Keine Urkundenfälschung,dennoch Anklageschrift

Hallo,
Also Person A und Person B waren zusammen und hatten zusammen gewohnt. Als Person A ausgezogen ist, hat Person B durch eine Blankounterschrift einen Vertrag gerichtet, aber diesen durch ein schriftliches Geständnis an Person A widerrufen.
Nun kam es doch zu einem Zivilstreit wo A verloren hat und auch nicht in Berufung gegangen ist( weil dieser nicht beweisen konnte dass der Vertrag gefälscht sei), weil A und B sich trotz Gerichtsurteil so geeinigt haben,da Person A beweisen konnte das Person B lügt, weil Person B eine uneidliche Falschaussage gemacht hatte( 2 vers. Aussagen in 2 Gerichtsprotokollen)und Person A noch weitere nicht bisher angehörte Zeugen aufweisen konnte.
Nun war die Sache vom tisch, doch nun bekommt Person A eine Anklageschrift von Person C ( Staatsanwalt).Person C sagt das Person A den Vertrag( Schuldanerkenntnis von B ) gefälscht habe, dieses aber nicht stimmt.
Was soll er nun gegen die Anklageschrift machen, Prozeßkostenhilfe gibt es nicht, Anwalt ist sehr schwer zu leisten.
Kann Person C ( Staatsanwalt) auch ohne Gutachten Anklage erheben, denn durch ein Gutachten könnte Person A beweisen dass der Vertrag echt ist. Wie sind die Erfolgsaussichten? Musste leider lernen das nicht Recht gleich RECHT ist!!

Hallo!

Prozeßkostenhilfe gibt es nicht, Anwalt ist sehr schwer zu
leisten.

Da ich nicht sicher bin, ob ich den geschilderten Sachverhalt richtig verstanden habe, möchte ich nur dazu etwas sagen. Stimmt, Prozesskostenhilfe gibt es bei Strafverteidigungen nicht, dennoch kann man sich, wenn man eigentlich arm genug wäre für PKH, zumindest anwaltlich beraten lassen. Das kostet 10 Euro.

Musste leider lernen das nicht Recht gleich RECHT ist!!

Vielleicht regst du dich auch nur einfach zu sehr auf.

Ich bin mir wie worldwidefab unsicher, ob ich den Fall richtig verstanden habe. Aber wenn hier jemand zugegeben haben sollte, dass er etwas gefälscht habe (so korrekt?), darf er sich nicht über die Anklageerhebung wundern.

Ein Staatsanwalt darf im Übrigen natürlich auch ohne Gutachten Anklage erheben. Und so ein Geständnis (vgl. oben) ist da sicher Grund genug für! Er braucht im übrigen auch nicht sicher zu sein, dass eine Urkundenfälschung vorliegt, er muss sie nur für hinreichend wahrscheinlich halten.

Die Beweisaufnahme findet vor Gericht statt. Hier muss das Gericht von Amts wegen die Wahrheit ermitteln. Wenn wirklich keine Urkundenfälschung vorliegt, wird sich eine solche auch nicht beweisen lassen.

Ich würde mir einen Verteidiger nehmen, der auf einen Freispruch hinwirkt. Dann fallen die Kosten des Verteidigers der Staatskasse zur Last.

Levay