Hallo,
wenn der Gemeinderat eine Stellungnahme zu einer bestimmtem Sache abgeben muss und dabei die einzelnen Mitglieder abstimmen, ob diese Stellungnahme (ausgearbeit von einem Fachgremium) von der Mehrheit der Mitglieder geteilt wird, dann handelt es sich doch auch um einen „Beschluss“, obwohl der Gemeinderat nichts beschließt was einen normativen Charakter hat, sondern eben nur darüber abstimmt, ob die Stellungnahme für die Mehrheit der Mitglieder in Ordnung geht. Wie kann man aber sprachlich eindeutig den klassichen Beschluss (z.B. über eine Verordnung), der Recht begründet, vom Beschluss unterscheiden, der nur eine Stellungnahme beinhaltet? Wäre der Beschluss, der „nur“ zu einer Stellungnahme führt ein sogenannter „schlichter Beschluss“?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
ein Beschluss ist letztlich nichts anderes als die Willensäußerung, bzw. die Handlungsform des Gremiums. Dieses kann seinen Willen nur hierdurch äußern, da es ja aus vielen Einzelpersonen besteht.
Das sagt noch lange nichts über die Wirkung des Beschlusses aus, also ob er auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist oder lediglich eine Äußerung beinhaltet, das ergibt sich erst aus dem Inhalt, also dem, was mit der Handlung/Beschluss des Gremiums gewollt ist. Somit enscheidet er sich nicht von jeder Äußerung einer Person, die ebenfalls nur eine Information beinhalten kann oder eine rechtliche Bedeutung hat. Der Beschluss ist aber wie gesagt als Ausdrucksform notwendig, da nur er bestätigt, dass das Gremium gehandelt hat.
Gruß
Dea
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