ein Bekannter hat mit einem (noch) befreundeten Pärchen ein Haus gekauft. Das Haus wurde so geteilt, daß zwei Wohnungen über zwei Etagen entstanden sind (also praktisch in der Mitte durch). Auch der Garten wurde aufgeteilt. Nun plant das Pärchen auf seinem Garten einen Anbau (8 m lang x 7,80 m hoch). Der Anbau würde direkt neben der Terasse meines Bekannten stehen, der natürlich nicht begeistert ist von der Idee, direkt neben seiner Terasse einen solchen Klotz zu haben der auchnoch viel Licht wegnehmen würde (Südseite). Der Anbau ist noch nicht genehmigt. Ist es überhaupt wahrscheinlich, daß ein solcher Anbau genehmigt wird? Gibt es irgendein Gesetz zum Nachlesen (z.B. Entfernung zum Nachbarn, Licht)?
Danke
Merit
Hallo Merit,
zuerst einmal ein ernsthafter Rat von mir: Halte Dich da raus! Was die beiden Pärchen geritten hat, sich zusammen ein Haus zu kaufen, weiß ich nicht, aber wie das weiter geht, ahne ich. Du wirst da in einen Strudel gerissen, aus dem Du nicht unbeschadet wieder herauskommst. Zum Schluß warst Du dann die Schuldige.
Rein rechtlich kommt es entscheidend darauf an, was im Grundbuch steht und wie die beiden die Verwaltung des Grundstücks geregelt haben. So wie Du das schilderst und so wie ich das ahne (Miteigentümergemeinschaft), kann der Anbau nur einvernehmlich errichtet werden.
Baugenehmigungen werden an denjenigen erteilt, der sie beantragt hat. Rein theoretisch könntest Du die Errichtung eines Dachgeschoßausbaus auf dem Nachbargrundstück planen und genehmigt bekommen. Deshalb wird eine Baugenehmigung immer „unbeschadet der Rechte anderer“ erteilt. Eine Baugenehmigung heißt nur, daß baurechtlich nichts gegen den Bau spricht. Zivilrechtlich kann das ganz anders aussehen.
Abstandsflächen und dergleichen betreffen das Baurecht. Das wird von der Baubehörde mitgeprüft. Zwar kann man sich auch zivilrechtlich gegen Einwirkungen vom Nachbargrundstück wehren, aber da kommt es auf den Einzelfall an. Letztendlich entscheidet das ein Richter.
viele grüße
ralph
Hallo Merit,
zuerst einmal ein ernsthafter Rat von
mir: Halte Dich da raus! Was die beiden
Pärchen geritten hat, sich zusammen ein
Haus zu kaufen, weiß ich nicht, aber wie
das weiter geht, ahne ich. Du wirst da in
einen Strudel gerissen, aus dem Du nicht
unbeschadet wieder herauskommst. Zum
Schluß warst Du dann die Schuldige.
Hallo Ralph,
vielen Dank erstmal für Deinen Rat. Ich werde mich mit Sicherheit raushalten denn ich habe mit beiden Pärchen nichts zu tun. Ich habe nur für einen Arbeitskollegen gefragt der mit Sorgenfalten im Büro sitzt. Weiter nichts 
Tschüss
Merit
Hallo Merit
So ein riesiger Klotz von Anbau würde mir auch nicht gefallen.
Da ich auf einem Bauamt arbeite, kann ich mir auch nicht vorstellen, das irgendein Kollege auf so`n Ding seinen Stempel setzt.
Es gäbe aber, falls ein Bebauungsplan für das Grundstück existiert unter Umständen die Möglichkeit das eine Baugenehmigung doch erteilt werden müsste. - Jedenfalls in NRW ( fast alle Bundesländer haben eigene Bauordnungen, in denen z.B. auch die Abstandsflächen geregelt sind.)
Wenn ich Deinem Arbeitskollegen einen Tip geben sollte, würde dieser lauten:
„Geh hin zum Bauamt, - als betroffener Nachbar muß man Ihm Akteneinsicht gewähren -
lass Dir den Bauantrag zeigen und erklären etc. anschließend machst Du den Sachbearbeiter deutlich darauf aufmerksam, das Du GEGEN den Anbau bist und bei erteilung einer evtl. Baugen. Wiederspruch gegen diese einlegen wirst.
Keines Falles dürfen irgendwelche Bauzeichnungen oder gar Baulasten unterschrieben werden.“
Das sollte erst mal reichen. Wenn nicht, melde Dich wieder!
bis denn ( wolln wir aber nicht hoffen oder???
Uli