Wem nützt ein solches Gesetz und wem schadet es?
Gruß
Harry
Wem nützt ein solches Gesetz und wem schadet es?
Gruß
Harry
Wem nützt ein solches Gesetz und wem schadet es?
Gruß
Harry
Dieses Gesetz diente mal der Kontrolle von Juden. Beibehalten wurde es, weil es einfach toll ist, wenn Fachleute unter sich bleiben und ihnen so schnell niemand in die Suppe spucken kann.
Ich weiß nicht genau, wieviel Geld der Steuerzahler jährlich für Strafanzeigen von Anwälten und Rechtsanwaltskammern ausgibt, um Leute, die anderen bei ihren Rechtsproblemen helfen, abzuschrecken. Die meisten Verfahren wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz werden aber eingestellt, weil nur selten eine geschäftsmäßige Rechtsbesorgung nachgewiesen werden kann.
Die Anwaltschaft meint, die Beschränkung der Rechtsbesorgung auf zugelassene Rechtsanwälte würde die Qualität anwaltlicher Arbeit erhöhen. Ich bin davon überzeugt, daß das Gegenteil der Fall ist. Durch Privilegierungen hat man noch nie was verbessert.
Wozu immer wieder diese Frage?
Hallo!
Wem nützt ein solches Gesetz und wem schadet es?
Das Gesetz nützt dem Anwalt, weil er sich damit einen Exklusivbereich seiner Tätigkeit sichert, die im Grunde genommen von Hinz- und Kunz ebenso gut gemacht werden könnte. Es ist ein Irrglaube, dass ein fundiertes und Studium und ein zweijähriger Vorbereitungsdienst sowie zwei Staatsexamen nötig sind, um fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Es schadet dem Verbraucher, der von Heuschreckenanswälten abgezockt wird. Und ein Nazi-Gesetz ist es obendrein.
Ist aber hier schon tausendmal angeprangert worden und findet sich sicherlich im Archiv.
Gruß,
Florian.
Hi,
Und ein Nazi-Gesetz ist es obendrein.
na dann muss es ja per se verkehrt sein, gar keine Frage.
So eine Aussage als Jurist? Ich hätte (mehr) Intelligenz erwartet. Oder hab ich deine Ironie übersehen?
Gruß
Nils
Oder hab ich deine Ironie übersehen?
Offensichtlich.
Levay
Weia!
Oder habe der hab ich deine Ironie übersehen?
Du würdest sie wohl nicht mal bemerken, wenn sie Dich erschlägt…
Dea
Du würdest sie wohl nicht mal bemerken, wenn sie Dich
erschlägt…
Ok ok… Hat sie wohl
)
Also was ich in diesem Forum seit einiger Zeit so super finde ist die Tatsache, daß auch hier kaum noch ohne Unterstellungen argumentiert wird. Das kenne ich bisher aus den deutschen Newsgroups und erinnert eher an wüste Kneipenpöbelei als an sinnvolle Gespräche.
Oder würde man unter zivilisierten Leuten dem anderen mangelnde Intelligenz unterstellen, wenn man mit ihm nicht einer Meinung ist. In einer Kneipe kann so etwas schnell zum gebrochenen Kiefer führen.
Harry
P.S. Manches ist jetzt tatsächlich ironisch gemeint.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Also diese Diskussion gab es zwar eh schon tausendmal, aber:
Durch Privilegierungen hat man noch nie was
verbessert.
…da fallen mir schon einige Beispiele ein, also z.B. der Arztberuf ist auch so geschützt oder aber man darf ja nichteinmal ohne Führerschein Auto fahren - Frechheit dieses Privileg der Führerscheinbesitzer…
Vielleicht sind das drastische Beispiele, aber man sieht wohl ganz deutlich, dass solche Argumente ziemlich unsinnig sind und die Motivation mancher, die gegen das Rechtsberatungsgesetz wettern, ist weniger eine sachliche, sondern lediglich Frust, Neid und Missgunst.
Es gibt sicherlich Argumente für und gegen das Rechtsberatungsgesetz, aber nicht auf solchem Niveau.
Gruß
Tom, der in Österreich ohne Rechtsberatungsgesetz auskommt und auch keines haben will, § 8 RAO ist eine gute Lösung.
Danke!
Der User ist Rechtsjournalist, das hat mich doch ziemlich geschockt.
Levay
Hallo!
Oder würde man unter zivilisierten Leuten dem anderen
mangelnde Intelligenz unterstellen, wenn man mit ihm nicht
einer Meinung ist.
Als Adressat der kritisierten Aussage muss ich einräumen, dass auch ich jedem, der mit dem Argument, es handele sich um ein Nazi-Gesetz dem Rechtsbereatungsgesetz die Existenzsberechtigung absprechen wollte, mangelnde Intelligenz unterstellen würde. Ich war der Meinung, durch diesen lächerlichen, aber doch immer wieder gern gebrachten Einwand zum Thema Nazi-Gesetz deutlich machen zu können, dass in der Tat mein gesamter Beitrag aber sowas von ironisch gemeint war…
Gruß,
Florian.
Hallo!
Als Adressat der kritisierten Aussage muss ich einräumen, dass
auch ich jedem, der mit dem Argument, es handele sich um ein
Nazi-Gesetz dem Rechtsbereatungsgesetz die
Existenzsberechtigung absprechen wollte, mangelnde Intelligenz
unterstellen würde.
Gruß,Florian.
Tach
Das habe ich aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
Während der Zeit der Weimarer Republik gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der in der Weimarer Verfassung anerkannten Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt. Dies änderte sich einige Zeit nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten.
Als Folge der Nürnberger Gesetze und des dort verabschiedeten Reichsbürgergesetzes wurden alle diejenigen jüdischen Richter und Staatsanwälte, die bislang durch die Ausnahmeregelung des § 3 im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums geschützt waren, zum 31. Dezember 1935 zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Diese aus dem Justizdienst entlassenen Juden verfügten über eine volljuristische Ausbildung und hätten rechtsberatend tätig werden können. Um sie daran zu hindern, wurde die Rechtsberatungstätigkeit genehmigungspflichtig. Zudem wurde der § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (vom 13. Dezember 1935, RGBl I S. 1481) eingefügt: „Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.“ – Nur diese Ausführungsbestimmung wurde 1945 aufgehoben; darüber hinaus ließ der Alliierte Kontrollrat das Gesetz in Kraft.
—Zitat Ende—
Also irgendwie klingt das Handling der Rechtsberatung schon nach Nazijustiz, oder?
Es soll aber ab Juli 2008 verändert werden.
Gruß
Harry
Hallo!
Also diese Diskussion gab es zwar eh schon tausendmal, aber:
Durch Privilegierungen hat man noch nie was
verbessert.…da fallen mir schon einige Beispiele ein, also z.B. der
Arztberuf ist auch so geschützt oder aber man darf ja
nichteinmal ohne Führerschein Auto fahren - Frechheit dieses
Privileg der Führerscheinbesitzer…
Ziemlich albern der Vergleich, aber das hast du ja selber gemerkt. Hier geht es aber um mehr, es geht darum daß Leute die zwar Rechtskenntnisse aber keine „ordnungsgemäße Bescheinigung“ (Examen) haben einen „Maulkorb verpaßt“ bekommen und zwar von denen die diese besitzen. Damit soll aus wirtschaftlichen Gründen Wettbewerb „von außen“ verhindert.
Vielleicht sind das drastische Beispiele, aber man sieht wohl
ganz deutlich, dass solche Argumente ziemlich unsinnig sind
und die Motivation mancher, die gegen das
Rechtsberatungsgesetz wettern, ist weniger eine sachliche,
sondern lediglich Frust, Neid und Missgunst.
Zugegeben ich bin sehr frustriert, wenn jemand aus seinem Elfenbeinturm heraus Dinge/Situationen beurteilen und entscheiden darf,die ihn eigentlich überhaupt nicht interessieren, bei denen aber gutes Geld zu verdienen ist und das vor allen Dingen deshalb weil diese Entscheidungen jeden anderen betreffen können, ihn (den Entscheidenden) dabei ausdrücklich ausklammern können, wenn er es denn geschickt anstellt.
Natürlich gibt es viele Juristen die sich ihre Entscheidungen nicht leicht machen, andererseits gibt es in der Rechtssprechung zuviele Schlupflöcher für die Juristen, denen es nur um ihren Verdienst geht.
Harry
Hallo!
Hier geht es aber um mehr, es geht darum daß Leute
die zwar Rechtskenntnisse aber keine „ordnungsgemäße
Bescheinigung“ (Examen)
Ebenso wie jemand auch dann nicht Auto fahren darf, wenn er keine „ordnungsgemäße Bescheinigung“ hat - selbst wenn er der beste Autofahrer der Welt ist und auch jemand der hervorragende medizinische Kenntnisse hat nicht das tun darf, was Ärzte dürfen, wenn er die Prüfungen nicht hat. Mein Vergleich ist daher nicht albern.
Im Übrigen verstehe ich jetzt deine Aufregung nicht ganz, denn ich habe geschrieben, dass ich auch kein Befürworter dieses deutschen Rechtsberatungsgesetzes bin, ebenso halte ich auch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz für zu restriktiv und auch aus optischen Gründen für nicht gut. Außerdem profitiere ich überhaupt nicht vom deutschen Rechtsberatungsgesetz - daher halte ich mich da auch nicht für befangen. Wenn ich mir aber so diese wirklich albernen Neidargumente der Gegner des RBerG auf tiefem Niveau so anhöre, dann denke ich mir manchmal - vielleicht brauchen wir doch so ein Gesetz.
Gruß
Tom
Hallo!
Dennoch ist das Nazi- Argument ziemlich dämlich, da das Gesetz eben die mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbaren Elemente nicht mehr enthält.
Das Ehegesetz 1938 ist in Österreich bis heute das Gesetz, in dem die Eheschließung und -scheidung geregelt wird. Ursprünglich hatte es den Zweck nach dem Anschluss die Konfessionsehen in Österreich abzuschaffen und die Nürnberger Rassengesetze ins Eherecht umzusetzen. 1945 wurden die rassistischen Elemente aus dem Gesetz entfernt und das ist dann bis heute ganz normales Familienrecht.
Bis 31.12.2006 beruhte das österreichische HGB auf der deutschen 4.EVHGB von 1939, eine deutsche Verordnung der Reichsregierung auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes 1933. Hätte es jetzt deshalb in Österreich nach 1945 keine Kommanditgesellschaften geben dürfen???
Deswegen ist das Naziargument vollkommener Unsinn.
Gruß
Tom
Hallo!
Also irgendwie klingt das Handling der Rechtsberatung schon
nach Nazijustiz, oder?
Danke für den Geschichtsunterricht. Das ist alles nichts neues. Aber wie Tom eben schon erwähnte, ist das noch lange kein Grund, den heutigen Regelungsgehalt in Frage zu stellen.
Man kann über Sinn und Unsinn des Rechtsberatungsgesetzes zweifelsfrei streiten. Die Entstehungszeit und der damalige Regelungszweck haben aber mit dem heutigen Rechtsberatungsgesetz nichts zu tun. Ich verstehe nicht, warum in jeder Diskussion dieses Argument immer wieder auftaucht, wo es doch keins ist. Und jedes mal, wenn in den Medien über das Gesetz diskutiert wird, wird zumindest in einem Nebensatz erwähnt, dass es eigentlich dazu diente, den jüdischen Anwälten die Existenzsgrundlage zu entziehen. Ich sehe keinen Zusammenhang zur heutigen Diskussion und halte es deswegen für dumm und unsachlich, immer wieder darauf hinzuweisen, es handele sich eigentlich um ein Nazi-Gesetz.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Ebenso wie jemand auch dann nicht Auto fahren darf, wenn er
keine „ordnungsgemäße Bescheinigung“ hat - selbst wenn er der
beste Autofahrer der Welt ist und auch jemand der
hervorragende medizinische Kenntnisse hat nicht das tun darf,
was Ärzte dürfen, wenn er die Prüfungen nicht hat. Mein
Vergleich ist daher nicht albern.
Es gibt ein paar nicht ganz unerhebliche Unterschiede zwischen einer Rechtsberatung und einer Autofahrt. Der Arzt oder Autofahrer kann einen unmittelbaren Schaden anrichten, wenn er sich mit seinen Kenntnissen überschätzt, wobei der Geschädigte, keinerlei Handlungsmöglichkeit hat. Anders wäre es mit der freien Rechtsberatung, hier kann ich mich gegen den Rechtsberater entscheiden, wenn ich den Eindruck habe, er verstehe nicht genug von der Materie.
Dank diesem Scheißrechtsberatungsgesetz habe ich es aber schon mehrfach bei Rechtsstreitigkeiten erlebt, daß der Anwalt sich meine Unterschrift geholt hat und anschließend gemacht hat was er will während ich seinen Murks anschließend bezahlen mußte. Ich würde auch gerne die Namen dieser Winkeladvokaten nennen,damit andere Klienten vor ihnen gewarnt werden können, aber auch das ist verboten-leider.
Wenn ich mir
aber so diese wirklich albernen Neidargumente der Gegner des
RBerG auf tiefem Niveau so anhöre, dann denke ich mir manchmal
- vielleicht brauchen wir doch so ein Gesetz.
Gruß
Tom
Vielleicht liegt der Grund dafür daß du die Argumente als Neidargument empfindest ja darin, daß du von diesem „Lobbyisten“ Gesetz auf die eine oder andere Weise eben doch profitierst.
Ich habe mit dem Rechtswesen beruflich nichts zu tun, gilt das für dich auch?
Harry
Es gibt ein paar nicht ganz unerhebliche Unterschiede zwischen
einer Rechtsberatung und einer Autofahrt.
Gewiss, gewiss, du zählst allerdings keine auf, auf die es ankäme.
Der Arzt oder
Autofahrer kann einen unmittelbaren Schaden anrichten, wenn er
sich mit seinen Kenntnissen überschätzt, wobei der
Geschädigte, keinerlei Handlungsmöglichkeit hat. Anders wäre
es mit der freien Rechtsberatung, hier kann ich mich gegen den
Rechtsberater entscheiden, wenn ich den Eindruck habe, er
verstehe nicht genug von der Materie.
Das ist aber gerade der Punkt: Ein Laie mag einen Eindruck davon gewinnen, ob ein anderer etwas von Juristerei versteht, aber dieser Eindruck kann in beide Richtungen falsch sein. Ich habe es schon sehr oft erlebt, dass Menschen, ich meine jetzt juristische Laien, mit voller Überzeugung und auch durchaus „überzeugend“ völlige falsche Positionen vertreten haben.
Dank diesem Scheißrechtsberatungsgesetz habe ich es aber schon
mehrfach bei Rechtsstreitigkeiten erlebt, daß der Anwalt sich
meine Unterschrift geholt hat und anschließend gemacht hat was
er will während ich seinen Murks anschließend bezahlen mußte.
Nein!
Ok, das mag dir passiert sein, hat aber nun wirklich überhaupt rein gar nichts mit dem Rechtsberatungsgesetz zu tun.
Vielleicht liegt der Grund dafür daß du die Argumente als
Neidargument empfindest ja darin, daß du von diesem
„Lobbyisten“ Gesetz auf die eine oder andere Weise eben doch
profitierst.
Haaaaaallo! Tom ist ÖSTERREICHER!
Levay
Hallo!
Der Arzt oder
Autofahrer kann einen unmittelbaren Schaden anrichten, wenn er
sich mit seinen Kenntnissen überschätzt, wobei der
Geschädigte, keinerlei Handlungsmöglichkeit hat. Anders wäre
es mit der freien Rechtsberatung, hier kann ich mich gegen den
Rechtsberater entscheiden, wenn ich den Eindruck habe, er
verstehe nicht genug von der Materie.
Nicht anders als beim Arzt und einem sonstigen nicht geprüften „Gesundheitsberater“ - auch die kann man jederzeit wechseln. Ebenso kann man sich gegen einen Anwalt entscheiden, wenn man den Eindruck hat, er verstehe nicht genug von der Materie oder wenn er einem sonst irgendwie unsympatisch ist oder man einfach kein Vertrauen zu ihm hat. Ist auch sinnvoll, wenn man das tut.
Und umgekehrt gibt es auch so manche Mandanten, die man als Anwalt sehr gerne aus guten Gründen ablehnt.
Es gibt Dinge, die ich nie verstehen werde. Wenn man sich von einem ausgebildeten Anwalt schlecht beraten fühlt oder möglicherweise sogar schlecht oder falsch beraten wurde (was es ja durchaus gibt) ist es doch der Schluss nicht logisch, dass deswegen die Beratung beim Nichtanwalt besser wäre. Das widerspricht einfach den Denkgesetzen.
Im Übrigen zu behaupten, dass Fehler in der Rechtsberatung keine unmittelbaren Schäden bewirken mit Verlaub ein ordentlicher Schwachsinn.
Gruß
Tom
Es gibt ein paar nicht ganz unerhebliche Unterschiede zwischen
einer Rechtsberatung und einer Autofahrt.Gewiss, gewiss, du zählst allerdings keine auf, auf die es
ankäme.
Ich bin nun wirklich blutiger Laie und kann nur ein Empfinden wiedergeben.
Das ist aber gerade der Punkt: Ein Laie mag einen Eindruck
davon gewinnen, ob ein anderer etwas von Juristerei versteht,
aber dieser Eindruck kann in beide Richtungen falsch sein. Ich
habe es schon sehr oft erlebt, dass Menschen, ich meine jetzt
juristische Laien, mit voller Überzeugung und auch durchaus
„überzeugend“ völlige falsche Positionen vertreten haben.
Ja, das war dann aber mit Sicherheit dessen freie Entscheidung (womögl. aus der „Geiz-ist-geil“ Mentalität heraus), so wie ich mich als Autokäufer für ein klappriges Modell entscheiden kann und wenn die Kiste dann nach kurzer Zeit verreckt, dann wär das die „Quittung“ für Geiz.
Wenn ich allerdings beim Arzt auf dem „Tisch liege“ und der will etwas machen womit ich nicht einverstanden bin, obwohl er mir vorher etwas völlig anderes erzählt hat,dann kann ich nicht so einfach vom „Tisch hüpfen“ und sagen „nee will ich nicht“. Auch vom Tankerkapitän aus Liberia im Ärmelkanal geht wohl eine größere wirkliche Gefahr aus, als von einem Juristen der eine blödsinnige Klageschrift verfaßt, obwohl die Auswirkungen, wenn man ihm denn blindlings vertraut, sogar noch verheerender sein KÖNNEN.
Ok, das mag dir passiert sein, hat aber nun wirklich überhaupt
rein gar nichts mit dem Rechtsberatungsgesetz zu tun.
Das stimmt so vielleicht, aber die häufige Arroganz von Anwälten: „unterschrieben sie hier und dann sehen wir weiter“ (wurde sogar in der Advocard-Werbung persifliert), basiert auf diesem Gesetz denn so muß der Anwalt keinerlei Konkurrenz fürchten, sein abgesprungener Klient muß nämlich trotzdem etwas zahlen, was nicht der Fall ist wenn er z.B. einen Handwerker bucht, der sich nicht an die Vereinbarungen hält.
Ich hatte schon nen Anwalt, der für mich keine 2 Minuten gearbeitet hatte, dafür aber fast 500 Euro Honorar abgreifen wollte, obwohl er vor Gericht nichts ausgerichtet hatte (Prozeß wg. mangelnd. Vorbereitung verloren).Als ich mich deswegen weigerte das Honorar zu bezahlen hat er kurzerhand mich verklagt und damit das erste Mal gearbeitet, denn da hat er auf einmal seitenlange Dossiers verfaßt, warum ihm sein Honorar zustünde und diesmal hat er Recht bekommen-na toll.
Vielleicht liegt der Grund dafür daß du die Argumente als
Neidargument empfindest ja darin, daß du von diesem
„Lobbyisten“ Gesetz auf die eine oder andere Weise eben doch
profitierst.Haaaaaallo! Tom ist ÖSTERREICHER!
Levay
Ist Tom nicht der Rechtsjournalist, dann profitiert er doch wenn auch nicht unmittelbar davon?
Harry