angenommener falls:
Person A stirb und hinterläßt 5 Kinder.
Alle 5 Kinder und Kindeskinder haben das Erbe abgelehnt.
Wer zahlt nun die Aussenstände?
Kontoguthaben 2000 Euro, sonst keine masse vorhanden.
offene rechnungen ca. 1900 Euro
forderungen von vermieter ca. 1000 Euro.
Können die Gläubiger trotz das das Erbe von allen abgelehnt worden ist die schulden bei den Kindern und Kindeskindern einfordern?
Tja, dann werden wohl aus dem Vermögen so weit wie möglich die Schulden bedient. und auf dem Rest bleiben die Gläubiger sitzen.
Fordern können die Gläubiger viel, aber durchkommen werden die damit noch lange nicht!
§ 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung
(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
Gruß
Mike
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