Hallo.
Wie wäre die Rechtssprechung bei folgendem Fall?
Person A betreibt eine Homepage mit Informationen rund um Kreditanbietern. Texte hat dieser mit bestem Wissen und Gewissen aus freien Quellen bezogen (Partnerprogramm-Anbieter bzw. Kreditfirma + eigens geschriebene Inhalte). Da ein starker Konkurrenzkampf herrscht hat er von einem Anwalt von Person B, welcher ebenfalls so ein Webportal betreibt, ein Schreiben bekommen in dem er eine Unterlassenserklärung abgeben muss.
Folgende Punkte sind in diesem Schreiben vorhanden.
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es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf der Internetseite (Website v. Person A) Texte zu veröffentlichen, an denen (Person B) das Urheberrecht zusteht, wie in der Anlage (einige Seiten mit besagten Inhalten)dargestellt, ohne dass dessen ausdrückliche Zustimmung vorliegt;
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für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung unter Nr. 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR zu zahlen, wobei jeder einzelne Textbeitrag als einzelner Verstoß zu werten ist;
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Auskunft darüber zu erteilen, seit wann der Verstoß gem. Nr. 1 begangen wurde und wie viele Besucher die Seite seit diesem Zeitpunkt hatte, aufgeschlüsselt nach Tagen, Wochen und Monaten;
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jeglichen Schaden zu ersetzen, der diesem durch die in Nr. 1 bezeichnete Handlung entstanden ist oder noch entstehen wird;
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die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte (Anwalt von Person B) nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR und einer 1,3 Gebühr nach Nr. 2300 VV zzgl. Auslagen zu erstatten.
Person A hat mit dieser Seite welche in etwa seit November aktiv ist Einnahmen, welche 100 Euro nicht übersteigen gemacht.
Fragen:
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Wie soll Person A nun mit dem Schreiben umgehen?
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Wie ist ein Urheberrecht von Textpassagen (ca. 10 Zeilen) nachweisbar?
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Falls Person A doch ein Fehler unterlaufen ist und er habe Texte unabsichtlich mit auf seiner Seite eingebunden, was muss er an Strafe erwarten und wie kann er unter Umständen vor Gericht damit haftbar gemacht werden?
Bei weiteren Informationen, was Ihr Person A ratet, bitte ich um Feedback.
Vielen Dank iim Voraus
MfG