Ich versuche meine Frage kurz zu machen. Allerdings muss ich es ein wenig konkretisieren.
Ein Mann klagt wegen schwerem Diebstahl eines Laptops, auf dem private, finanzielle und wichtige Dokumente gespeichert sind. Der Angeklagte hat eine Rechnung an diesem Laptop erstellt, in der hervorgeht, dass der Laptop wegen Lohnforderungen einbehalten wurde. Der Kläger unterschreibt in einem nicht klaren Zustand diese Rechnung. (Der Kläger hat persönliche, sehr schwere Probleme zu diesem Zeitpunkt und ist nervlich (sozusagen) am Ende).
In der Verhandlung spricht fast ausnahmslos der Angeklagte und legt dem Gericht diese Rechnung vor. Der Kläger (auch jetzt wieder nervlich sehr stark angeschlagen) gibt zu, sich an nichts dergleichen Erinnern zu können. Der Richter (bereits in der dritten Verhandlung (nach 7 Stunden ohne Unterbrechung), sehr stark angeschlagen und sichtlich gelangweilt!!!) bezichtigt den Kläger daraufhin der Falschaussage und betitelt ihn mit „nicht glaubwürdig“.
8 weitere Zeugen, mit sehr wichtigen Aussagen werden gar nicht erst angehört.
Der Staatsanwalt (ebenfalls sehr stark angeschlagen, sehr nervös und während der Verhandlung sehr still) fordert Freispruch. Der Richter spricht: Freispruch.
Meine Frage:
Gelangweilter Richter, nervöser Staatsanwalt, labiler Kläger und selbstsicherer Angeklagte.
- Ist dies dem Kläger gegenüber gerecht?
- 8 Zeugen werden gar nicht gehört. Hatten aber wichtige Fakten. Darf der Richter diese ungehört lassen, nur weil der Kläger angeblich unglaubwürdig ist? Können die Zeugen evtl. nachgehört werden?
- Darf der Angeklagte (trotz nichtssagendem Rechtsanwalt) dem Kläger Fragen stellen?
- Wie kann man in einem solchen Fall Einspruch gegen das Urteil einlegen?