Vereinsgründung

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Jan 2008

Hallo liebe Experten,

ich habe Fragen zur Gründung eines Vereines. Nehmen wir an, es soll ein gemeinnütziger Verein gegründet werden von Gleichgesinnten, die jedoch über ganz Deutschland verstreut leben. Dieser Verein muss nicht lokal angesiedelt sein, da es darum geht, kranken Kindern aus dem Ausland bei ihrer Behandlung sowie bei der Ausstattung eines Klinikums im Ausland finanziell zu helfen. Damit der Verein rechtsfähig wird, braucht man ja 7 Personen und eine Gründungsversammlung. Dadurch, dass die Mitglieder über ganz Deutschland verstreut sind und sich zwei momentan sogar aus Studiumgründen im Ausland aufhalten, kann dies nur per Internetkonferenz erfolgen. Ist dies rechtlich möglich?

Danke schon mal für eure Antworten.

Viele Grüße
Anja

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vereinsgründung

    oh, liebe Anja,

    das ist eine schwierige Frage, ich schätze, da musst Du mal jemanden vom ortsansässigen Vereinsregister befragen...

    ich würde aber schätzen (bin selbst vorstand eines gemeinnützigen vereins), dass du zumindst bei der gründung einmal alle zusammen berufen muss wegen der unterschriften.

    ABER wenn es in der satzung steht, dass die gründung in einer online-konferenz vollzogen wurde - vielleicht screens der teilnehmerliste gemacht unds beigelegt werden - und nachher eine rundpost verschickt wird, damit jeder nochmal eigenhändig schriftlich bestätigen kann -
    DANN könnte ich es mir zumindest vorstellen.

    frag dich durch, ich denke das ist auch ermessenssache - nicht jeder kann sich unter einer online-konferenz wirklich was vorstellen :-)

    alles gute!
    Paragraphenmaus

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