Ist es rechtlich vertretbar, daß Ärzte im Internet Werbung machen können ?
Ist es rechtlich vertretbar, daß Ärzte im Internet Werbung
machen können ?
NEIN! Jeder Ehrenberufler, also auch die Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte dürfen nur Informationen über ihre Tätigkeit bekannt geben. Werbung im üblichen Sinne ist verboten. Über die Grenzen informiert u.a. die KV oder die Ärztekammer. Ein Trierer Zahnarzt hat das Thema bis zum (bitteren) Ende auskosten dürfen. Er hat immerhin einen Teilerfolg erreichen können, doch das Werbeverbot ist nicht aufgehoben worden.
Was zum Teufel ist ein Ehrenberuf?
Hallo Kaspar,
gemeint ist ein Beruf, der Standesrichtlinien aufgestellt hat - z.B. Ärzte, aber auch Rechtsanwälte.
Gruß, BeBro
Was zum Teufel ist ein Ehrenberuf?
Hi, wenn du unter Metager Suchmaschine nachschaust, findest du Homepages on masse.
Wo kann man erreichen, daß die Homepage wieder gelöscht wird ?
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NEIN! Jeder Ehrenberufler, also auch die Steuerberater,
Rechtsanwälte und Ärzte dürfen nur Informationen über ihre
Tätigkeit bekannt geben. Werbung im üblichen Sinne ist
verboten.Hi, wenn du unter Metager Suchmaschine nachschaust, findest du
Homepages on masse.
Wo kann man erreichen, daß die Homepage wieder gelöscht wird ?
Wenn die HP gegen die Standesrichtlinien bzw. die Berufsordnung verstößt, ist die zuständige Berufskammer für den jeweiligen Freiberufler gefragt. Da gibt es mittlerweile schon Rechtsprechung zuhauf. Das generelle Werbeverbot wurde nämlich bei (fast) allen Freien in ein Verbot der berufswidrigen, reklamehaften Werbung umgewandelt, so daß nicht jede HP zu verbieten ist.
Was generell im freiberuflichen Bereich vom BGH untersagt wurde, sind Gästebücher und Foren, wo jeder etwas hineinschreiben kann.
(Damit man sich nciht unter fremden Namen selber loben kann)
Was hast Du gegen die HP?
Im allgemeinen findet sich eigentlich immer ein Kollege, der das der Kammer „steckt“
)
LG
C.h.
Hi bebro,
verstehe ich immer noch nicht richtig. Standesrichtlinien hat auch ein Kaminkehrer oder ein Bäcker mit seiner Innung. Oder ist „Stand“ im Sinne des mittelalterlichen „Standes“ zu verstehen? So etwas wie die Rechtsanwaltskammer oder Ärztekammer kann ja wohl nicht gemeint sein. Das sind ja reine Interessenvertretungen. Fragen über Fragen.
Gruss Hauser
Hallo Kaspar Hauser,
ich bin nicht Rechtsanwältin - und auch nicht Kaminkehrerin oder Bäckerin - so dass ich deine Fragen über Fragen nicht beantworten kann.
Es gibt bei den Rechtsanwälten Standesrichtlinien, die bis vor weniger Zeit sogar gerichtlich einklagbar waren, meines Wissens hat sich das etwas geändert. Die Standesrichtlinien haben - glaube ich - nicht mehr ihrere frühere Bedeutung, die ziemlich hochgehangen wurde. Einklagbar ist allein über die Standesrichtlinien meiner Information nach nichts mehr.
Du siehst, ich habe keine Ahnung, aber ich bemühe mich um deine Fragen über Fragen. Ein schönes Wochenende wünscht dir BeBro
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jo mei! A Arzt und Anwalt war halt schon immer was Bsonderes! Als Berufsvertreter einer besonderen Art kann man nicht so ohne weiteres, wie ein Bäcker oder Kaminkehrer sich hinstellen und über die Haustüre das Schild nageln, Leit kaufst mei Ware! Drum haben Anwälte etc. gewisse Spielregeln zu beachten, die sich von dem üblichen Marktgeschrei der Händler unterscheiden. Besonders seltsam ist es bei Apothekern, die einerseits dem Standesrecht unterliegen, aber andererseits was verkaufen wollen. Wenn sie es nämlich nicht tun, dann kracht die Volksgesundheit zusammen! Für alle Apotheker,die sich standesrechtlich auf den Schlips getreten fühlen, den Hinweis: Ich kenne die Branche sehr gut - als Ehemann einer Apothekerin.
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