Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
es geht um folgenden Sachverhalt:
eine Person sucht im internet nach einem Katalysator für seinen Wagen.
Wurde dann auch fündig, und hat sich entschieden bei dem Anbieter
es zu Kaufen. Die Person Bestellt Online in dem Shop vom
Anbieter. Der Katalysator kostet 187€, dem Käufer wird eine Warenkorbrabatt gewährt in höhe von 25%. Mit Versandkosten und MwST
war der Gesamtbetrag dann 155,25€.
Der Käufer überweist gleich den Betrag per Online Banking, nach dem er die Ware bestellt hat. Anschließend sendet der Käufer dem Verkäufer noch einen Fax, in dem er Ihn mitteil, das er den Bestellten Artikel dringend benötigt, deshalb er den Verkäufer bittet den Artikel gleich zu versenden, da auf der Überweisung, die er Ihn gefaxt hat, steht drauf das die Überwisung nicht rückgängig gemacht werden kann und für der Verkäuer kein Risiko besteht.
Wenig später bekommt der Käufer einen Anruf vom Verkäufer.
Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, das er den Bestellten Artikel nicht liefern kann, weil es ein Fehler auf der Internet Seite wahr und er überhaupt gar keinen Warenrabatt gewährt und den Artikel deswegen für den Preis nicht abgeben kann und die Bestellung stornieren wird. Das der Fehler wohl von dem Internet anbieter, also die Firma die die Seite Konfiguriert, den Fehler gemacht hat oder so.
Der Käufer hat aber bereits vorher per e-mail die Rechnung,
Lieferschein usw. bekommen.
Frage:
Kann es der Verkäufer machen und die Auslieferung verweigern? meines erachtens kann der Käufer nichts dafür und der Verkäufer muss den Fehler mit dem Internet anbieter klären!!!
Du glaubst an das, was für deinen Fall günstig ist.