Hallo!
Bitte stellt auch folgenden Fall vor:
In einer Nachbarschaft haben zwei Nachbarn je eine Katze.
Die Katze von Nachbar X fällt aus unerfindlichen Gründen immer über die von Nachbar Y her, sodass diese regelmäßig ernsthafte Verletzungen davonträgt und teuer beim Tierazt behandelt werden muss.
Muss nun Nachbar X für seine Katze haften, das heißt: muss er die Tierarztrechnung bezahlen? Muss Nachbar Y beweisen, dass es tatsächlich die Katze von X war, die seine eigene verletzt hat?
Bin gespannt!
Grüße!
Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/tierhalter…
Muss Nachbar Y beweisen, dass
es tatsächlich die Katze von X war, die seine eigene verletzt
hat?
Ja
Gruß
Maja
Hallo,
zum einen muss der „Geschädigte“ beweisen, dass die aktuellen Verletzungen seiner Katze genau von dieser „bösartigen“ Katze stammen. Dabei genügt es nicht, dass diese beiden Katzen bereits öfters gesehen wurden, wie sie sich kloppen. Die „Schuld“ für genau diese Verletzungen ist nachzuweisen.
Des weiteren muss noch dargelegt werden, warum die gegnerische Katze die Schuld trägt und die eigene Katze quasi ausschließlich Opfer ist. Typisches Katzenverhalten ist, dass man entweder den Zweikampf annimmt oder sich zurückzieht. Nun muss man darlegen, dass der gegnerische Kater den Rückzug unmöglich machte und es deshalb zum Zweikampf kommen musste, das Opfer also dem Zweikampf nicht ausweichen konnte. u.s.w.
Ansonsten ist der Halter eines Haustieres natürlich für entstandene Schäden verantwortlich.
Gruß, Niels
Die
„Schuld“ für genau diese Verletzungen ist nachzuweisen.
Die Anführungszeichen müssten aber viel größer sein, denn es handelt sich hier ja gerade um einen Fall der Gefährdungshaftung, für den „Schuld“ nicht erforderlich ist.
Des weiteren muss noch dargelegt werden, warum die gegnerische
Katze die Schuld trägt und die eigene Katze quasi
ausschließlich Opfer ist. Typisches Katzenverhalten ist
Ah so? Ist etwaiges „Mitverschulden“ nicht eher eine Einrede i.S.d. ZPO, und obliegt ihre Darstellung somit nicht vielmehr dem Anspruchsgegner?
dass
man entweder den Zweikampf annimmt oder sich zurückzieht. Nun
muss man darlegen, dass der gegnerische Kater den Rückzug
unmöglich machte und es deshalb zum Zweikampf kommen musste,
das Opfer also dem Zweikampf nicht ausweichen konnte. u.s.w.
Mal ehrlich, du hast gerade einen amerikanischen Krimi im Fernsehen angeschaut, oder?
Ansonsten ist der Halter eines Haustieres natürlich für
entstandene Schäden verantwortlich.
Unter DEN Voraussetzungen, die du hier behauptest, wird sich ein solcher Anspruch wohl niemals durchsetzen lassen.
Levay
Hai Levay,
bei freilaufenden Katzen ist das denke ich ein schwieriges Thema…
Klar, der Halter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht.
Oft ist dabei von Luxustieren die Rede…gehören Katzen da auch dazu?
(was ich in Netz gefunden habe bezieht sich haupts. auf Hunde und Pferde)
Es gibt für Katzen keine Steuer und soweit ich weiß auch keine eigenen Haftpflichtversicherungen.
Der Halter der Geschädigten Katze müßte beweisen, dass die Schäden durch die Nachbarskatze hervorgerufen wurden…könnte ja auch eine ganz andere Katze gewesen sein, somit auch ein anderer Halter haftbar…
Könnte dem Halter der geschädigten Katze eine Mitschuld angelastet werden, -und dementsprechend der Halter der verursachenden Katze zumindest teilweise aus der Haftung ausgeschlossen werden-, da der Halter der geschädigten Katze ja wiederholt trotz Wissen um die Gefahr die eigene Katze hat frei laufen lassen?
interessierte Grüße
Maja
bei freilaufenden Katzen ist das denke ich ein schwieriges
Thema…
Nicht schwieriger als bei anderen Tieren auch.
Klar, der Halter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht.
Oft ist dabei von Luxustieren die Rede…gehören Katzen da
auch dazu?
Die interessanteste Quelle ist immer noch das Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
Es gibt für Katzen keine Steuer und soweit ich weiß auch keine
eigenen Haftpflichtversicherungen.
Völlig irrelevant.
Der Halter der Geschädigten Katze müßte beweisen, dass die
Schäden durch die Nachbarskatze hervorgerufen wurden…könnte
ja auch eine ganz andere Katze gewesen sein, somit auch ein
anderer Halter haftbar…
Selbstverständlich. Habe ich auch nie bestritten.
Könnte dem Halter der geschädigten Katze eine Mitschuld
angelastet werden, -und dementsprechend der Halter der
verursachenden Katze zumindest teilweise aus der Haftung
ausgeschlossen werden-, da der Halter der geschädigten Katze
ja wiederholt trotz Wissen um die Gefahr die eigene Katze hat
frei laufen lassen?
Ich würde woanders ansetzen, nämlich dabei, dass auch von der geschädigten Katze eine Gefahr ausgeht; über § 254 BGB ist auch Gefährdungshaftung zurechenbar.
Levay
Hallo!
Also bei mir war das so:
Meine Katze wurde mehrfach auf unserem Grundstück so vom Nachbarskater verprügelt, daß ich mit ihr zum Tierarzt mußte. Als netter Nachbar habe ich die Tierarztkosten auch immer selbst bezahlt. Irgendwann war mir das dann aber doch zu blöd und ich habe den Katereigentümer gebeten Abhilfe zu schaffen, da ich sonst die Tierarztrechnung an ihn weiterreichen würde. Er ließ dann seinen Kater kastrieren und Ruhe war.
Im übrigen dürften Schäden, die von Katzen verursacht werden, über die Privathaftpflicht abgedeckt sein. Zumindest hat diese Versicherung den Schaden bezahlt, den Nachbarskatze am Auto meiner Schwiegermutter verursacht hat! Wie das bei raufenden Katzen ist weiß ich aber auch nicht.
Grüße
Tinchen