Erbfolgen für Stiefkinder

Hallo,
folgende Situation: Vater mit 2 Kindern aus erster Ehe hatte wieder geheiratet.
Vater verstirbt. (Stief-) Mutter ist kinderlos und Alleinerbin (Testament auf Gegenseitigkeit). Die 2 Kinder sollen nach Testamentsverfügung der Stiefmutter im Todesfall alles erben.Fragen:

  1. Stiefmutter hat größere Verwandtschaft (Neffen, Nichten). Haben die irgendwelche
    gesetzliche Erbansprüche?
  2. Gelten für die 2 Kinder im Erbfall dieselben Steuerfreibeträge wie für leibliche
    Kinder?

Dank für Eure Beiträge.

Hallo!

Wenn das Testament, durch das die Stiefkinder als Erben eingesetzt werden, gültig ist, haben die Neffen und Nichten der Erblasserin weder Erb- noch Pflichtteilsansprüche.

Bei der Erbschaftsteuer werden Kinder und Stiefkinder des Erblassers gleich behandelt.

Gruß, Franz