Ungerechter Freispruch

Ich versuche meine Frage kurz zu machen. Allerdings muss ich es ein wenig konkretisieren.

Ein Mann klagt wegen schwerem Diebstahl eines Laptops, auf dem private, finanzielle und wichtige Dokumente gespeichert sind. Der Angeklagte hat eine Rechnung an diesem Laptop erstellt, in der hervorgeht, dass der Laptop wegen Lohnforderungen einbehalten wurde. Der Kläger unterschreibt in einem nicht klaren Zustand diese Rechnung. (Der Kläger hat persönliche, sehr schwere Probleme zu diesem Zeitpunkt und ist nervlich (sozusagen) am Ende).

In der Verhandlung spricht fast ausnahmslos der Angeklagte und legt dem Gericht diese Rechnung vor. Der Kläger (auch jetzt wieder nervlich sehr stark angeschlagen) gibt zu, sich an nichts dergleichen Erinnern zu können. Der Richter (bereits in der dritten Verhandlung (nach 7 Stunden ohne Unterbrechung), sehr stark angeschlagen und sichtlich gelangweilt!!!) bezichtigt den Kläger daraufhin der Falschaussage und betitelt ihn mit „nicht glaubwürdig“.

8 weitere Zeugen, mit sehr wichtigen Aussagen werden gar nicht erst angehört.

Der Staatsanwalt (ebenfalls sehr stark angeschlagen, sehr nervös und während der Verhandlung sehr still) fordert Freispruch. Der Richter spricht: Freispruch.

Meine Frage:
Gelangweilter Richter, nervöser Staatsanwalt, labiler Kläger und selbstsicherer Angeklagte.

  • Ist dies dem Kläger gegenüber gerecht?
  • 8 Zeugen werden gar nicht gehört. Hatten aber wichtige Fakten. Darf der Richter diese ungehört lassen, nur weil der Kläger angeblich unglaubwürdig ist? Können die Zeugen evtl. nachgehört werden?
  • Darf der Angeklagte (trotz nichtssagendem Rechtsanwalt) dem Kläger Fragen stellen?
  • Wie kann man in einem solchen Fall Einspruch gegen das Urteil einlegen?

Hallo,

Der Kläger hat persönliche, sehr schwere Probleme zu diesem
Zeitpunkt und ist nervlich (sozusagen) am Ende).

Es könnte ein Revisionsgrund sein, wenn diese Person geistig
soweit weg war das eine mindestens teilweise offensichtliche
Unzurechnungsfähigkeit vorlag … denn dann hätte der Richter
eventuell zu seinem Schutz eingreifen müssen wenn derjenige
ohne anwaltliche Vertretung war.

Der Richter (…) bezichtigt den Kläger daraufhin der Falsch-
aussage und betitelt ihn mit „nicht glaubwürdig“

Selbst wenn die Anzeige, die dieses Strafverfahren (!) auslöste,
von ihm gemacht wurde, ist er doch nur Zeuge. Dazu scheint es
ihm an Kompetenz und Verstand zu mangeln, um als Nebenkläger auf-
zutreten und/oder sich einen Anwalt zu nehmen.

Meine Frage:
Gelangweilter Richter, nervöser Staatsanwalt, labiler Kläger
und selbstsicherer Angeklagte.

  • Ist dies dem Kläger gegenüber gerecht?

Was gerecht und was ungerecht ist spielt dabei keine Rolle.
Wäre es denn ‚gerecht‘ wenn ein labiler unsicherer Zeuge
mit sicherlich wirren Aussagen einen schriftlichen Sachbeweiss
unglaubwürdig machen könnte?

  • 8 Zeugen werden gar nicht gehört. Hatten aber wichtige
    Fakten. Darf der Richter diese ungehört lassen, nur weil der
    Kläger angeblich unglaubwürdig ist?

Selbstverständlich - denn ob die was zu sagen haben und was sie
zu sagen haben weiss er aus den Ermittlungsakten von Polizei
und Staatsanwaltschaft. Wenn das nur widersprüchlich und nichts-
sagend ist, wäre es unsinnig und letztlich ein Verstoss gegen
die Strafprozessordnung die alle aufmarschieren zu lassen.

Um deren Aussagen doch einzubringen hätte der (nichtvorhandene)
Anwalt des (in diesem Status nichtvorhandenen) Nebenklägers in
der Verhandlung klare Beweisanträge stellen müssen … Beispiel:
„Ich beantrage durch die Aussage von Herrn Schulz und Frau Schmidt
zu beweisen, dass der Angeklagte die Unterschrift unter die ‚Rech-
nung‘ durch Ausnutzung der Volltrungenheit des Nebenklägers er-
langte“. Dann bleibt dem Richter kaum was als die beiden rein-
zulassen, denn solche Beweissanträge abzulehnen erzeugt Revisions-
gründe *g* -> aber was die dann wirklich sagen bleibt abzuwarten.

Als Zeuge ist man da relativ hilflos und einen ‚Kläger‘ gibt es,
wie schon gesagt, nicht im Strafprozessrecht.

Können die Zeugen evtl. nachgehört werden?

Das Urteil ist gesprochen. Jetzt bleiben nur Revision oder
nächste Instanz oder ein Zivilprozess. Das aber muss ein
Anwalt anhand der Akten / des Urteils prüfen.

  • Darf der Angeklagte (trotz nichtssagendem Rechtsanwalt) dem
    Kläger Fragen stellen?

Warum antwortet ‚der Kläger‘ ohne vom Richter dazu aufgefordert
zu werden? Selbst Schuld …

  • Wie kann man in einem solchen Fall Einspruch gegen das
    Urteil einlegen?

Siehe oben … ‚Einspruch‘ gibts eh in Deutschland nicht.

Viele Grüße

Jake

Gelangweilter Richter, nervöser Staatsanwalt, labiler Kläger
und selbstsicherer Angeklagte.

  • Ist dies dem Kläger gegenüber gerecht?

Das ist ersten keine Rechtsfrage, sondern eine solche für das Brett Philosophie. Zweitens sind das ja nun wirklich sehr subjektive Eindrücke. Und wieso überhaupt „Kläger“? War der hier Nebenkläger, oder hat er einfach nur Anzeige erstattet und hat am Verfahren als Zuschauer bzw. Zeuge teilgenommen?

  • 8 Zeugen werden gar nicht gehört. Hatten aber wichtige
    Fakten. Darf der Richter diese ungehört lassen, nur weil der
    Kläger angeblich unglaubwürdig ist?

Der Richter muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen. Soweit er eine Beweiserhebung für nicht erforderlich erachtet, muss er den Beweis auch nicht erheben. Dann können die anderen Beteiligten Beweisanträge stellen, die das Gericht nur aus bestimmten Gründen ablehnen darf. Ist hier wohl nicht passiert. Das heißt aber nicht, dass das falsch war, vielleicht war die Sache einfach anders einzuschätzen als der „Kläger“ (?) hier glaubt.

Können die Zeugen evtl.
nachgehört werden?

Nur in einer Berufung, und zu der wird es - wenn alle Freispruch beantragt haben - wahrscheinlich nicht kommen.

  • Darf der Angeklagte (trotz nichtssagendem Rechtsanwalt) dem
    Kläger Fragen stellen?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit „Kläger“ hier der geschädigte gemeint war, und dass dieser als Zeuge vor Gericht war. Dann darf NATÜRLICH (!) der Angeklagte diesem Zeugen wie jedem anderen auch Fragen stellen. Das ist doch wohl selbstverständlich! Denn ja, ein Angeklagter darf sich sogar verteidigen!

  • Wie kann man in einem solchen Fall Einspruch gegen das
    Urteil einlegen?

Gar nicht, wenn man nur Zeuge war. Ansonsten gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision, wobei hier nur Berufung weiterhelfen würde.

Levay

OT: Einspruch

‚Einspruch‘ gibts eh in Deutschland nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einspruch

‚Einspruch‘ gibts eh in Deutschland nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einspruch

Danke … da war ich nur beim Zeugenbefragungen uind bei Urteilen
wie im beschriebenen Fall und hab an all den anderen Plunder nicht
mehr gedacht.

Viele Grüße

Jake