habe mal eine Frage zum Parken in der Folge mit einer Strafanzeige der Nötigung mit folgendem Sachverhalt:
Habe einen Privatparkplatz der Schild mit Hinweis auf Privatparkplatz und Abschleppverwarnung hat. Der Platz ist aber nicht durch einen umlegbaren Poller oder Kette oder ähnliches gesichert. Wiederholt (auch nach Aufforderung durch Zettel an der Windschutzscheibe) stand ein und das selbe Auto darauf. Nachdem mir die Sache dann zu bunt wurde habe ich den Abschleppdienst angerufen. Die Frau sagte mir aber das ich die Kosten hierfür im voraus zu bezahlen habe und es sein kann das ich diese gerichtlich Einklagen muss. Das war mir zu unsicher. Zufällig kam in diesem Moment eine Politesse vorbei. Sie gab mir den Rat das Auto, welches auf meinen Privatparkplatz stand einzuparken. „Es sei dann das Problem des Halters wie er da wieder herauskommt“. Das habe ich dann auch gemacht. Irgendwann kam dann auch der Halter. Da ich mich auf die Aussage der Politesse verlassen hatte bin ich auch vorerst nicht weggefahren. Später (ca. 45 min) dann schon.
Das war vor ca. 2 Monaten. Heute bekomme ich eine Strafanzeige wegen Nötigung. Abgesehen davon das ich das nicht kapiere bin ich mittlerweile so weit, das ich weis das ich in dem Moment wo der Falschparker mich angesprochen hat den Tatbestand der Nötigung erfüllt habe.
Meine Frage geht jetzt dahin ob einer von euch ein Gerichtsurteil kennt indem es einen ähnlichen Zusammenhang gibt und wie die Sache für den „Täter“ (mich) ausgegangen ist. Oder wenn einer von euch zufällig Anwalt, Richter oder Polizist ist kann man mir ein Beispiel aufweisen wie er mich vor Gericht behandeln würde oder wie ich mich verhalten soll.
Bin für alle Tipps dankbar.
gleich vorneweg: Ich bin weder Jurist noch Polizist. Aber die Sache halte ich für so eindeutig, das ich darauf antworten möchte:
Daß Du den Straftatbestand der Nötigung begangen hast weißt Du ja schon. Du mußt hier durchaus mit einer Verurteilung rechnen, auch wenn es wahrscheinlicher ist, daß die Staatsanwaltschaft oder spätestens der Richter das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt. Den Rat, den Dir die Politesse gegeben hat war wirklich der denkbar schlechteste.
Zur Rechtslage: Jeder hat das Recht sein Eigentum gegen Störungen zu verteidigen (die sogenannten Jedermannsrechte - und da Du Deinen Parkplatz nicht nutzen konntest lag eine solche Störung vor - abgeleitet aus den grundgesetzlichen Eigentumsrechten). Dies gilt auch dann für Dich, wenn Du nicht Eigentümer (sondern z.B. „nur“ Besitzer) sein solltest. Dem gegenüber stehen die Grundrechte Deines „Gegners“ auf freie Benutzung seines Eigentums. Die Folge ist, daß erstens alle Maßnahmen die Du zum Schutz Deines Eigentums triffst verhältnismäßig sein müssen (ein Abschleppen kann auch unverhältnismäßig sein, wenn z.B. in der Nähe andere Parkplätze frei sind), und zweitens, daß die Maßnahmen überhaupt dem Schutz des Eigentums dienen müssen (Keine Privatperson darf „Strafmaßnahmen“ treffen). Und genau das war hier nicht mehr der Fall. In dem Moment als der Typ wegfahren wollte wäre die Störung Deines Eigentums beseitigt gewesen. Du hattest also keinen Grund ihn am wegfahren zu hindern (und wenn Du ehrlich bist: das ganze sollte ihn doch etwas „bestrafen“, oder?). Dies hättest Du nur dann tun dürfen, wenn der Gegner seine Identität nicht preisgegeben hätte, sofern Du ihn dazu aufgefordert hättest (Nummernschild reicht ja u.U. nicht, da es sich nicht zwingend um den Halter handelt, und dieser womöglich ein Aussageverweigerungsrecht hat).
Mein Rat: Zeige Dich gegenüber Staatsanwalt/Richter einsichtig und reuig. Erkläre Dein Verhalten mit Deiner durchaus verständlichen Wut über das unverschämte Verhalten des Anderen (es war ja nicht das erste mal) und dem schlechten Rat der Politesse, und gib an, daß Du in Zukunft solche „eigenmächtigen Bestrafungen“ unterlassen wirst (denn genau dieses eigenmächtige Bestrafen anderer können Richter überhaupt nicht leiden - Stichwort: Gewaltmonopol des Staates).
Solchem Ärger kannst Du am besten aus dem Weg gehen, wenn Du den Parkplatz in Zukunft mit einer Kette o.ä. sicherst.
Am Rande: Der „Geschädigte“ könnte Dich hier durchaus auch zivilrechtlich belangen, wenn er einen durch Dein Verhalten entstandenen Schaden nachweisen kann.
Die Frage nach der Gerechtigkeit braucht man hier erst gar nicht stellen, denn das hat in diesem Fall wirklich nichts mehr damit zu tun. Die Sache ist eine andere: Male Dir mal die Folgen aus, wenn der Staat erst einmal solche privaten Strafen zulassen würde…
mein Gott, was war das denn für eine bescheuerte Politesse. Natürlich war das Zuparken nicht zulässig. Man kann eine Straftat (Nötigung) nicht durch eine Straftat (Nötigung) erwidern.
Trage in dem Verfahren vor, was geschehen ist und hoffe auf einen verständnisvollen Richter. Das nächste Mal: Polizei (oder die bescheuerte Politesse) als Zeugen für das Zuparken hinzuziehen, abschleppen lassen und Kosten zur Not einklagen.
Viel Glück, BeBro
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Nu mal keine Panik! Wenn die Staatsanwaltschaft jedesmal so nem Pinatz nachgehen würde…hihi…da hätt sie viel zu tun ;o))
Wart erstmal ab, was überhaupt passiert… wenn du dann ne Aussage machen mußt, berat dich vorher mit nem Anwalt und halt dich an die Weisungen! Ich würd mir sogar das Geld für nen Anwalt sparen, denn es wird eh nichts passieren!
Ich wette mit Dir, daß das Verfahren mangels öffentlichen Interesses (stimmt ja auch…außer euch beiden interessierts nu wirklich keinen ;o) eingestellt wird, zumal der andere ja selbst Schuld ist!
zum Glück habe ich den Namen der Politesse die mir den Rat gab. Nur glaube ich nicht das mich das in der Verhandlung weiter bringt.
Ich glaube nicht, wenn der Rat von ihr falsch war, das sie ihre Inkompetenz in der Verhandlung zugeben wird. Ferner ist die Sache jetzt 2 Monate her. Ob die sich daran noch erinnern kann??
Wie Du sagst hoffe ich, wenn es so weit kommt (was ich aber nicht hoffe), das der Richter ein Herz für mich hat.
Grüsse
leoni
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Hi leoni,
ganz so einfach wie in einigen Postings ausgedrückt wurde, würde ich die Sache nicht sehen.
Es gibt in der Rechtsprechung einen Fall, dass ein Angeklagter nicht nur wegen Nötigung, sondern auch wegen Freiheitsberaubung angeklagt und verurteilt worden ist. Der Fahrer des zugeparkten Fahrzeuges musste einen dringenden Termin wahrnehmen und ist durch die Tat daran gehindert worden.
Desweiteren ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, dass ein Gericht ein solches Verhalten wegen Geringfügigkeit eingestellt hat. Es ist nunmal keine Geringfügigkeit, wenn man ein anderes Fahrzeug zuparkt.
In deinem Fall ist es zunächst einmal davon abhängig, ob es in der Strafsache zur Anklage kommt und wie dann der Tatvorwurf lautet. Bis dahin würde ich mich zur Sache selbst nicht äußern. Gegenüber der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft bist du nur verpflichtet, deine Personalien anzugeben. Zur Sacvhe brauchst du dich nicht zu äußern.
Wenn die Anklageschrift vorliegt, siehst du, was dir konkret vorgeworfen wird. Dann würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dir dabei helfen kann.
Die Sache mit der Politesse ist kein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund. Man kann in einem Prozess so etwas einbringen, um ein bestimmtes Stimmungsbild aufzuzeichnen. Aber ob es hilft, weiss nur der Richter.
Ich würde die ganze Sache nicht zu dramatisch sehen, aber es ist dennoch keine Bagatelle.
Gruß,
Francesco
angesichts der tatsache, dass dir eine politesse diesen rat erteilt hat (und wenn sie das auch aussagt), dann würde ich (WENN es denn soweit kommt) mal darüber nachdenken, ob du nicht in einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit deiner Handlung warst:
Du wusstest ja nicht, dass das nicht rechtens ist, und wenn dir schon eine Politesse dazu rät…
Das bedeutet dann auch keinen Schuldspruch!
ja, so sehe ich das auch. Wenn die Politesse das nicht zu mir gesagt hätte wäre ich ja selber gar nicht auf die Idee gekommen.
Nur ob die Politesse das auch aussagt?? Da habe ich meine Zweifel. Sie stellt sich ja dann als Inkompetent hin. Und ob dann auch der Richter das so sieht?
Ich wollte ja nichts böses. Sicher hat es mich geärgert das immer einer auf meinem Parkplatz steht. Aber eine Nötigung auf Grund einer „falschen Information“ wollte ich nicht.
Grüsse
Björn
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Es gibt in der Rechtsprechung einen Fall, dass ein Angeklagter
nicht nur wegen Nötigung, sondern auch wegen
Freiheitsberaubung angeklagt und verurteilt worden ist. Der
Fahrer des zugeparkten Fahrzeuges musste einen dringenden
Termin wahrnehmen und ist durch die Tat daran gehindert
worden.
das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Beim Blick in den § 239 StGB könnte man annehmen, dass der Zugeparkte „auf andere Weise“ seiner Freiheit beraupt wäre. Das jedoch in einem solchen Fall ein Gericht dieses Merkmal bejahen würde, ist sehr unwahrscheinlich (=> der Kurzkommentar sagt deutlich, dass es sich um die grundsätzliche Fortbewegungsfreiheit handeln muss, die beeinträchtigt wird. Es wird also nicht darauf abgestellt, dass sich derjenige nicht mehr mittels eines Autos bewegen könnte. Es muss schon eine Behinderung derart vorliegen, dass sich das Opfer nicht mehr von der Stelle bewegen kann; Dreher/Tröndle, 42. Aufl.).
Ich schließe mich da eher der Meinung eines Vorredners an, der eine Lösung über die Zivilgesetze vorgeschlagen hat.
Allerdings hatte ich auch nur einen uralt Kommentar zur Hand; ich lasse mich „gerne“ (sorry leoni) vom Gegenteil überzeugen, wenn du mir die entsprechenden Fundstellen angibst.
Die Sache mit der Politesse ist kein Rechtfertigungs- oder
Entschuldigungsgrund.
Bist du dir sicher? § 17 StGB könnte schon in Betracht kommen.
ich lasse mich „gerne“ (sorry leoni) vom Gegenteil überzeugen,
wenn du mir die entsprechenden Fundstellen angibst.
Brauchst Dich nicht entschuldigen. Wenn es so ist wäre bin ich froh darüber zu wissen was da noch auf mich zukommen könnte.
Die Sache mit der Politesse ist kein Rechtfertigungs- oder
Entschuldigungsgrund.
Bist du dir sicher? § 17 StGB könnte schon in Betracht kommen.
Wäre gut, wenn das zutreffen würde. Aber wie gesagt glaube ich nicht das die Politesse sich hinstellt und das zugibt. Obwohl ich dafür noch einen Zeugen habe als Sie mir das gesagt hat.
Grüsse leoni
P.S.: Was bist Du von Beruf, das Du Dich so gut auskennst?
also ich weiss ja nicht, wie das bei Euch ist, aber bei uns sind Politessen (oft ungelernte) Angestellte des Ordnungsamtes. Deren Meinung zu Verkehrsrechtsfragen würde ich als ungefähr so verbindlich ansehen wie die meines Frisörs! Ich denke nicht, dass du dich durch deren Aussage in irgendeiner Form exculpieren kannst.
Gruß
Stefan
hi leoni,
angesichts der tatsache, dass dir eine politesse diesen rat
erteilt hat (und wenn sie das auch aussagt), dann würde ich
(WENN es denn soweit kommt) mal darüber nachdenken, ob du
nicht in einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit deiner
Handlung warst:
Du wusstest ja nicht, dass das nicht rechtens ist, und wenn
dir schon eine Politesse dazu rät…
Das bedeutet dann auch keinen Schuldspruch!