Ein Schuldirektor hat Dreck am Stecken. Angeblich ist ein Disziplinarverfahren am Laufen. Genaues weiß man aber nicht und der Schuldirektor hält sich darüber natürlich im Schweigen. Ist es möglich, zum Beispiel für die besorgte Schülervertretung, irgendwie bei den zuständigen Behörden Informationen zu erhalten, ob es ein solches Verfahren gibt und eventuell Einsicht zu nehmen? Die Schule sei in Bayern, und soweit ich weiß gibt es dort noch kein Informationsfreiheitsgesetz.
Ein Schuldirektor hat Dreck am Stecken.
Sagt wer, auf welcher Grundlage? Wenn das jetzt wiedermal so eine Story von wegen „ich habe von X gehört, dass Y zu Z gesagt hat, das A mal erzählt hat, dass…“ wäre ich da sehr vorsichtig, sonst befinden wir uns da schnell im Bereich einer Straftat, wenn man diese Gerüchte weiterträgt und weiterverbreitet.
Angeblich ist ein Disziplinarverfahren am Laufen. Genaues weiß man :aber nicht
Und? Was soll ein laufendes disziplinares Ermittlungsverfahren über eine Person aussagen? Richtig, nichts! Und wenn man dann noch nicht mal weiß, ob ermittelt wird oder nicht befindet man sich wohl auf einem extrem schmalen Brett…
und der Schuldirektor hält sich darüber natürlich im Schweigen.
Geht ja auch außer ihn selbst und seinen Dienstherren nichts an.
Ist es möglich, zum Beispiel für die besorgte
Schülervertretung, irgendwie bei den zuständigen Behörden
Informationen zu erhalten, ob es ein solches Verfahren gibt
und eventuell Einsicht zu nehmen?
Entschuldige mal, aber zum einen, was geht es die „besorgte Schülervertretung“ denn bitte an und zum anderen warum sollten völlig unbeteiligte Dritte Einsicht in persönliche und Personaldaten bekommen dürfen?
Die Schule sei in Bayern, und soweit ich weiß gibt es dort noch kein
Informationsfreiheitsgesetz.
Aber diverse gesetze zum Datenschutz…
Gruß Andreas
Nun ja, es war Frage. Leider hat deine Antwort nicht viel zur Klärung beigetragen. Du meinst, dass es nicht so möglich sein sollte. Darf man daraus entnehmen, dass es nicht möglich ist?
Sagt wer, auf welcher Grundlage? Wenn das jetzt wiedermal so
eine Story von wegen „ich habe von X gehört, dass Y zu Z
gesagt hat, das A mal erzählt hat, dass…“ wäre ich da sehr
vorsichtig, sonst befinden wir uns da schnell im Bereich einer
Straftat, wenn man diese Gerüchte weiterträgt und
weiterverbreitet.
Ich verbreite hier keine Gerüchte. Es gibt konkrete Anschuldigungen, aber um das geht es hier gar nicht.
Und? Was soll ein laufendes disziplinares Ermittlungsverfahren
über eine Person aussagen? Richtig, nichts!
Naja, es würde Klarheit verschaffen. Wenn es kein Verfahren gibt, könnte das zum Beispiel die Person entlasten und die Gerüchte aus der Welt schaffen.
Entschuldige mal, aber zum einen, was geht es die „besorgte
Schülervertretung“ denn bitte an und zum anderen warum sollten
völlig unbeteiligte Dritte Einsicht in persönliche und
Personaldaten bekommen dürfen?
Die besorgte Schülervertretung will ja auch nicht wissen, ob er Herzchenunterhosen trägt. Als Direktor einer Schule steht die Person ja doch im öffentlichen Interesse, und wenn der Person in dieser Funktion Amtsdelikte vorgeworfen werden, dann sehe ich nicht, warum das die Schüler nichts angehen sollte. Geht es denn die Bürger einer Gemeinde nichts an, wenn dem Bürgermeister Veruntreuung vorgeworfen wird? Völlig unbeteiligt sind sie jedenfalls nicht, vor allem nicht, wenn die Delikte, die der Person vorgeworfen werden, direkte Auswirkungen auf die Schüler hatten. Von persönlichen Daten war nicht die Rede. „Einsicht“ war wohl schlecht gewählt, es war nur gemeint, ob man sich erkundigen kann, ob in der Sache etwas unternommen wird.
Aber diverse gesetze zum Datenschutz…
Das ist gut so und mit einer der Gründe, warum ich frage.
Vielleicht war das Beispiel ungeschickt gewählt. Ich reformuliere mal meine Frage. Sie lautet schlicht und einfach:
a) Kann man Auskunft darüber einholen, ob in einer bestimmten Sache / gegen eine bestimmte Person des öffentlichen Interesses ein Strafverfahren aufgenommen wurde?
b) Kann man Auskunft darüber einholen, ob ein Disziplinarverfahren aufgenommen wurde (auch, wenn es kein Strafverfahren gibt)?
Wenn dem nicht so ist, ist doch OK, kein Grund pampig zu werden, Andreas 
Hallo,
„Versuch macht kluch“ sagt man, oder so ähnlich.
Ob es eine Auskunft gibt oder nicht, das erfährt man doch am einfachsten von derjenigen Stelle, die zuständig ist.
a) Kann man Auskunft darüber einholen, ob in einer bestimmten
Sache / gegen eine bestimmte Person des öffentlichen
Interesses ein Strafverfahren aufgenommen wurde?
b) Kann man Auskunft darüber einholen, ob ein
Disziplinarverfahren aufgenommen wurde (auch, wenn es kein
Strafverfahren gibt)?
Wie wäre es mit einem höflich formulierten Brief der besorgten Schülervertretung an a) das zuständige Schulamt b) die zuständige Staatsanwaltschaft? Wenn von dort keine Informationen gegeben werden (dürfen), erläutern diese Leute sicher auch warum.
Gruß
Jörg
Hm, ist wohl einen Versuch Wert. Danke für die Antwort!