Folgeschäden-Haftung zwischen Gewerbetreibenden

Moin,

meines Wissens gilt das Produkthaftungsgesetz nur zwischen dem Hersteller und einem privaten Nutzer (Güter die zum … privaten Gebrauch bestimmt sind).

Wie verhält es sich denn im Fall von Gütern/Produkten/Software (ist Software ein Produkt im Sinne dieses GEsetzes??), die nicht zum vorwiegend privaten Gebrauch bestimmt oder eingesetzt wird?

Beispiel: Fa. Daimler kauft eine Software für Ihre Konstrukteure, die auf Grund eines Softwarefehlers den ganzen Betrieb für eine Woche lahmlegt. Gibt es gesetzliche Regelungen, inwieweit der Softwarehersteller für diesen Folgeschaden aufzukommen hat? Oder gelten hier ausschließlich vertraglich vereinbarte Ersatzansprüche?

thx
moe.

Hallo,

  • ProdHaftG ist hier nicht anwendbar (wie du schon selbst erkannt hast)
  • Nichtsdestotrotz besteht ein Schadensersatzanspruch aus dem Gesetz (nehme an es gilt Deutsches Recht)
  • Allerdings wird im Vertrag höchstwahrscheinlich der Schadensersatzanspruch gedeckelt sein (in der Regel kein Anspruch aus Vertrag sondern Begrenzung des Anspruchs im Vertrag, z.B. kein Ersatz von Produktionsausfällen, max. Kaufsumme, … etc.)

(Ich bin kein Jurist, Einschätzung aus meiner Einkaufserfahrung)

Viele Grüße

Andrea