Schüler in Not

Greetings,

nun, meine Geschichte geht über einen 26jährigen Schüler, der jahrelang gearbeitet hat, um sich fortzubilden, das Abendgymnasium besucht, und damit seinen Job kündigte, um fortan für die kommenden Monate Arbeitslosengeld1 zu erhalten. Das hat er auch bekommen bis Ende März 2007. Ab da endete auch sein Anspruch auf die Krankenversicherungs-Bezahlungen. Doch wie ihm später bekannt wurde, hat der Staat das Gesetz geschaffen, dass alle Bürger fortan (ab 4/2007) verpflichtet seien, sich zu versichern.
Schön und gut. Jetzt ist es Ende Januar 2008 und die Krankenversicherung schreibt Briefe, die den Schüler darauf hinweisen, dass noch Kosten entstanden sind über das Jahr hinweg. Merkwürdigerweise meinten sie, dass sie erst vor 3 Wochen die Bestätigung des Abbruchs des ALG Amtes (die die Zahlung ja tätigte) mitbekam.
Bei einem Anruf bei der Agentur für Arbeit wurde ihm bestätigt, dass der Stop der Zahlungen für die Versicherung im März letzten Jahres an eben jene Versicherung geschickt wurde, und ihnen klar sein musste, dass der Schüler keine Beiträge mehr zahlt. Doch plötzlich scheint die Versicherung überrascht, da sie ja erst kürzlich diese Information erhielten.

Die Arbeitsagentur beharrt darauf, dass sie die Abmeldungsbestätigung „zeitlich“ der Versicherung mitteilte.
Die Versicherung ihrerseits bleibt bei deren Meinung, dass sie überrascht wurden, und ich 1 Jahr nachzahlen muss (wollten mir entgegenkommen und boten mir einen Studententarif an…was jetzt 500 Euro Nachzahlung bedeutet, was für mich viel Geld ist).
Ferner beschuldigt die Versicherung den Schüler, da er sich nicht bei ihnen gemeldet habe, als er von dem Ende seines Leistungsanspruches erfuhr und das damit verbundene Ende der Versicherungseinzahlungen.

Sollte der arme Schüler jetzt ALG2 (neben seinem Bafög) anmelden?
Vater ist arbeitslos, bekommt aber kein ALG2, da Mutter knapp über dem erforderlich (niedrigen) Gehalt liegt.

Was ist Eure Meinung zu dieser Situation? Wer trägt die Verantwortung, Arbeitsagentur, Versicherung oder Schüler, der nicht persönlich zur Versicherung ging und sich aus der Liste austrug.
Sowas sollte doch automatisch geschehen, dass man dann eben nichtmehr versichert ist. Doch das wurde mit einem „…doch da man versichert sein MUSS, laut Gesetz,…“ beantwortet. Sicher muss man versichert sein, doch dürfen die sich das Recht rausnehmen, einfach über die Abmeldung hinwegzusehen( ist das eine Abmeldung gewesen, wenn die Agentur denen sagt, dass sie nicht mehr zahlen?) (bzw. davon nichts gewusst zu haben) und ihn bei sich behalten, bis sie irgendwann das Geld sehen wollen?

Was ist Eure Meinung zu dieser Situation? Wer trägt die

Unsere Meinung ist unerheblich. Die Versicherungspflicht in der GKV besteht für den Schüler und die Beiträge sind auch rückwirkend zu entrichten. So will es das Gesetz.

Verantwortung, Arbeitsagentur, Versicherung oder Schüler, der
nicht persönlich zur Versicherung

Da haben wohl alle Beteiligten geschlafen. Der Versicherte kann sich aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Dass die Beiträge nachzuzahlen sind, ist nicht verwunderlich, schließlich bestand während dieser Zeit auch Versicherungsschutz.

Die Frage ist folgende:
Musste das Versicherungsunternehmen die Versicherung kündigen, wenn es vom Arbeitsamt das erfährt, wovon du sprichst?

  1. Wenn ja, ist zu klären, wann es das erfahren hat. Wenn das Amt sagt, dass es das mitgeteilt hat, dann würde ich dem mehr glauben als der Versicherung schenken. Folge für mich: Man muss nicht nachzahlen.
  2. Wenn aus der Mitteilung des Arbeitsamtes aber garkeine Kündigung hervorgehen muss, dann muss man die Beträge auch nachzahlen, weil man eben nicht (persönlich) gekündigt hat.

Für 1. spricht übrigens „Die Versicherung ihrerseits bleibt bei deren Meinung, dass sie überrascht wurden“. Denn sie bestreitet ja nicht, dass aus der Mitteilung des Arbeitsamtes keine Kündigung hervorgehen muss, sondern nennt nur ein anderes Datum, an dem es die Mitteilung erhalten hat.

hallo,

der schüler hat anspruch auf prozesskostenhilfe (er muss sich dazu einen anwalt suchen, diese zusammen mit diesen beantragen und 20 euro eigenbeitrag bezahlen, unbedingt vor nutzung anwaltlicher beratungen mit dem anwalt abklären)

der fall scheint erfolgsversprechend zu sein, deshalb wird prozesskostenhilfe gewährt werden - wenn der schüler kein grosses vermögen oder weitere einnahmen hat.

vielleicht hilft es auch einfach die kv und das arbeitsamt kurzzuschliessen denn eigentlich ist es ein problem zwischen diesen.

gruss

desperado

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]