Erbrecht - Erbausschlagung

Hallo, ich muss nochmal wegen der Erbausschlagung nachfragen:

Wenn die Kinder und Enkelkinder des Erblassers alle das Erbe ausgeschlagen haben, geht es doch dann auf die Geschwister des Erblassers über, oder nicht?

Wenn diese dann auch ausschlagen, geht es dann weiter auf deren Kinder über (Kinder der Geschwister = Nichten / Neffen des Erblassers)???

Vielen Dank im Voraus
Sonntag

Hallo,

außer dem Ehepartner gehören zu den Erben der
1.Ordnung
-Kinder,Enkel,Urenkel
erst wenn diese nicht vorhanden sind oder das Erbe Ausschlagen,kommen die
Erben der
2.Ordnung
-Eltern,Geschwister des Verstorbenen zum Zuge.
Schlagen auch diese das Erbe aus,geht es in die 3.und 4.Ordnung…

Wobei das aber eher Theorie ist,da im Regelfall eine Erbschaft ja nur dann ausgeschlagen wird,wenn sie „Überschuldet“ ist.

Hallo Frank,

Wobei das aber eher Theorie ist,da im Regelfall eine Erbschaft
ja nur dann ausgeschlagen wird,wenn sie „Überschuldet“ ist.

Nicht unbedingt - manche machen es aus Prinzip, zumal der Aufwand der Feststellung der Überschuldung einer Erbschaft nicht unerheblich ist… :wink:

Grüße
Renee

Auch eine überschuldete Erbschaft geht nach Ausschlagung durch die vorrangig Erbberechtigten auf die nachrangig Erbberechtigten über. Deren Ermittlung scheitert aber oft daran, dass sie den vorrangig Erbberechtigten nicht bekannt sind. Wer kennt schon die Abkömmlinge seiner Urgroßeltern?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]