Vorsetzliche Zerstörung eines Fahrzeuges?

Hallo,
mein Bruder hat in der Nacht vom 14.10.99
auf den 15.10.99 gegen das geliehene
Fahrzeug unserer Nachbarn, mit denen er
sich schon sehr lange streitet meistens
jedoch nur wegen Lapalien, getreten. Er war
sehr stark angetrunken, so daß er erst dann
damit aufhörte, als die Nachbarn mit
Taschenlampen aus dem Haus herauskamen. Sie
verständigten sofort die Polizei, die dann
den Schaden am Auto festzustellen
versuchten. Sie fand allerdings nichts, es
war keine Beäule etc. zu sehen. Auch die
Nachbarn und meine Eltern stellten keinen
Schaden fest. Die Polizei nahm noch nicht
einmal seine Personalien auf.
Heute dann erhalten meine Eltern einen
Anruf von dem eigentlichen Besitzer des
Autos, der den angeblich von meinem Bruder
herbeigefügten Schaden reparieren lassen
will und entweder ohne Anzeige 2000.- DM
für die komplette Reparatur haben möchte
oder ansonsten eine Anzeige erstatten wird
mit Androhung eines Gerichtsverfahrens.
Meine Frage ist nun folgende: Sollten wir
auf die Forderung des Besitzers nach den
2000.- DM ohne Anzeige eingehen? Mir kommt
das nämlich irgendwie ein wenig komisch
vor, da ja selbst die Polizei in der Nacht
keinen Schaden entdecken konnte oder
sollten wir uns auf ein Gerichtsverfahren
einlassen?
Meine Eltern sind im Rechtschutz, übernimmt
der die Verhandlungs und Anwaltskosten?

Vielen Dank im voraus
Julia

Hallo, Julia

Also die Sache ist die. Die Polizei hat die Aufgabe festzustellen ob eine Straftat vorliegt. Sie kann nur dann eine Anzeige aufnehmen wenn ein Sachschaden entstanden ist. Vermutlich haben sie auch keinen Schaden festgestellt sonst hätten sie eine Anzeige aufgenommen. Denn eine Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im Strafrecht nicht. Ich bin Polizeibeamter und hätte hier auch keine Anzeige aufgenommen. Das Problem ist nur, ich als Polizeibeamter kann einen evtl. versteckten Schaden nicht feststellen. Das kann in diesem Fall nur ein Gutachter der davon die Ahnung hat. Wenn sich jetzt der Besitzer des Fahrzeuges einen Gutachter nimmt und dieser glaubhaft machen kann, daß das Fahrzeug einen Schaden hat, dann kann auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen werden.
Vorausgesetzt der Besitzer will davon Gebrauch machen.
Ich würde mir an deiner Stelle erstmal mit einem der was davon versteht, das Fzg ansehen. Wenn nun wirklich nicht der kleinste Schaden feststellbar ist, würde ich es darauf ankommen lassen und mir einen Anwalt nehmen.
Das Problem ist nur, wollte dein Bruder das Auto deiner Nachbarn beschädigen? Dann ist es wieder vorsätzlich und der Versuch ist Strafbar.
Also es ist eine knifflige Sache was da vorliegt. Aber zuerst würde ich mal gar nix bezahlen.
Ich hoffe ich habe dir weitergeholfen.
MfG Jörg

Hallo Julia,

die Rechtsschutzversicherung trägt es nicht.

Der Nachbar droht mit einem Strafantrag wegen Sachbeschädigung, wenn er nicht für den Schaden entschädigt wird. Sachbeschädigung wird nur auf Antrag verfolgt. Das darf er. Das ist keine Erpressung.

Wenn der Nachbar den Strafantrag stellt, ist Dein herziges Brüderchen auf jeden Fall wegen vorsätzlicher versuchter Sachbeschädigung dran. Die Strafe fällt dann nach den Umständen des Einzelfalls aus.

In dem Zivilverfahren wird dann geklärt, wie hoch der Schaden ist. Der Nachbar muß auch beweisen, daß der Schaden von Deinem Bruder herrührt. Da ist es ziemlich egal, wenn weder Polizei noch Nachbarn in der Nacht (!) was gesehen haben. Wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt, daß die Beule von Deinem Bruder verursacht worden ist, dann muß die Reparatur gezahlt werden.

Eventuell kann man den Geschädigten herunterhandeln. Dein Bruder sollte sich mit einem Blumenstrauß und einer dicken Entschuldigung auf den Lippen zum Eigentümer des Wagens aufmachen, und diesen zu Tränen rühren. Vielleicht wird es dann ein bißchen billiger. Bomberjacke und Springerstiefel zu hause lassen!

viele grüße
ralph

Ergänzung
Ach so ja:

Wenn der Strafrichter feststellt, daß kein Schaden entstanden ist (deswegen Versuch), kann der Zivilrichter dennoch zu der Auffassung gelangen, daß ein Schaden entstanden sei.

Der eine Richter ist nicht an die Festsstellungen des anderen Richters gebunden.

ralph

Hallo Julia,

die Rechtsschutzversicherung trägt es
nicht.

Richtig, bei Vorsatz gibts nix!

Der Nachbar droht mit einem Strafantrag
wegen Sachbeschädigung, wenn er nicht für
den Schaden entschädigt wird.
Sachbeschädigung wird nur auf Antrag
verfolgt. Das darf er. Das ist keine
Erpressung.

Wenn der Nachbar den Strafantrag stellt,
ist Dein herziges Brüderchen auf jeden
Fall wegen vorsätzlicher versuchter
Sachbeschädigung dran. Die Strafe fällt
dann nach den Umständen des Einzelfalls
aus.

Hier irrt der Schreiber:
VERSUCHTE Sachbeschädigung ist kein Straftatbestand. Wenn allerdings ein Schaden nachgewiesen wird…

In dem Zivilverfahren wird dann geklärt,
wie hoch der Schaden ist. Der Nachbar muß
auch beweisen, daß der Schaden von Deinem
Bruder herrührt. Da ist es ziemlich egal,
wenn weder Polizei noch Nachbarn in der
Nacht (!) was gesehen haben. Wenn der
Richter zu der Überzeugung gelangt, daß
die Beule von Deinem Bruder verursacht
worden ist, dann muß die Reparatur
gezahlt werden.

Der Rapportbericht der Polizei dürfte jedoch einiges Gewicht bei der Verhandlung haben.

Eventuell kann man den Geschädigten
herunterhandeln. Dein Bruder sollte sich
mit einem Blumenstrauß und einer dicken
Entschuldigung auf den Lippen zum
Eigentümer des Wagens aufmachen, und
diesen zu Tränen rühren. Vielleicht wird
es dann ein bißchen billiger. Bomberjacke
und Springerstiefel zu hause lassen!

viele grüße
ralph

hi

der betrag von 2000dm muß ja irgendwo herkommen.da müßte wenigstens eine auflistung der schäden zu dem schreiben gehören.man kann sich nicht einfach einen betrag aus den fingern saugen.
da muß der eigentümer sich schon was einfallen lassen - mehrere leute haben ja nun nichts bemerkt.mir würde da höchstens eine großflächige beule einfallen, die man nur bei tageslicht und entsprechendem blickwinkel sehen kann.

bis denne
thomas

ach so:deinem bruder würde ich erstmal alkoholverbot erteilen.

Der Link zur Straftat
Hallo Alex

http://www.heim2.tu-clausthal.de/PROJEKT/GESETZ/stgb…

Man beachte Absatz 2.

viele grüße
ralph

Hi !

Zunächst einmal würde ich Deinem Bruder empfehlen, bei dem Besitzer des Fahrzeuges vorstellig zu werden und die Stimmung auszuloten.

Eine Anzeige gegen einen Minderjährigen (ist er das ?) und mittellosen (ist er das ?) ist wenig aussichtsreich für den Kläger. Er wartet so ewig auf sein Geld.

Klärt ab, ob ein Gutachten bzgl. der Schadenshöhe und des Schadenumfanges vorliegt.

Ist das so, würde ich folgenden Vorschlag machen: nennt es einfach Unfall mit dem Fahrrad und meldet es der Haftpflichtversicherung (wahrscheinlich ist Dein Bruder über Eure Eltern versichert). Sagt dem Geschädigten, daß es ansonsten ziemlich lange dauern könnte, bis er überhaupt etwas Geld sieht.

Natürlich ist das illegal, erfüllt den Straftatbestand des (versuchten) Versicherungsbetruges und ich selbst würde natürlich so etwas niemals tun. Ferner distanziere ich mich hier von dem Vorwurf der Anstiftung zu einer Straftat. Dies ist eine rein theoretisches Szenario…

Ferner erscheint mir die Summe von DM 2.000 zu rund. Hat er kein Gutachten darüber, sagt ihm er kann nach Hause gehen.
Lasst es dann ruhig darauf ankommen, den er war doch betrunken, oder ?
Das wirkt evtl. schuldmindernd und außerdem wird Dein Bruder ohnehin nach Jugendstrafrecht behandelt. Viel passiert da nicht.

Bei einem ähnlichen Fall, bei dem ich offensichtlich betrogen werden sollte, habe ich es darauf ankommen lassen und obsiegt.

Das beste scheint mir, sich mit dem Kfz-Besitzer zu unterhalten und erst einmal herauszufinden (Konsultiert einen Anwalt !), ob er überhaupt etwas in der Hand hat.

Und, nebenbei, sollte man vielleicht ein wenig Einfluß nehmen auf das Sozialverhalten Deines Brüderchens…
Vielleicht trifft er sonst irgendwann einmal einen Autobesitzer, dessen Wagen er gerade demoliert, persönlich an. Und das tutu manchmal weh…

Gruß,

Mathias

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Jetzt reicht es aber wirklich …

Ist das so, würde ich folgenden Vorschlag
machen: nennt es einfach Unfall mit dem
Fahrrad und meldet es der
Haftpflichtversicherung (wahrscheinlich
ist Dein Bruder über Eure Eltern
versichert).

Hi,

ganz tolle Nummer: Irgendein Alki zertrümmert im Vollsuff irgendein Auto und die Versicherung, und somit wir alle als Versicherungszahler, löhnen dafür.

Da fällt mir wirklich überhaupt nichts mehr zu ein …

Matthias

Hi !

Wie gesagt, es handelte sich lediglich um eine Beschreibung dessen, was möglich ist. Nicht etwa um einen verbindlichen Tip.

Ich halte ebenfalls nichts von dem, was der kleine Suffkopp da angestellt hat. Dies ist allerdings kein Grund, spätere Schäden durch ihn reparieren zu lassen.
Nur weil ein Kid im Suff ausklinkt ist das kein Grund, selbst einen Betrug zu begehen. So hatte ich den Sachverhalt verstanden.

Gruß,

Mathias

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