Veruntreuung der Mietkaution

hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Vermieter die eingezahlte Mietkaution eines Verstorbenen an dessen Erben nicht heraugeben will, weil der VM behauptet, er habe überhaupt keine Kaution.
Nehmen wir weiter an, dass der Erbe einen Quittungsbeleg über die Kaution in dem Erbe findet und dem Vermieter wegen seiner Dreistigkeit nicht unbedingt wohl gesonnen ist.
Erscheint es (mit Recht) möglich, wegen Veruntreuung der Kaution die Staatsanwaltschaft einzuschalten ?

Danke + Grüße
jwd

Hallo,

mit einer Strafanzeige wäre ich hier sehr vorsichtig, denn es ist ja keinesfalls sicher, dass es sich auch so verhält (der VM kann ja auch eine Quittung über die Rückzahlung haben). Es ist ohnehin nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, das Geld wiederzubringen, sondern nur, eine ggf. behangene Straftat anzuklagen. Davon hat der Geschädigte sein Geld noch nicht zurück.

Ich würde in diesem Fall eher dazu raten, bei Gericht einen Mahnbescheid zu beantragen (gibts festes Verfahren, kann man aber im Internet nachlesen). Aus meiner Sicht muss als Antragsteller die Erbengemeinschaft angegeben sein. Auch wenn es nur einen Erben gibt, sollte genannt sein „als Erbe des…“

Gruss Hans-Jürgen
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