herr x hat im jahre 2005 versäumt die gez-gebühren zu überweisen und erhielt im darauffolgenden quartal die zahlungsaufforderung +5,11 euro mahngebühren.
herr x überwies aber immer weiter die gebühren ohne die mahngebühren zu begleichen. im november 2007 erhielt er wieder seine zahlung für das 4.quartal 2007.
nun erreicht ihn ein brief, in welchen am 1.12.2007 ein zahlungsrückstand v. 5,11 euro bemerkt wird und deshalb erhebt die gez eine erneute mahngebühr von 5,11 euro und verlangt nun die begleichung der fehlenden 10,22.
vielleicht ist die gez ein wenig kleinlich…? herr x fühlt sich verschaukelt… und findet bereits die mahngebühr von 2005 nicht rechtens, da er ja sonst bezahlt hätte. aber diese erneute mahngebühr ist ein witz.
Tja, das öffentliche Recht hat da bestimmt so seine Sonderregeln. Zivilrechtlich verhält es sich so, dass der Betrag erstmalig (!) angemahnt wird. Darin sehe ich nun gar kein Problem, und die Höhe der „Gebühren“ wäre im Zivilrecht auch nicht zu beanstanden.
Am ehesten ist der Richter cmd.dea hier noch kompetent im öffentlichen Recht, wenn ich das recht sehe. Vielleicht meldet der sich ja noch.
Wenn Herr X versäumt hat, seine Gebühren zu bezahlen, dann ist die ursprüngliche Mahnung wohl zweifelsfrei gerechtfertigt, die Gebühren ebenso.
Wenn Herr X jetzt versäumt, die Mahngebühren zu bezahlen, dann entsteht ein Zahlungsrückstand. Wenn er dann mindestens 2 Jahre lang diese Gebühr immer noch nicht überwiesen hat, sehe ich das als berechtigt an, dass der Zahlungsrückstand angemahnt wird. Und für jede Mahnung wird halt eine Gebühr fällig.
Seinen Verpflichtungen muss man üblicherweise nachkommen…
Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.GEZ wird wegen 10,22 nichts
weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.
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Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.GEZ wird wegen 10,22
nichts weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.
hallo,
ja widerspruch einlegen kann ja nichts schaden…
allerdings befürchte ich, dass beim nächsten zahlungseingang meinerseits der fehlbetrag gesehen wird und daher weitere mahngebühren fällig…
kann es sein, dass die gez in köln als postanschrift nur:
50656 köln
besitz?
Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.
Ach? Wenn man einer Rechnung widerspricht, entstehen keine weiteren Kosten? Und was, wenn der Gläubiger jetzt seinen Anwalt einschaltet und der seine Gebühren gleich mit einfordert?
GEZ wird wegen 10,22 nichts
weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.
Ah so. Weiß das die GEZ auch?
Ich denke, wenn Du Deinen Freunden immer so gute Ratschläge gibst, hast Du nicht viele, oder?