerne ein Patent darauf an und verbietet somit anderen diese Ideologie zu nutzen und die Energiepreise fuer den Verbraucher werden nicht niedriger.

Er selbst hat nicht die finanziellen Mittel seine Idee zu patentieren.

Ist seine Angst berechtigt? Kann ein Konzern die Idee eines anderen patentieren und Konkurrenten den Gebrauch dieses Systems verbieten? Was kann er tun um seine Ideologie der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen?

Vielen Dank und Gruss

Desperado

Hallo,
ianal.
Eine Idee, die bereits veröffentlicht wurde, kann nicht mehr patentiert werden.
Gruß
loderunner

Hallo,

angenommen jemand hat eine Idee um z.B. Energiegewinnung bei
Windkraftanlagen ergiebiger zu machen.

Er moechte kein Geld damit verdienen sondern diese Idee der
Allgemeinheit zur Verfuegung stellen damit die Umwelt
entlastet und die Energiepreise niedriger werden.

Seine Angst waere nur: Wenn er seine Erfindung publiziert
melden einige Energiekonzerne ein Patent darauf an und
verbietet somit anderen diese Ideologie zu nutzen und die
Energiepreise fuer den Verbraucher werden nicht niedriger.

Sobald etwas veröffentlicht wird, ist es nicht mehr patentierbar.
Auch nicht durch den Erfinder. Die Befürchtung, jemand könne sich etwas als Patent wegschnappen, ist unbegründet. Aber jeder darf die veröffentlichte Idee nutzen, da sie nicht patentiert wurde.
Der Weg von der Erfindung zum Patent ist wie folgt :

  • Idee haben
  • beim Patentamt anmelden (danach kann beliebig publiziert werden,
    ohne das das schädlich ist)
  • spätestens nach einem/zwei (?) Jahr/en Offenlegung durch Patentamt
  • auf Antrag von Anmelder (oder jeder beliebigen Person) Prüfung
    auf Patentfähigkeit
  • bei positiver Prüfung Patenterteilung (es sei denn es gibt Einsprüche)
    Gruß
    Karl

Ist seine Angst berechtigt? #

Nein

Kann ein Konzern die Idee eines anderen patentieren und Konkurrenten
den Gebrauch dieses Systems verbieten?

Nein.

Was kann er tun, um seine Ideologie der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen?

Veröffentlichen, dort wo es der Allgemeinheit zugänglich ist.

Gruß
Karl

Hallo,

Seine Angst waere nur: Wenn er seine Erfindung publiziert
melden einige Energiekonzerne ein Patent darauf an und
verbietet somit anderen diese Ideologie zu nutzen und die
Energiepreise fuer den Verbraucher werden nicht niedriger.

wie schon geschrieben wurde lassen sich veröffentliche Ideen nicht mehr patentieren.
Ein schönes Beispiel ist eine Patentanmeldung, wo eine Firma mit Styropurkügelchen eine Methode entwickelt hatte gesunkene Schiffe zu heben.
Das Patent wurde abgelehnt, weil in den 50er Jahren in einem Donald-Comic eine Geschichte stand, in der er ein Schiff mittels Tischtennisbällen hob.
So weit haben die Leute wohl nicht recherchiert :wink:

Gandalf

falls es jemanden interessiert …
tach :o)

Der Weg von der Erfindung zum Patent ist wie folgt :

  • Idee haben
  • recherchieren ob jemand anderer die idee schon früher hatte
  • sinnvoll alternativen und bevorzugte ausführungsformen überlegen
  • nachdenken ob das schutzrecht auch durchsetzbar ist
  • beim Patentamt anmelden (danach kann beliebig publiziert
    werden, ohne das das schädlich ist)

nein. eine veröffentlichung der erindung vor ablauf des prioritätsjahres gilt als stand der technik gegen den erfinderischen schritt zusätzlicher ausführungsformen in den prioritätsgestützten nachanmeldungen. klingt kompliziert, isses auch. deswegen lieber nicht veröffentlichen.

  • spätestens nach einem/zwei (?) Jahr/en Offenlegung durch
    Patentamt

fast richtig. es sind 18 monate ab anmeldetag

  • auf Antrag von Anmelder (oder jeder beliebigen Person) Prüfung
    auf Patentfähigkeit
  • bei positiver Prüfung Patenterteilung (es sei denn es gibt
    Einsprüche)

erteilt wird jedenfalls, im fall eines erfolgreichen einspruchs (oder einer nichtigkeitsklage) wird das patent dann wiederrufen

gruß

tiger