Gerichtsstand beim Online-Händler

Hallo,

also wenn eine Privatperson bei einem gewerblichen Online-Händler kauft und diesen dann nachher verklagt, welchen Gerichsstand kann man dann wählen?

Sitz des Händlers
Sitz des Verbrauchers
Sitz egal

Danke.

hi

also wenn eine Privatperson bei einem gewerblichen
Online-Händler kauft und diesen dann nachher verklagt, welchen
Gerichsstand kann man dann wählen?

Wenn die Privatperson vor Abschluss des Geschäftes in die AGB des Online-Händler geschaut hat, weiss sie das ;o)

Gruß H.

Hallo!

Wenn die Privatperson vor Abschluss des Geschäftes in die AGB
des Online-Händler geschaut hat, weiss sie das ;o)

Ob und was in den AGB zum Gerichtsstand steht, ist meines Erachtens nach hier schon wegen § 38 I ZPO vollkommen egal. Gerichtsstandsvereinbarungen sind ersteinmal grundsätzlich verboten, eine Gerichtsstandvereinbarung ist zwischen einem Unternehmer mit Sitz in Deutschland und einem Verbraucher nicht möglich.
Grundsätzlich ist der allgemeine Gerichtsstand des Händlers gegeben, also dessen Sitz. Ob daneben, etwa nach § 29 ZPO ein weiterer Gerichtsstand gegeben ist, hängt von der Art des Anspruchs ab. Verlangt der Käufer etwa beim „Fernkauf“ nach Rücktritt Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Kaufsache, ist der Gerichtsstand nach § 29 ZPO dort gegeben, wo sich die Sache vertragegemäß befindet, also beim Käufer.

Gruß,

Florian.

Rückantwort entbehrlich

Wenn die Privatperson vor Abschluss des Geschäftes in die AGB
des Online-Händler geschaut hat, weiss sie das ;o)

Ich dachte, dass man hier vernünftige Antworten erhält, welche von den Experten beantwortet werden. Leider gehörien Sie, Hexerl, offensichtlich nicht zu denen!
Denn Ihre Schlaumeier-Antwort trägt wohl kaum dazu bei, das zu erhalten, wofür dieses Forum einmal geschaffen wurde. Jeder blamiert sich zu gut er selber kann. Verbringen Sie doch bitte Ihre Tagesfreizeit woanders.

Übrigens, wenn die Person in den AGB des Händlers dazu keine Angaben findet… dürfte die Frage dennoch berechtigt sein.

Ich möchte Sie bitten, künftig auf meine Beiträge nicht mehr zu antworten. Auch halte ich eine Rückantwort hierzu für entbehrlich.

Danke
Vielen Dank Florian, für die umfassende Antwort. Es gibt also doch noch Experten hier.

Hallo!

Man muss aber auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, was soll denn bitte so ein Tonfall???

Gruß
Tom

3 „Gefällt mir“