Folgender all:
Ein Deutscher macht sehr hohe Schulden in Deutschland, arbeitet allerdings seit meheren Jahren In London.
Könnte er der Pfändung tatsächlich entgehen wenn er britischer Staatsbürger wird?
Hallo!
Nein.
Gruß
Tom
Aber es wird sicherlich sehr schwer den Schuldner ausfindig zu machen?
Wieso das?
Hallo,
es kommt entscheidend darauf an, wo der Drittschuldner sitzt (also derjenige, der Geld hat, das dem Schuldner gehört, also beispielsweise eine Bank). Ist die weiterhin in Deutschland, ist es völlig belanglos, welche Staatsangehörigkeit der Schuldner momentan hat. Hat er seine Konten allerdings komplett auf der Insel, wird es schwer, aber nicht unmöglich.
Der Gläubiger müsste sich mithilfe eines englischen Anwalts die Forderung neu titulieren lassen und beitreiben, selbst wenn man das Konto nicht kennt, gibts ja noch Sachpfändung (=Gerichtsvollzieher), ich kenne allerdings das britische Vollstreckungsrecht nicht. Im Rahmen der EU gibts auch Möglichkeiten (kenn ich mich aber nicht mit aus), einen vollstreckbaren Titel aus Deutschland auch in anderen Staaten zu vollstrecken.
Also: Auswandern ist nicht unbedingt die Lösung 
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo!
Der Gläubiger müsste sich mithilfe eines englischen Anwalts
die Forderung neu titulieren lassen
Nein, deutsche Titel sind nach der EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung) und wenn es sich um unbestrittene Forderungen handelt auch nach der EuVTVO (Europäische Vollstreckungstitelverordnung) in anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar.
Rechtlich ist das also überhaupt kein Problem, es tun sich nur Gläubiger nicht immer den Aufwand an, im Ausland zu vollstrecken. Ich hab aber schon oft ausländische EU-Titel in Österreich vollstreckt, das ist vollkommen unproblematisch.
Gruß
Tom
Hallo,
dass die grenzüberschreitende Vollstreckung in bestimmten Fällen möglich ist, hatte ich ja gesagt.
Bist Du sicher, dass man quer durch die EU titulierte und unbestrittene Forderungen vollstrecken lassen kann ?
Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Gerichtsvollziehers vor, der einen Vollstreckungsauftrag mit einem ausländischen Titel bekommt, dessen Rechtmässigkeit er selbst dann nicht überprüfen kann, wenn ihm eine beglaubigte Übersetzung vorliegt.
Gruss Hans-Jürgen
***
Ich stelle mir gerade das Gesicht eines Gerichtsvollziehers
vor, der einen Vollstreckungsauftrag mit einem ausländischen
Titel bekommt, dessen Rechtmässigkeit er selbst dann nicht
überprüfen kann, wenn ihm eine beglaubigte Übersetzung
vorliegt.
Hallo Hans-Jürgen,
prüft ein deutscher GV die Rechtmäßigkeit eines Titels eines deutschen Gerichts?
Grüße
Ulf
Hallo,
die Rechtmässigkeit prüft er nicht, insofern hab mich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Er prüft aber, ob es sich überhaupt um einen vollstreckbaren Titel handelt. Bei ausländischen Dokumenten (selbst wenn sie übersetzt sind) kann das aber schwierig werden, weil der GV dann auch das Zivilrecht des jeweiligen Landes kennen muss.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo!
Bist Du sicher, dass man quer durch die EU titulierte und
unbestrittene Forderungen vollstrecken lassen kann ?
Die Rechtsgrundlagen habe ich doch genannt oder nicht?
Gruß
Tom
Hallo!
weil der GV dann auch das
Zivilrecht des jeweiligen Landes kennen muss.
Wozu soll er das denn kennen müssen?
Da steht jetzt zB. in einem Titel:
„Die beklagte Partei ist schuldig der klagenden Partei den Betrag von 41.000,- Euro samt 4% Zinsen p.a. seit 12.2.2005 sowie die mit 3.581,- Euro bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.“
So und das hat jetzt der Gerichtsvollzieher zu vollstrecken und nicht zu überprüfen. Ob das jetzt ein österreichischer, ein englischer oder ein rumänischer Gerichtsvollzieher macht ist vollkommen egal.
Gruß
Tom
Schuldenfrei
arbeitet allerdings seit meheren Jahren In London.
Könnte er der Pfändung tatsächlich entgehen wenn er britischer
Staatsbürger wird?
Nein, aber er könnte dort in 12 Mon. schuldenfrei sein. Das gilt dann auch in Deutschland.
Hi,
soweit ich weiss - nein.
Hier ein paar Infos wie das in GB ablaeuft http://www.insolvencyhelpline.co.uk/debt_basics/bail…
Um jemanden zu finden gibt es Agenturen z. B. http://www.governmentbusiness.co.uk/index.php?option…
Man muss zwar Geld investieren aber kommt dann auch eventuell an’s Ziel.
liebe Gruesse,
Astrid