Was kann man tun, wenn man meint, von einem Anwalt schlecht vertreten zu werden?
Beispielsweise, wenn dieser Schriftsätze einreicht, die den Eindruck erwecken, ein Volltrunkener habe sie verfasst?
Gruß
wega
Was kann man tun, wenn man meint, von einem Anwalt schlecht vertreten zu werden?
Beispielsweise, wenn dieser Schriftsätze einreicht, die den Eindruck erwecken, ein Volltrunkener habe sie verfasst?
Gruß
wega
Hi,
man kann die Vollmacht nicht rückwirkend aufheben, aber man kann freilich das Mandat kündigen und sich einen neuen Rechtsanwalt suchen, der einen dann in dieser Angelegenheit vertritt. Nachteil hierbei wird sein, dass sowohl der bisherige als auch der neue Anwalt sodann Rechnungen stellen werden. Je nach Stand des Verfahrens kann das zu Mehrkosten führen.
Bei Vorliegen einer REchtsschutzversicherung vorab mit dieser sprechen bevor das Mandat gewechselt wird. Wenn man sich bereits schon sicher ist, dass man das Mandat einem anderen Anwalt übergeben will, so kann man diesen direkt ansprechen und diesen bitten, das Mandat zu übernehmen. Dieser kann die Mandatskündigung an den bisherigen Kollegen übermitteln und die Übernahme des Mandats anzeigen.
Wegen der Kosten sollte dann hier ggf. gesondert nachgefragt werden ob der besonderen Situation.
Schönen Gruß
Rich
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
danke für die ausführliche Antwort.
man kann die Vollmacht nicht rückwirkend aufheben, aber man
kann freilich das Mandat kündigen und sich einen neuen
Rechtsanwalt suchen, der einen dann in dieser Angelegenheit
vertritt. Nachteil hierbei wird sein, dass sowohl der
bisherige als auch der neue Anwalt sodann Rechnungen stellen
werden. Je nach Stand des Verfahrens kann das zu Mehrkosten
führen.
In meinem Beispielfall würde es eher so aussehen, dass derjenige verhindern möchte, den Prozess aufgrund des anwaltlichen Verhaltens zu verlieren. Zu denken wäre dann daran, das Mandat zu kündigen, eine Richtigstellung zu dem bereits eingereichten fehlerhaften Schriftsatz nachzureichen und sich ansonsten selbst zu vertreten.
Wenn das nachweislich totaler Murks ist, was der Anwalt verzapft, muss er dann nicht auch haften?
Gruß
wega