Gez-mahngebühren auf mahngebühren

hallo,

herr x hat im jahre 2005 versäumt die gez-gebühren zu überweisen und erhielt im darauffolgenden quartal die zahlungsaufforderung +5,11 euro mahngebühren.
herr x überwies aber immer weiter die gebühren ohne die mahngebühren zu begleichen. im november 2007 erhielt er wieder seine zahlung für das 4.quartal 2007.
nun erreicht ihn ein brief, in welchen am 1.12.2007 ein zahlungsrückstand v. 5,11 euro bemerkt wird und deshalb erhebt die gez eine erneute mahngebühr von 5,11 euro und verlangt nun die begleichung der fehlenden 10,22.

sollte herr x bezahlen?

sollte herr x bezahlen?

Was sonst?

Levay

sollte herr x bezahlen?

Was sonst?

Levay

vielleicht ist die gez ein wenig kleinlich…? herr x fühlt sich verschaukelt… und findet bereits die mahngebühr von 2005 nicht rechtens, da er ja sonst bezahlt hätte. aber diese erneute mahngebühr ist ein witz.

Dann sollte er vielleicht lieber ein anderes Brett (Psychologie, Plauderbrett pp.) aufsuchen; rechtlich gesehen ist die Sache doch klar, oder?

Levay

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Dann sollte er vielleicht lieber ein anderes Brett
(Psychologie, Plauderbrett pp.) aufsuchen; rechtlich gesehen
ist die Sache doch klar, oder?

Levay

genau darum gehts doch, ist die rechtliche lage bezüglich der zweiten gebühr so eindeutig?

Tja, das öffentliche Recht hat da bestimmt so seine Sonderregeln. Zivilrechtlich verhält es sich so, dass der Betrag erstmalig (!) angemahnt wird. Darin sehe ich nun gar kein Problem, und die Höhe der „Gebühren“ wäre im Zivilrecht auch nicht zu beanstanden.

Am ehesten ist der Richter cmd.dea hier noch kompetent im öffentlichen Recht, wenn ich das recht sehe. Vielleicht meldet der sich ja noch.

Levay

  • der einfach bezahlt hätte -

dann danke erst mal… vielleicht hat ja noch jemand eine idee…

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sollte herr x bezahlen?

Wenn Herr X versäumt hat, seine Gebühren zu bezahlen, dann ist die ursprüngliche Mahnung wohl zweifelsfrei gerechtfertigt, die Gebühren ebenso.
Wenn Herr X jetzt versäumt, die Mahngebühren zu bezahlen, dann entsteht ein Zahlungsrückstand. Wenn er dann mindestens 2 Jahre lang diese Gebühr immer noch nicht überwiesen hat, sehe ich das als berechtigt an, dass der Zahlungsrückstand angemahnt wird. Und für jede Mahnung wird halt eine Gebühr fällig.

Seinen Verpflichtungen muss man üblicherweise nachkommen…

Gruß,
-Efchen

Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.GEZ wird wegen 10,22 nichts
weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.

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Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.GEZ wird wegen 10,22
nichts weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.

hallo,

ja widerspruch einlegen kann ja nichts schaden…
allerdings befürchte ich, dass beim nächsten zahlungseingang meinerseits der fehlbetrag gesehen wird und daher weitere mahngebühren fällig…

kann es sein, dass die gez in köln als postanschrift nur:
50656 köln
besitz?

GEZ Anschrift

kann es sein, dass die gez in köln als postanschrift nur:
50656 köln
besitz?

Ja, da dies eine Großkundenanschrift ist, wird keine Straßenbezeichnung benötigt.

Die genaue Anschrift lautet:

Gebühreneinzugszentrale
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Hallo,

Zuallererst Widerspruch bezüglich der Mahngebühren einlegen ,
damit keine weiteren Kosten entstehen.

Ach? Wenn man einer Rechnung widerspricht, entstehen keine weiteren Kosten? Und was, wenn der Gläubiger jetzt seinen Anwalt einschaltet und der seine Gebühren gleich mit einfordert?

GEZ wird wegen 10,22 nichts
weiter unternehmen und schon gar nicht klagen.

Ah so. Weiß das die GEZ auch?

Ich denke, wenn Du Deinen Freunden immer so gute Ratschläge gibst, hast Du nicht viele, oder?

Gruß
loderunner (ianal)