Unterhalt

Hallo zusammen,
Bin mir gerade nicht sicher, obmeine Frage hierher oder ins Eltern-Kinder-Forum gehört.

Aber:

Kann mir bitte Jemand mit möglichst knappen Worten erklären, was „privilegierter Unterhalt“ ist bzw. was dieser Begriff bedeutet?

Meines Erachtens sind Unterhaltszahlungen für einen volljährigen, an allg. bildender Schule denen von „dreijährigen Nachzüglern“ übergeordnet.

Oder liege ich da falsch???

Beste Grüße
Jimmy

Hallo Jimmy,

privilegierter Unterhalt bei Volljährigen, bedeutet, dass sie minderjährigen Kindern gleichgestellt sind.

NICHTpriveligierte Volljährige haben gewisse Nachteile gegenüber minderjährigen Kindern.
Sie kommen in der Rangfolge weiter hinten - bekommen also das, was die minderjährigen und priveligierten Kinder und Ehefrauen übrig lassen.
Gegenüber nichtpriveligierten Kindern hat der/die Unterhaltspflichtige einen Selbstbehalt von z. Zt. 1.100 Euro und bei minderjährigen und priveligierten Kindern ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nur 900 Euro.
Bei minderjährigen und priveligierten Kindern unterliegen die unterhaltspflichtigen Eltern(teile) einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wenn die Eltern also z. B. absichtlich nicht arbeiten und Unterhalt bezahlen, riskieren sie eine fiktive Berechnung (und daraus Schulden).
Bei nichtpriveligierten Kindern ist diese Risiko nicht vorhanden.

Deine Ansicht ist im Übrigen falsch und es ist genau anders rum. Noch nach dem alten Unterhaltsrecht wurden im extremen Mangelfall von einem Bundesgericht die minderjährigen Kindern (also der dreijährige Nachzügler) den priveligierten Kindern vorgezogen. Ob das jetzt im neuen Unterhaltsrecht auch so gesehen wird, ist zwar noch ungewiss, aber vermutlich wird es ähnlich ausgehen.
Ein volljähriger Schüler kann sich in einem extremen Mangelfall durch Nebenjobs nämlich ein Zubrot verdienen und so sein eigenes Überleben sichern.
Ein dreijähriger Nachzügler ist hilflos auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.

Übrigens: ab dem 18. Geburtstag müssen beide Eltern BARunterhalt auch beim priveligiertem Kind bezahlen. Kind ist volljährig und benötigt den Betreuungsunterhalt, den z. B. bis dato die Mutter geleistet hat nicht mehr und daher muss auch die Mutter aus dem Beispiel verstärkt arbeiten und den Barunterhalt anteilig leisten.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingrid,

vielen Dank für deine Erklärungen.
Ich denke, ich habe das jetzt verstanden.

Einen angenehmen Tag wünscht
Jimmy