Hallo zusammen,gesetzten Fall und rein fiktiv,das
Aufenthaltsbestimmungsrecht einer 13 jährigen
obliegt nach der Scheidung(5Jahre her)bei der
Kindsmutter.
Die Tochter ist mit dieser Regelung nicht ein-
verstanden und möchte zu Kindsvater.
Sie hat noch zwei Geschwister (9 u 11Jahre)
auch bei der Kindsmutter lebend.
Kindsvater hat sie alle Vierzehn Tage über W-Ende.
Die Eltern konnten sich dem Kindeswunsch beugend nicht eineigen,
bzw die Kindsmutter lehnte ab,bzw es soll so bleiben
um die Beziehung zu den Schwestern nicht zu
traumatisieren.
Nun würde die 13Jährige „ausbrechen“, mitSack und Pack
bei dem Kindsvater vor der Tür stehen (gleicher Ort)
und dort wohnen wollen,wo sie herzlich in die
Arme genommen wird.
Die Kindsmutter wird es nicht akzeptieren!!!
Zitat Ende.
Frage:
- Gibt es eine Übergangsregelung,bis gerichtlich geklärt?
- Kann sie eine"Rückholung" polizeilich einleiten?
- Was könnte dem Kindsvater hilfreich sein?
bzw auf was muss er achten?
Danke vorab