nehmen wir an, ein gesetzlicher Betreuer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eine ältere Frau.
Die Frau wohnt zur Miete, der Pflegedienst kommt regelmäßig, alles klappt halbwegs.
Nun soll die Frau ins Altersheim - sie will aber nicht.
Kann der gesetzliche Betreuer einfach „bestimmen“, dass sie ins Heim muss? (es geht nicht um Unterbingung nach § 1906).
Delikat an der Sache: Die Mietwohnung der Frau hat einen neuen Eigentümer. Dieser möchte die Mieterin raus haben. Eigentümer und Betreuer sind gut miteinander bekannt. Der Plan mit dem Altenheim wurde von den beiden gemeinsam gefasst.
Was könnte die Seniorin tun, um in der Wohung zu bleiben?
Liebe Kritiker: bitte fragt nicht, woher ich die Einzelheiten wissen will! Es ist, wie die Brettbeschreibung es verlangt, ein rein hypothetischer Fall!!!
Danke für eure Meinungen.
Ein Betreuer ist berechtigt, den Wechsel der betreuten Person aus ihrer Wohnung in ein Altenheim zu veranlassen, wenn dieser Wechsel zum Wohle der betreuten Person dringend erforderlich ist. Ein solcher Wechsel könnte erforderlich sein, wenn die betreute Person auch unter Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes oder sonstiger geeigneter und zuverlässiger Hilfe außerstande ist, allein in einer Wohnung zu leben.
Ist die betreute Person davon überzeugt, dass sie in ihrer Wohnung weiterhin ohne erhebliche Nachteile für Leben und Gesundheit bleiben kann, könnte sie sich an den Rechtspfleger bei dem Vormundschaftsgericht wenden, das die Betreuung eingerichtet hat.
Ich denke doch, jeder darf dem Richter/Rechtspfleger als den Vorgesetzten des Betreuers was melden, wenn das geboten erscheint, also auch ein Nachbar etc.
Ich denke doch, jeder darf dem Richter/Rechtspfleger als den
Vorgesetzten des Betreuers was melden, wenn das geboten
erscheint, also auch ein Nachbar etc.
Wie bekommt man als „Dritter“ heraus, wer da überhaupt der richtige Ansprechpartner ist?
Wie bekommt man als „Dritter“ heraus, wer da überhaupt der
richtige Ansprechpartner ist?
Darauf kann ich Dir keine autoritäre Antwort geben. Ich würde sagen, wenn mehrere Vormundschaftsgerichte in Deiner Gegend sind, frage mal irgendeins, und die werden Dir weiterhelfen, bestimmt.
Darauf kann ich Dir keine autoritäre Antwort geben. Ich würde
sagen, wenn mehrere Vormundschaftsgerichte in Deiner Gegend
sind, frage mal irgendeins, und die werden Dir weiterhelfen,
bestimmt.
Hoffentlich kommen die nicht auf die Idee den Datenschutz vorzuschieben, weil sie hoffnungslos überlastet sind.
Darauf kann ich Dir keine autoritäre autoritative Antwort geben.
Ja, ich weiß: wir sind hier nicht im Deutschbrett, aber vielleicht interessiert’s Dich ja trotzdem (zumal als in einem Kindergarten Tätigen, besteht doch auch ein Unterschied zwischen autoritärer und autoritativer Erziehung).