Kunsturhebergesetz §22

Hallo,

angenommen es gibt ein Hobbymodel, welches gelegentlich Aufträge an nimmt und dafür entsprechend Entlohnung bekommt.
In diesem Fall, war das Model so blöd und hat sich keinen Vertrag aushändigen lassen, welche die Entgeltzahlung schriftlich festhielt. Es ist nur eine mündliche Absprache erfolgt.
Der Fotograf zahlt nicht, allerdings veröffentlicht er die Bilder (Kalenderform - international verbreitet) und hat darüber aber keine Erlaubnis von dem Model (zumindest keine schriftliche). Denn wer kein Geld zahlt, hat auch kein Recht Bilder zu veröffentlichen.

Kann das Model sich in dem Fall auf den § 22 Recht am eigenen Bild beziehen und gegen den Fotografen klagen, oder macht es keinen Sinn.

Schließlich möchte das Model ungern auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleiben und hätte gerne endlich die Entlohnung.

Ich hoffe es kann jemand Tipps geben!

Vielen Dank.

Hallo,

solange der Fotograf keine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen kann, steht Aussage gegen Aussage, denn er wird sicherlich behaupten eine mündliche Einverständniserklärung erhalten zu haben. Ähnlich steht es mit der Bezahlung.

Wer dann letztendlich recht bekommt hängt vom Richter ab und der ist auch nur ein Mensch, wobei ich meine Hand dafür ins Feuer legen möchte, dass die meisten Richter durchaus auch einen Zusammenhang zwischen Nutzung und Bezahlung sehen würden. Aber wissen kann man nie.

Die Frage ist doch aber, ob man sofort vor Gericht rennen muss. Hin und wieder genügt es, wenn man dem Fotografen die Rechtslage und die möglichen Alternativen objektiv darlegt und versucht eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Hatte selbst schon solche Fälle.

Was die Anwaltskosten angeht, würd ich mir da auch keinen so großen Kopf machen. Unter Umständen könnte das Model, abhängig von den Einkommensverhältnissen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen
Viel Erfolg und viele Grüße
Bernhard Kelz

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Hallo!

Für „Aussage gegen Aussage“ sieht das Gesetz klare Regeln vor.

Das Model sagt: „Der Fotograf veröffentlicht meine Bilder“

Der Richter fragt: „Kannst Du das beweisen?“

Das Model sagt „ja“ und knallt den Kalender auf den Tisch.

Der Fotograf sagt: „Aber das MOdel hat eingewilligt“

Der Richter fragt: „Kannst Du das beweisen?“

Der Fotograf sagt: „Hm, nunja, also eigentlich eher nicht“.

Fertig.

Abwandlung:

Der Fotograf sagt: „Warum sollte das Model vor meiner Kamera rumliegen, wenn nicht über eine Veröffentlichung gesprochen worden wäre?“

Der Richter sagt: „Vielleicht wollte das Model Geld dafür haben?“

Der Fotograf sagt: „Ich habe dem Model Geld bezahlt!“

Der Richter fragt: „Kannst Du das beweisen?“

Der Fotograf sagt: „Hm, nunja, also eigentlich eher nicht“.

Fertig.