Hallo!
Wenn man bei einem Onlineauktionhaus bei einem Privatmann etwas kauft und mit der Ware nicht zurfrieden ist, und diese zurückschicken darf, wer übernimmt dann die Versankosten?
Hallo!
Wenn man bei einem Onlineauktionhaus bei einem Privatmann
etwas kauft und mit der Ware nicht zurfrieden ist, und diese
zurückschicken darf, wer übernimmt dann die Versankosten?
Aus „nicht zufrieden“ und „zurückschicken darf“ schließe ich mal auf Kulanz des Verkäufers. Wenn der Verkäufer nicht bereit ist, auch noch die Versandkosten aus Kulanz zu tragen, dann wird sie der Käufer tragen müssen.
Major
Ist der Verkäufer denn nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen?
Hallo!
Ist der Verkäufer denn nicht verpflichtet die Ware
zurückzunehmen?
Ein Fernabsatzvertrag (und darum geht es Dir wohl) kann nur „zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“ (§312b (1) BGB) zustande kommen. Ist der Verkäufer kein Unternehmer, dann gibt es also auch kein Fernabsatz-Widerrufsrecht.
Major
Guten Abend.
Ist der Verkäufer denn nicht verpflichtet die Ware
zurückzunehmen?Ein Fernabsatzvertrag (und darum geht es Dir wohl) kann nur
„zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher“ (§312b (1)
BGB) zustande kommen. Ist der Verkäufer kein Unternehmer, dann
gibt es also auch kein Fernabsatz-Widerrufsrecht.
So ist es. Wenn der private Verkäufer die Ware zurücknimmt, weil der Käufer mit der Ware nicht zufrieden ist, kommt er dem Käufer bereits aus freien Stücken entgegen. Da der Käufer also kein Recht darauf hat, die Ware zurückgeben, hat er natürlich erst recht kein Recht auf Übernahme der Rücksendekosten durch den Verkäufer.
Oder verhält es sich so, dass der Käufer nicht einfach unzufrieden mit der Ware ist (Schuhe gefallen nicht), sondern die Ware in einem erheblich schlechteren als dem beschriebenen Zustand ist oder einen anderen erheblichen Mangel hat (neue Schuhe haben Loch in der Sohle oder sind Größe 44 statt 41)?
Gruß,
Zeh_14
Das ist ja immer Ansichtssache, wenn der Käufer der Meinung ist die Ware wäre z.B. bei Kleidung verwaschen und der Verkäufer sieht das anders, ist ja privat erstmal nicht zu klären ob dem so ist.
Und wegen 1,50 Euro pro Teil vor Gericht zu ziehen wäre wohl Quatsch!?
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Hallo.
Und wegen 1,50 Euro pro Teil vor Gericht zu ziehen wäre wohl
Quatsch!?
In jeder denkbaren Hinsicht, ja.
Wenn der private Verkäufer die Ware zurückgenommen hat (so verstehe ich die Eingangsfrage) und keine negative Bewertung abgibt, darf man sich als unzufriedener Käufer wohl glücklich schätzen.
Gruß,
Zeh_14