Hallo !!
Beispiel :
Nehmen wir an jemand bekommt die Domain www.bild.biz . Bild.de also der Axel Springer Verlag hat Bild.de als Domain Registriert und ebenso sich beim Patenamt A) Wort/Bildmarke schützen lassen und nur für Klasse 16 .
Wort/Bildmarke :
Unter einer Bild-/Wortmarke oder Wort-/Bildmarke versteht man eine dauerhafte Kombination zwischen grafischen und textlichen Elementen in einer Darstellung (z. B. Logo, Emblem, etc.).
Die Bezeichnung Bild-/Wortmarke erklärt sich aus der Kombination aus Grafik (Bild) und Text (Wort). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen. Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (z. B. spezieller Font).
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen, Jubiläen), liegt keine Bild-/Wortmarke vor. Erst wenn Bild und Wort regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer Bild-/Wortmarke.
Markenrechtlich betrachtet ist eine Bild-/Wortmarke ein Zeichen, das sowohl eine Buchstabenfolge, als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelnder Unterscheidungskraft oder einem bestehenden Freihalteinteresse – beispielsweise beschreibende Begriffe – dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf Wort- mit Bildbestandteil.
Der grafische (Bild-)Anteil wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Da der Inhaber einer eingetragenen Marke aufgrund des Benutzungszwangs gezwungen ist, seine Marke zu benutzen, dürfen die Abweichungen zwischen der eingetragenen und der benutzten Marke nur unwesentlich sein.
Klasse 16 :
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten. Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreib-waren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke.
Wenn sich nun jemand für diese Domain bild.biz entscheidet auf der er Sportbilder verkaufen möchte die er selber macht kann es doch dann keine Probleme geben oder ??
Währe es also dann nicht möglich sich den Namen BILD im Bezug auf z.b Klasse 35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten beim Patentamt zu sichern ohne ärger mit dem Verlag der Bild (zeitung ) bzw. Axel Springer zu bekommen ??
Kompliziert aber Interessant…