Sorgerecht für Kind

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 23. Jan 2008
Hallo, folgendes Beispiel:

Ehemann will sich von seiner Frau trennen und teilt ihr per rechtsanwalt mir, dass er das Kind (9) behalten möchte.

Die Ehefrau würde gerne in eine andere Stadt ziehen, wo sie Bekannte hat und das Kind mitnehmen.

Der Mann behauptet sie dürfe das Kind nicht mitnehmen, bis nicht die Scheidung ausgesprochen und das Aufenthalts - und Sorgerecht entschieden wurde.

Das würde ja aber heissen, dass die Ehefrau sich gar nicht trennen könnte bzw. nur alleine gehen kann. Das Haus gehört dem Mann, ein Auszug ist nicht möglich.

Kann die Frau wirklich nur mit dem Kind gehen, wenn der Ehemann damit einverstanden ist? Der Ehemann arbeitet Vollzeit, die Ehefrau ist Hausfrau. Das Kind ist in logopädischer Behandlung, die wohl noch einige Zeit andauert, der Mann hätte gar keine Gelegenheit die Termine wahrzunehmen.

Was könnte man in einem solchen Fall tun?

Danke!
Paragraphenmaus

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: Sorgerecht für Kind
    Du solltest mal bei pappa.com nachlesen, da gibt es viele verschiedene Fälle zu diesem Thema. In der Hauptsache aus Sicht der Väter, aber beide Seiten zu kennen ist sicherlich hilfreich.
    • Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 0 hilfreich
      interessant
      Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters

      Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.

      Nun meine FRAGE:

      Wie weit entfernt darf man denn wegziehen? Nachbardorf, das noch mit Schulbus erreichbar ist?
      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Re: interessant
        Hallo Du?
        mal eine Trennungsandrohung durch Rechtsanwalt, mal ein Umzug zum neuen Partner nach Schweden. Was willst Du eigentlich genau wissen?

        Tina
        • Antwort von (abgemeldet) nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: interessant
          halo tina, da hast du was verwechselt... die dame in meinem beispiel hat keinen neuen partner...

          konkret weiss ich jetzt, dass sie nicht so einfach gehen kann, dass der vater damit einverstanden sein muss.

          da der vater vollzeit arbeitet, er ist selbständig und das geschäft läuft sehr schlecht, hat er eigentlich keine zeit sich um das kind (9) zu kümmern. da das kind auch eine therapie macht, käme diese wohl zu kurz oder würde abgebrochen werden.

          besteht für die mutter eine möglichkeit sich durch den therapeuten bestätigen zu lassen, dass eine räumliche trennung sinnvoll wäre?
          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re^3: interessant
            Hallo,

            da hab ich wohl was verwechselt! Ich bezweifle, daß es wirklich hilft, wenn der Therapeut bestätigt, daß eine räumliche Trennung sinnvoll wäre, da das ja nicht die Frage ist. Es geht doch darum, was für das Kind das Beste ist. Der Vater könnte ja nun argumentieren, daß die Therapie beim jetzigen Therapeuten weitergeführt werden muß, er die Möglichkeit hat dies zu realisieren (z.B. duch von ihm beauftrage Personen, die Kind zum Therapeuten bringen und wieder abholen), was bei einem Umzug in eine weit entfernte Ortschaft nicht möglich ist. Generell ist es so, daß die Familienrichter immer das Für und Wider abwägen und versuchen zugunsten des Kindes zu urteilen. Und da gehören für mich beide Elternteile zu. Man sollte seine partnerschaftlichen Probleme nicht auf dem Rücken der Kinder austragen, sondern miteinander an einem Strang ziehen. Mit 9 Jahren kann das Kind ja auch sagen was es gerne möchte, ob das bei Gericht verwertet wird weiß ich nicht (ich glaub ab 12 erst, bin aber nicht sicher) aber die Eltern können sich den Wünschen ihres Kindes doch annehmen. Ich halte ehrlich gesagt nichts davon, daß ein Partner nach der Trennung versucht den Kontakt der Kinder zum anderen zu unterbinden, es sei denn, es sprechen wesentliche Gründe dagegen!

            Aber das ist meine persönliche Meinung!

            Gruß

            Tina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von (abgemeldet) nach 21 Stunden 0 hilfreich
              ja du hast ja recht
              im grunde genommen stimme ich dir zu und bin heilfroh, dass ich selbst nciht in so einer situation stecke.

              aber die frau tut mir leid, sie möchte sich gerne trennen, weil einfach die luft raus ist, weil man sich nur noch anödet und von liebe ist da längst keine spur mehr.

              das kind leidet ja auch unter der häuslichen situation...

              nun darf die frau nicht gehen - zumindest nicht mit kind. ohne kind will sie nicht gehen, ist ja auch verständlich. aber die situation wird doch immer unerträglicher, wenn alle unter einem dach leben.

              ich kann auch den vater verstehen, dass man dem nciht einfach so das kind wegnehmen kann.

              verzwickte situation, nicht einfach zu lösen!
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re: ja du hast ja recht
              Sie kann doch ausziehen und das Kind mitnehmen, nur sollte der Umzug vielleicht in der näheren Umgebung bleiben. Das tut dem Kind gut und vielleicht kann man sich mit dem Vater dann auf ein lockeres Umgangsrecht einigen. Will heißen er kann das Kind beispielsweise auch unter der Woche sehen und nicht nur alle zwei Wochen am Wochenende. Vielleicht ist er dann eher bereit von seinem Standpunkt abzugehen!

              Gruß
      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: interessant
        Hallo,

        die Mutter aus dem Beispiel kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) nicht ausüben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein fester Bestandteil des Sorgerechts. Auch wenn das Kind bei der Mutter lebt, hat sie das alleinige ABR - bei gemeinsamen Sorgerecht - nur, wenn ihr das der Vater in einer beglaubigten Urkunde oder ein Richter ihr das per Urteil/Beschluss gibt.

        Gibt es kein Urteil/Beschluss oder keine Übertragungsurkunde, haben beide weiter das gemeinsame ABR.

        Es gehört ins Reich der Märchen, dass die Mutter automatisch das ABR hat, wenn das Kind bei ihr lebt (und es das gemeinsame Sorgerecht gibt).

        Zieht die Mutter gegen den Willen mit dem Kind weg, kann das durchaus der Straftatsbestand des Kindesentzuges sein.

        Gruß
        Ingrid [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: interessant
          Auch wenn das Kind bei der Mutter lebt, hat sie
          das alleinige ABR - bei gemeinsamen Sorgerecht - nur, wenn ihr
          das der Vater in einer beglaubigten Urkunde oder ein Richter
          ihr das per Urteil/Beschluss gibt.

          Gibt es kein Urteil/Beschluss oder keine Übertragungsurkunde,
          haben beide weiter das gemeinsame ABR.
          Wie ist das wenn der Ehemann im Zuge der Trennung das ABR der Ehefrau übertragen hat. Gilt dieser "Vertrag" (nur mit beiderseitiger Unterschrift privat geklärt) auch nach der Scheidung oder wird dies durch die Scheidung hinfällig. Und nur bei beidseitigem Einverständnis (Unterschrift) wird das ABR neu festgelegt.

          Danke im Voraus
          Tobi@s


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