Hallo Leute,
im Brett Steuern gabs ein Posting, dass auf die vertrackte Rechtssituation in unserem Land Auskunft ertteilt.
Der/die VerfasserIn hat leider den Kram aufgesteckt, nachdem er/sie abgemahnt worden ist.
Ich möchte als Juristin hierzu folgendes sagen:
In der Steuerberatung kenne ich mich nicht aus, aber im Bereich des ganz allgemeinen Rechtsberatung. Ich habe, nachdem ich mich in Eurem wer-weiss-was-Forum angemeldet habe, sehr schnell die Erfahrung gemacht, dass viele Leute einen Rechtsrat benötigen. Ich halte hierbei einen ganzen Bereich für - in der Schule vernachlässigte - Allgemeinbildung, z.B. wenn es um die Frage geht, was für Gewährleistungsansprüche nach Kaufrecht bestehen oder wie man sich gegen beschissene Vermieter wehren kann.
Zweitens glaube ich, dass ein paar Leute, die hier ihr teilweise hoffnungsloses Posting gesetzt hatten, durch den von den in diesem Brett beratenden Juristen sogar zum Gang zum Rechtsanwalt bewegt worden sind.
So schlimm kann sich der Stand der Rechtanwälte alos nicht behandelt fühlen.
Natürlich ist jede Rechtsberatung, wenn sie „geschäftsmäßig“ erfolgt, ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Geschäftsmäßig bedeutet: Regelmäßig für jemanden, der nicht mit einem in verwandtschaftlichem Verhältnis steht. Gewinnerzielungabsicht nicht erforderlich.
Das Rechtsberatungsgesetz ist übrigens ein Gesetz der Nationalsozialisten. 1935 sollte es die Juden aus dem Bereich der Rechtsberatung endgültig vertreiben, mit Erfolg.
Nach dem Krieg wurde darüber nachgesonnen, ob das Rechtsberatungsgesetz ein vernichtungswürdiges Nazi-Produkt sei oder nicht. Die Teile, die eindeutig antisemitischer Natur waren, sind daraufhin ausgemerzt worden. Und plötzlich hatten wir ein „sauberes“, den Berufsstand der Rechtsanwälte wahrendes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Noch zuletzt ist im Bundestag darüber nachgesonnen worden, ob das Gesetz überhaupt zeitgemäß ist. Gnädigerweise ist so beschieden worden, was von der Bundesrechtsanwaltskammer natürlich mit großem Hallo begrüßt wurde.
Die Kammer schob gleich nach, dass dies ja einzig und allein dem Verbraucherschutz dienen würde, damit niemand einen Scheißrat kriegt auf seine juristischen Fragen. (Ob die Nazis wohl auch so geredet haben…)
In Anbetracht der Tatsache, dass ich redlich versuche, nicht etwa einen gegen den Verbraucherschutz verstoßenden Scheißrat zu geben, fühle ich mich mit der Begründung der Bundesrechtsanwaltskammer sehr im Einklang. Gleichwohl habe ich es vorgezogen, eine E-mail-Adresse aus den vereinigten Staaten anzugeben - über die man mich manchmal gar nicht gut erreicht, erwähne ich in diesem Zusammenhang - damit nicht etwa irgendwelche Leute in die Versuchung geraten, mich aufspüren zu wollen.
Ich erkenne gleichwohl, dass ich wahrscheinlich nie auf einem offiziellen Treffen der wer-weiß-was Leute sein darf. Die Gefahr ist zu groß, dass man plötzlich wegen irgendwelcher Angelegenheiten, die dank Hitler zu sanktionswürdigen Tatbeständen wurden, aufgegriffen wird von der hiesigen Justiz.
Wenn Ihr im Brett „Recht“ oder „Steuern“ weitermachen wollt, anonymisiert Euch. Widerstand gegen das NaziGesetz ist angesagt…
Gruß, BeBro