Verbraucherinsolvenz

Angenommen ein Erwerbsunfähigkeitsrentner möchte Verbraucherinsolvenz anmelden.
Geht dies, wenn er mit seiner Rente unter dem Existenzminimum liegt und er auch keine zusätzliche Arbeit aufgrund seiner Krankheit aufnehmen kann. Ist die Verbraucherinsolvenz erst ab einem bestimmten Betrag möglich.

Vielen Dank für eine Antwort.

Hallo,

Ein Antrag auf Privatinsolvenz geht immer, er ist weder an Einkommen noch an die Höhe der Schulden gebunden.
Am besten man begibt sich zu einem Schuldenberater bei Caritas oder in manchen Bundesländern auch bei den Sozialbehörden und holt sich rat.

Sollte der EU-Rentner wirklich unter dem Existenzminimum leben, kann er zusätzlich Wohngeld und Grundsicherung beantragen.

grüsse
dragonkidd

Hallo,

Sollte der EU-Rentner wirklich unter dem Existenzminimum
leben, kann er zusätzlich Wohngeld …
beantragen.:

Das ist falsch. Um Wohngeld beanspruchen zu können, ist ein Mindesteinkommen notwendig, welches sich nach dem Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten berechnet.

Gruß!