Vertragsbindung bei Umzug im Inland

Auch eine Frage zur Vertragsbindung in Bezug auf Kündigungsfrist.

Der Kunde hat einen gültigen Vertrag über zwei Jahre mit z. B. einem Fitnesscenter abgeschlossen. Aus persönlichen Gründen muss der Kunde jedoch umziehen und zieht etwa 45 km weiter weg, so dass eine Nutzung des Fitnesscenters aufgrund der Entfernung eigentlich nicht mehr zumutbar wäre. Kann der Kunde nun den Vertrag mit dem Fitnesscenter trotz Bindung über zwei Jahre vorzeitig kündigen? Wenn ja - welche Kündigungsfrist ist nun geltend?

Danke!

Hallo,

steht in den AGB oder in sonstigen Vertragsbedingungen etwas dazu ? Bei einer mir bekannten Kette ist es so, dass die deutchlandweit Filialen haben. Zieht man um und das nächste Studio ist mehr als 30 km entfernt, bekommt man anteilig sein Geld zurück.

Gruss Hans-Jürgen
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Nehmen wir nun an, dass es sich um einen Vertrag handelt, welchen man in einem herkömmlichen Papierfachhandel als Vordruck kaufen kann. Diese 30km-Regel ist mir zwar bekannt - aber ich weiß nicht ob diese allgemeine Gültigkeit hat. Die Frage nach der Kündigungsfrist stellt sich dadurch aber dennoch. Nehmen wir an, dass der Kunde aus persönlichen oder beruflichen Gründen plötzlich gezwungen ist umzuziehen. Kann er dann sofort mit Nachweis seines neuen Wohnsitzes (> 30 km) entfernt zum 1. des nächsten Monats oder mit sofortiger Gültigkeit oder erst mit 3 Monaten Kündigungsfrist den Vertrag „abbrechen“…?

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Hallo,

nö. Wenn im Vertrag oder den Bedingungen keine Ausstiegsmöglichkeiten geregelt sind, gibts keine. Zuviel bezahltes Geld gibts dann nicht zurück.

Ich würde mal das Studio fragen und den Sachverhalt darlegen. Vielleicht ist man ja kulant.

Gruss Hans-Jürgen
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