muss der vermieter einen bewohnbaren fußboden in einer altbauwohnung bereitstellen? gemeint sind nicht sog. spanverlegeplatten, sondern linoleum oder etwas vergleichbares?
Danke THorsten
Ein paar Fragen…
Hi Thorsten,
muss der vermieter einen bewohnbaren fußboden in einer
altbauwohnung bereitstellen? gemeint sind nicht sog.
spanverlegeplatten, sondern linoleum oder etwas
vergleichbares?
Geht es Dir darum, ob der Mieter beim Einzug Anspruch auf einen Bodenbelag (also nicht nur auf blanken Estrich) hat oder um die Frage, ob der Vermieter während der Laufzeit des Mietvertrages - sofern Linoleum bzw. Teppichboden „mitvermietet“ wurde - für die Erneuerung des Bodenbelags zu sorgen hat???
Ciao
Tessa
rehi, also meine frage ist, ob der Mieter beim Einzug Anspruch auf einen Bodenbelag (also nicht nur auf blanken Estrich) hat.
danke thorsten
Hi Thorsten, hi Tessa,
Estrich o.ä. reicht aus. Den Oberboden muss der Mieter dann selbst kaufen.
Gruß
Dagmar
Der Mietvertrag ist dazu die bindende Aussage, was die Parteien darin vereinbart haben gilt. Steht nichts drin und war bei der Besichtigung auch kein Belag in der Wohnung gibt es keinen Belag.
Steht nichts drin und bei der Besichtigung war Belag in der Wohnung und es wurde nicht darauf hingewiesen, das er nicht zur Mietsache gehört gibt`s Belag, aber da ist ja dann sowieso welcher da.
bodo
Hallo Thorsten,
wie es mit Deinen Ansprüchen bezüglich Bodenbelag aussieht, haben die Vorredner ja schon gesagt.
Ich meine, Du solltest froh sein, wenn Du eine saubere, nackte Fläche vorfindest, egal ob Estrich oder Spanplatten. Oder ist Dir etwa Teppichboden lieber, in den zig Vorgängern was weiß ich alles reingesuppt haben? Da atmest Du nämlich die Milben ein, die sich mit den Hautresten Deiner Vorgänger vollgefressen haben. Leckere Vorstellung, gelle?
Gruß
Wolfgang
Außerdem…
Hi Wolfgang,
außerdem paßt ein vermieterseits verlegter Teppichboden höchst selten zu den Möbeln, die der Mieter zu nutzen beabsichtigt. Da ist mir der blanke Estrich doch lieber. Schließlich will ich mich mit der Einrichtung nicht unbedingt nach den ästhetischen Vorstellungen des Vermieters richten.
Ciao
Tessa
Hi Wolfgang,
außerdem paßt ein vermieterseits verlegter Teppichboden höchst
selten zu den Möbeln, die der Mieter zu nutzen beabsichtigt.
Da ist mir der blanke Estrich doch lieber. Schließlich will
ich mich mit der Einrichtung nicht unbedingt nach den
ästhetischen Vorstellungen des Vermieters richten.
Ich hab es leider gemacht, da ich etwas unter Zeitdruck stand. Leider war und ist der Teppich (ich wohne seit 14 Monaten dort) wohl durch die Nutzung der Vormieter am Ende seines Lebens angekommen. Unter welchen Umständen muß der Vermieter nun für einen neuen Belag sorgen? Oder kann ich ihn zur Übernahme der Kosten zwingen, wenn ich einen Teppich verlegen lasse? Inwiefern habe ich ein Mitspracherecht bei der Entscheidung, welcher Belag gewählt wird?
Alex
Außerdem…
Hi Alex,
Ich hab es leider gemacht, da ich etwas unter Zeitdruck stand.
Leider war und ist der Teppich (ich wohne seit 14 Monaten
dort) wohl durch die Nutzung der Vormieter am Ende seines
Lebens angekommen. Unter welchen Umständen muß der Vermieter
nun für einen neuen Belag sorgen? Oder kann ich ihn zur
Übernahme der Kosten zwingen, wenn ich einen Teppich verlegen
lasse? Inwiefern habe ich ein Mitspracherecht bei der
Entscheidung, welcher Belag gewählt wird?
Also, wenn Du „Wohnung mit Teppich“ (bzw. Parkett) gemietet hast, ist einzig und allein der Vermieter für die Erneuerung verantwortlich; übliche Abnutzung während des normalen Gebrauchs vorausgesetzt. Pflegst Du allerdings, Deine Zigaretten anstatt im Aschenbecher auf dem Teppich auszudrücken, hast Du freilich Pech gehabt.
Die Erneuerung und Ausbesserung eines mitvermieteten Teppich-/Parkettbodens gehört nicht zu Schönheitsreparaturen und/oder Renovierungsarbeiten (Rechtsentscheid des OLG Hamm 30 Re Miet 3/90). Den „normal verbrauchten“ Teppichboden müßtest Du auch beim Auszug nicht erneuern; ebensowenig das Parkett abschleifen (LG Köln 6 S 121/91)
Die Gerichte schätzen die Lebenszeit eines Teppichbodens ziemlich übereinstimmend auf ca. 10 Jahre. Du wohnst dort gerade mal etwa ein Jahr. Da drängen sich doch einige Fragen auf:
- Wie lange durfte sich Dein Vorgänger an dem Teppichboden erfreuen?
- Wie war der Zustand des Teppichbodens bei Deinem Einzug?
- Ist der Zustand desselbigen im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert?
Mitspracherecht ist so eine Sache. Natürlich kenne ich Deinen Vermieter nicht, gehe aber davon aus, daß er sich weder auf einen pinkfarbenen noch auf einen türkisgrünen Teppichboden einlassen wird. Meistens wird es eine neutrale Farbe in Richtung beige oder hellgrau, wobei nach meinen Infos zum allgemeinen Standard mittlere bis gute Qualität des Bodenbelags gehört (also nicht ein Fetzen für 3,50 DM/lfm aus dem Restemarkt, schließlich soll das Ding auch ein paar Jährchen überleben).
Am besten mit dem Vermieter reden.
Ciao
Tessa
Hi Alex, hi Tessa,
dies gilt natürlich nur (!) unter der Voraussetzung, dass der Teppichboden zur Mietsache gehört und nicht als Mietereigentum vom Vormieter übernommen wurde.
Gruß
Dagmar