ich fasse mich kurz, es werden dennoch ein paar Zeilen mehr. Sorry.
Angenommen Person A hatte zwei Jahre lang eine Zeitschrift abonniert. Diese wollte sie Anfang letzten Jahres telefonisch kündigen, man sagte ihr, sie müsse noch ein paar Ausgaben abwarten. Sie habe dann gebeten das Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Keine Einwände. Zwei, drei Ausgaben später wurde die Lieferung an eingestellt, Person A ging davon aus, dass das Abo nun beendet sei. Als dann (ca. Juni) doch eine Rechnung für das kommende Jahr kam, versicherte man ihr telefonisch es handle sich um ein Versehen und bat die Rechnung zu ignorieren.
Im August zieht Person A um.
Anfang Dezember bekomme dann Person A eine Mail des Verlags, man wisse ihre neue Adresse nicht, A antworte dass sei auch nicht notwendig, da ihr Abo lange gekündigt ist und sie bereits vor ihrem Umzug keine Zeitschriften mehr bekommen habe… keine Antwort.
Mitte Januar kommt dann Post von „Euro-Pro“ (dubiose Firma die Adressen ermittelt) dass die bei ihnen gespeicherten Daten an einen „Auftraggeber“ übermittelt wurden. Und zwei Wochen später bekommt Person A Post von einem Anwalt, der im Auftag des Verlags insg. ca. 120€ eintreiben will. Die Rede ist von „mehrmaliger Benachrichtigung“ und „beharrlicher Nichtzahlung“
Welche Rechte hätte Person A in diesem Fall? Welche Schritte sollte sie einleiten?
das Problem in diesem Fall wird sein, die Kündigung nachzuweisen. Diese sollte in der Regel schriftlich, um Rechtsfolgen aus dem „Kleingedruckten“ zu entgehen, die man zuvor sowieso nicht gelesen hat sollte das Kündigungsschreiben auch unterschrieben sein.
Wenn eine Kündigung telefonisch erklärt, von Seiten des Vertragspartners auch akzeptiert wurde, dann ist sicherlich von einer wirksamen Kündigung auszugehen. Dem gegnerischen Anwalt dies begreiflich zu machen dürfte jedoch nicht einfach werden, da dieser den Nachweis der Kündigung verlangen wird.
Letztlich lässt sich gegen eine Forderungen aus einem Abo-Service sicherlich aber auch stets wirksam vorbringen, wenn dieser über Monate hinweg seinerseits keine Leistungen erbracht hat. Wer selbst nicht leistet kann die Gegenleistung nicht verlangen.
Letztlich können - rechtliche Argumente hin oder her - Sachverhalte allerdings oftmals tatsächlich auch durch ein ordentliches Gespräch zwischen den Parteien aufgeklärt und Irrtümer aus der Welt geschafft werden. Der eigenen Beruhigung wegen sollte eine mündliche Kündigung allerdings vorsorglich auch schriftlich erklärt werden, um sozusagen „sicher zu gehen“.
Grüße
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