angeblich hat sich der Rechtsanwalt eines Bekannten in seiner Kanzlei dadurch von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreit, indem er der GEZ eine eidesstattliche Versicherung geschickt hat, in der versichert, daß sich auf keinem seiner Computer Musik- oder Videodateien befinden (die hat er durch seinen Computerbetreuer löschen lasssen), daß an keinem seiner Computer Lautsprecher angeschlossen seien und daß in seiner Kanzlei trotz vorhandenem Internetanschluß noch nie Radio- oder Fernsehsendungen empfangen worden seien und auch in Zukunft nicht empfangen werden. Daraufhin habe die GEZ von einer Gebührenerhebung Abstand genommen.
Da in meiner kleinen Firma die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, würde ich das auch gerne machen. Meine Fragen sind:
Haltet Ihr das für glaubwürdig?
Gibt es vielleicht schon einen Musterprozess?
Kann es sein, daß die GEZ bei einem Rechtsanwalt von einer Durchsetzung absieht, weil sie eine gerichtliche Niederlage fürchtet?
Das Gerät zum Empfang, eben der PC, steht bereit, er lässt sich jederzeit ohne Aufwand zum Empfang einsetzen (Videoplayer auf USB-Stick, Kopfhörer in die immer vorhandenen Anschlüsse stecken). Aufgrund dessen besteht die Zahlungspflicht.
_Falls_ die GEZ jemals so etwas akzeptieren sollte würde das sicherlich eine Lawine von Abmeldungen nach sich ziehen, alleine deswegen wird dieses Argument nie gelten.
Es ist auch noch nie jemand mit diesem Argument bei einem Fernseher durchgekommen („Ich versichere Ihnen, dass ich nie Öffentlich Rechtlich schaue“).
Meiner Meinung nach besteht absolut keine Möglichkeit einen aktuellen PC mit Internetzugang so zu „verkrüppeln“, dass keine Zahlungspflicht besteht wie z.B. bei einem Fernseher mit entferntem Empfangsteil.
angeblich hat sich der Rechtsanwalt eines Bekannten in seiner
Kanzlei dadurch von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreit, indem
er der GEZ eine eidesstattliche Versicherung geschickt hat, in
der versichert, daß sich auf keinem seiner Computer Musik-
oder Videodateien befinden
Das ist wohl wieder eine der urbanen Legenden. Die GEZ Pflicht begründet sich aus dem Bereithalten von Rundfunkgeräten, nicht aus dem Umfang der Nutzung.
Ab 2007 gleub ich kassieren die für Computer
Hi Ebi, ich glaub es nicht weil es ausreicht das man einen internetfähigen rechner hat.
Ja und das ist jeder Laptop
also ne Ente
Ramona
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Hi Ebi, ich glaub es nicht weil es ausreicht das man einen
internetfähigen rechner hat.
Ja und das ist jeder Laptop
Wenn der Laptop kein Modem drin hat, keine UMTS-Karte und man auch keinen DSL-Anschluss hat, ist der Rechner wohl nicht internet-fähig. Also nicht „jeder Laptop“.
Hi Ebi, ich glaub es nicht weil es ausreicht das man einen
internetfähigen rechner hat.
Soweit ich weiß, kann man über Internet nur durch den Besuch
spezieller Seiten Fernsehen o.ä. empfangen.
Nun kann man ja zweifelsfrei beweisen, ob man die letzten 6
Monate solche Seiten besucht hat oder nicht…
Die GEZ-Gebühr wird nicht dafür fällig, dass man entsprechende Inhalte nutzt, sie wird dafür fällig, dass Du in der Lage bist, sie zu besuchen. Selbst wenn es offentlich-rechtliches Fernsehen und Radio im Internet nur noch über Bezahl-Einrichtungen gäbe, müsste dazu die GEZ-Pflicht erst neu definiert werden.
Wenn der Laptop kein Modem drin hat, keine UMTS-Karte und man
auch keinen DSL-Anschluss hat, ist der Rechner wohl nicht
internet-fähig.
Netzwerkanschluss? Wlan?
Ich kenne keinen einzigen Laptop der letzten 5Jahre, der nicht Internetfähig wäre. In den 5Jahren davor auch nicht, aber da möchte ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, was vor allem Billig-Laptops anlangt.
ich habe zu dem Fall ohne Netzwerkanschluss etc. noch irgendwo im Kopf, dass es angeblich schon reicht wenn so eine Netzwerkverbindung ohne großen Aufwand eingerichtet werden kann, was bei einem normaln PC, dadurch dass er erweiterbar ist jederzeit gegeben ist. Netzwerkkarte rein und fertig.
Ich kann zwar nicht sicher sagen dass das so ist, meine aber das mal so gelesen zu haben und ich habe bisher für mich den Schluss gezogen, dass man rechtlich korrekt nicht um die GEZ-Gebühr für PCs (oder wie auch immer das offiziell heißen muss) rumkommt.
Was ich davon halte, dass die Gebührenpflicht auf „neumodische Empfangsgeräte“ ausgedehnt wurde, sag ich jetzt besser nicht. Weil rein von der Nutzung her nehm ich nicht mal auf dem Privatrechner öffentlich rechtliche Inhalte in Anspruch. Ich kann also jeden verstehen der die Gebühren umgehen will.
Gruß Toaster
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das Ganze ist aufgrund folg. Punkte unglaubwürdig:
daß sich auf keinem seiner Computer Musik-
oder Videodateien befinden (die hat er durch seinen
Computerbetreuer löschen lasssen),
Musik und Videodateien habe mit der GEZ überhaupt nichts zu tun. Selbst wenn er Terrabyte-weise Videos auf seinem Rechner hätte, entstünde daraus kein Anspruch seitens der GEZ.
daß an keinem seiner
Computer Lautsprecher angeschlossen seien
Ob ein Rechner Lautsprecher hat oder nicht ist aus Sicht der GEZ völlig irrelevant.
und daß in seiner
Kanzlei trotz vorhandenem Internetanschluß noch nie Radio-
oder Fernsehsendungen empfangen worden seien