Wenn ein Inkassounternehmen einen Kunden nicht telefonisch erreicht, weil dieser zu den Büroöffnungszeiten des Unternehmens selbst arbeitet, darf dieses Unternehmen dann, sagen wir mal beim Nachbarn anrufen und diesem den gesamten Fall von dem Kunden schildern? Es geht dabei darum, daß der Nachbar dem Kunden ausrichten soll, er möge zurückrufen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier keine Schweigepflicht gibt, da auch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Inkassounternehmen und dem säumigen Zahler bestehen dürfte.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss sich über drastische Maßnahmen des Gläubigers nicht wundern. Es rüsten eben beide Seiten auf…
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss sich über drastische
Maßnahmen des Gläubigers nicht wundern. Es rüsten eben beide
Seiten auf…
Alleine, daß ein Inkassounternehmen tätig ist, bedeutet ja noch lange nicht, daß die Forderung berechtigt ist. Falls sie unberechtigt ist, ist das Vorgehen vielleicht sogar rufschädigend, sonst mindestens eine *selbstzensur*.
Man könnte den Nachbarn als Zeugen schnappen und Anzeige erstatten, dann entscheidet eine passende Instanz, ob das Vorgehen rechtmäßig ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier keine Schweigepflicht
gibt, da auch kein Vertragsverhältnis zwischen dem
Inkassounternehmen und dem säumigen Zahler bestehen dürfte.
sollte mich wundern, wenn die Weitergabe von Informationen über die finanziellen Verhältnisse Dritter datenschutzrechtlich erlaubt ist.
Außerdem existiert tatsächlich ein Vertrag. Nämlich mit dem vermeintlichen Gläubiger. Das Inkassounternehmen dürfte in diesem Fall Erfüllungsgehilfe sein und als solcher in den Vertrag mit dem Gläubiger eingebunden.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss sich über drastische
Maßnahmen des Gläubigers nicht wundern.
und wenn die Rechnung bezahlt wurde? Oder wenn rechtlich gesehen gar kein Vertragsverhältnis zwischen „Gläubiger“ und „Schuldner“ bestand (zB wg. Sittenwidrigkeit).
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier keine Schweigepflicht
gibt, da auch kein Vertragsverhältnis zwischen dem
Inkassounternehmen und dem säumigen Zahler bestehen dürfte.
sollte mich wundern, wenn die Weitergabe von Informationen
über die finanziellen Verhältnisse Dritter
datenschutzrechtlich erlaubt ist.
Außerdem existiert tatsächlich ein Vertrag. Nämlich mit dem
vermeintlichen Gläubiger. Das Inkassounternehmen dürfte in
diesem Fall Erfüllungsgehilfe sein und als solcher in den
Vertrag mit dem Gläubiger eingebunden.
Ich bin kein Jurist. Wenn dem so ist, o.k.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss sich über drastische
Maßnahmen des Gläubigers nicht wundern.
und wenn die Rechnung bezahlt wurde? Oder wenn rechtlich
gesehen gar kein Vertragsverhältnis zwischen „Gläubiger“ und
„Schuldner“ bestand (zB wg. Sittenwidrigkeit).
…und wenn die Erde eine Scheibe ist…
Es dürfte wohl unstrittig sein, dass die Zahlungsmoral in Deutschland seit dem 2. WK aktuell einen Tiefpunkt erreicht hat.
Geprellte Unternehmen wehren sich dann eben entsprechend.
Ich als B2C Anbieter stelle da natürlich das Recht auf Zahlung einer Rechnung über das Recht auf Datenschutz…
Mal sehen, ob noch eine kompetente juristische Bewertung dazu kommt, wie es wirklich aussieht. Mich interessiert das durchaus auch.
Es dürfte wohl unstrittig sein, dass die Zahlungsmoral in
Deutschland seit dem 2. WK aktuell einen Tiefpunkt erreicht
hat.
Und es dürfte genauso unstrittig sein, dass die Moral von Unternehmen in Deutschland seit dem 2. WK aktuell auch einen Tiefpunkt erreicht hat.
Verfolg einfach mal die Postings hier - es vergeht keine Woche ohne Thread über unberechtigte Forderungen von windigen Abo-unternehmen, die mit Inkasso drohen. Threads über die Abwehr berechtigter Forderungen sehe ich weit weniger häufig.
Geprellte Unternehmen wehren sich dann eben entsprechend.
Geprellte Kunden versuchen das auch. Nur leider haben die meist weniger Übung darin.
Gruß
loderunner
Es dürfte wohl unstrittig sein, dass die Zahlungsmoral in
Deutschland seit dem 2. WK aktuell einen Tiefpunkt erreicht
hat.
Und es dürfte genauso unstrittig sein, dass die Moral von
Unternehmen in Deutschland seit dem 2. WK aktuell auch einen
Tiefpunkt erreicht hat.
Unabhängig davon, dass dies keine Begründung für eine schlechte Zahlungsmoral ist, würde ich die IG Farben noch nicht einmal mit Nokia vergleichen wollen…
Zudem kann ich behaupten, dass das einzige Unternehmen, welches bislang unberechtigte Forderungen über zweifelhafte Dienstleister bei mir eintreiben wollte, die Deutsche Telekom war.
Ansonsten waren alle Mahnbescheide durchaus berechtigt…
Verfolg einfach mal die Postings hier - es vergeht keine Woche
ohne Thread über unberechtigte Forderungen von windigen
Abo-unternehmen, die mit Inkasso drohen. Threads über die
Abwehr berechtigter Forderungen sehe ich weit weniger häufig.
Natürlich nicht. Es wird kaum jemand schreiben, dass er keinen Bock hatte zu zahlen und aus diesem Grund nun der Repo-Man vor der Tür steht…
Die meisten Verträge über „Handy-Abos“ scheinen zudem ohnehin relativ zweifelsfrei wirksam zustande gekommen zu sein, wie ich hörte. Man muss eben das Angebot von oben bis unten durchlesen. Wer dafür zu doof ist, muss eben bezahlen…
Geprellte Unternehmen wehren sich dann eben entsprechend.
Geprellte Kunden versuchen das auch. Nur leider haben die
meist weniger Übung darin.
Mag sein. Nur fürchte ich, gibt es deutlich weniger Betrug als Verzug.
nun, die angeblich schlechte Zahlungsmoral ist aber in vielen Fällen schon vorher zu erwarten…
Ich habe ehrlich gesagt,kein Mitleid mit Unternehmen,die Handy-Veträge mit Minderjährigen ohne eigenes Einkommen abschließen (was nebenbei auch rechtlich gesehen überhaupt nicht zulässig ist) und dann am „jammern“ sind,das sie kein Geld bekommen…
Oder andere Branche…Energie-Versorger…
in den letzten 2 Jahren 25 % Preissteigerung und dann jammern,wenn die Kunden verspätet zahlen…
Was unsere „Herren Unternehmer“ sich mal überlegen sollten,ist das man
nicht den Mitarbeitern immer weniger zahlen bzw. sogar Stellen abbauen kann,OHNE das sich dieses am anderen Ende beim Konsum bemerkbar macht einschließlich der Zahlungsmoral…
nun, die angeblich schlechte Zahlungsmoral ist aber in vielen
Fällen schon vorher zu erwarten…
Ich habe ehrlich gesagt,kein Mitleid mit Unternehmen,die
Handy-Veträge mit Minderjährigen ohne eigenes Einkommen
abschließen (was nebenbei auch rechtlich gesehen überhaupt
nicht zulässig ist) und dann am „jammern“ sind,das sie kein
Geld bekommen…
Oder andere Branche…Energie-Versorger…
in den letzten 2 Jahren 25 % Preissteigerung und dann
jammern,wenn die Kunden verspätet zahlen…
Ich möchte hier keine unseriösen Einzelfälle diskutieren.
Fakt ist, dass die Zahlungsmoral auf einem nie dagewesenen tiefpunkt steht.
Und dafür kann der Verkäufer zunächst einmal nichts.
Was unsere „Herren Unternehmer“ sich mal überlegen sollten,ist
das man
nicht den Mitarbeitern immer weniger zahlen bzw. sogar Stellen
abbauen kann,OHNE das sich dieses am anderen Ende beim Konsum
bemerkbar macht einschließlich der Zahlungsmoral…
Allein die Färung des Satzes finde ich schon deplatziert, aber sei´s drum.
Kaufkraftverlust oder Gehaltseinbußen rechtfertigen es nicht, seine Rechnungen nicht zu bezahlen.
rein rechtlich gesehen könnte dieses schon den Tatbestand der
Nötigung erfüllen.
Wem wurde denn gedroht? Nach http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html wäre das irgendwie eine Voraussetzung dafür, dass eine Nötigung vorliegt.
Gruß
loderunner (ianal)
und wenn die Rechnung bezahlt wurde? Oder wenn rechtlich
gesehen gar kein Vertragsverhältnis zwischen „Gläubiger“ und
„Schuldner“ bestand (zB wg. Sittenwidrigkeit).
…und wenn die Erde eine Scheibe ist…
sieh dir mal die vielen Beschwerden wegen Seiten zu „Biorhythmus“, „Lebenserwartung“ etc. an. Das sind alles rechtlich nicht einwandfreie Forderungen.
Das Anschwärzen in der Nachbarschaft hat den Charakter von Selbstjustiz. Das ist dann der Anfang von Ende des Rechtsstaats.
Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Da das ganze doch eine Diskussion aufgeworfen hat, möchte ich mal was dazu schildern. Nehmen wir mal an, Person A ist selbst Unternehmer und hat 2 Kunden, die nicht zahlen(können). Person A rennt nun nicht gleich zu Anwälten und Inkasso, sondern vereinbart mit den Kunden Ratenzahlungen, fragt allerdings vorher eine Zulieferfirma B, ob er für eine Rechnung sebst Raten zahlen kann. Fehler ist, daß man das ganze am Telefon nur mündlich ausmacht, da man die Firma schon Jahre kennt. A zahlt die 1. Rate und 2 Wochen später meldet sich ein Inkassounternehmen, aber eben nicht bei A und das, obwohl B auch die Handynummer von A hat.
Gruß daggi!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nun das „Empfindliche Übel“ ist hier bei die „Rufschädigung“ des Betreffenden…schließlich steht ja noch lange nicht fest,das die von dem jeweiligen Inkasso-Unternehmen gegenüber dem Nachbarn
Behaupteten Dinge überhaupt den Tatsachen entsprechen.
In der Quintessenz versucht das Inkasso-Unternehmen nämlich hier
„Druck“ auf den betreffenden auszuüben und damit ist der Tatbestand erfüllt…
Du solltest nicht vergessen,das Inkasso-Unternehmen in der überwiegenden Mehrheit sogenannte „Ausgeklagte Forderungen“ für 10 % ihres „Wertes“ aufkaufen um auf (oft Illegale Weise dann) an diesen aufgekauften Titeln Geld zu verdienen…
Hallo,
sorry, ich sehe immer noch nicht, wo denn eigentlich die Nötigung sein sollte. Es wurde nicht gedroht, es wurde bereits gehandelt - die unzulässigen Informationen wurden bereits gegeben. Dein ‚empfindliches Übel‘ ist bereits eingetreten. Ergo kann damit gar nicht mehr gedroht werden. Ergo kann es keine Nötigung sein.
Gruß
loderunner
falsch…das hier ist das „Empfindliche Übel“:
>In der Quintessenz versucht das Inkasso-Unternehmen nämlich hier
>„Druck“ auf den betreffenden auszuüben und damit ist der Tatbestand >erfüllt…
Bestimmte Inkasso-Unternehmen arbeiten genau mit dieser „Masche“,um
„Vermeintliche“ Forderungen einzutreiben…
Das „Geschäft“ der Inkasso-Unternehmen besteht nämlich im „Abkassieren“
von Gebühren (und nicht im Begleichen der Schuld…).
Denn laut BGB § 367 werden Zahlungen zunächst auf die Zinsen und Kosten und dann erst auf die eigentliche Schuld angerechnet…
Genau deswegen kaufen diese Inkasso-Unternehmen auch „Ausgeklagte Schuldtitel“ zu 10 % ihres Nennwertes auf…
falsch…das hier ist das „Empfindliche Übel“:
>In der Quintessenz versucht das Inkasso-Unternehmen
nämlich hier >„Druck“ auf den betreffenden auszuüben und damit ist
der Tatbestand >erfüllt…
Ach? Jedes ‚Druck ausüben‘ ist dann also für Dich schon Nötigung?
Sorry, das ist falsch. Lies einfach mal den Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Da steht ausdrücklich „…mit Gewalt oder durch Drohung…“. Hier wurde nicht gedroht, hier wurde bereits geplaudert. Eine Nötigung wäre es gewesen, wenn mit dem Ausplaudern gedroht worden wäre. Was natürlich nicht heißt, dass das Plaudern in Ordnung gewesen wäre - aber es ist nunmal keine Nötigung.