Fernabnahmegesetz bei Buchungen über Internet?

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Feb 2008

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
grundsätzlich kann man ja laut BGB innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß eines Kaufes im Internet von seinem Kauf zurücktreten (früher Fernabnahmegesetz). Aber wie verhält es sich bei Anmeldungen zu Seminaren die man über das Internet vornimmt. Gilt auch hier das Fernabnahmegesetz mit kostenfreiem Rücktrittsrecht? innerhalb eines gewissen Zeitraumes? Habe mir mal versch. Seminaranbieter im Internet angesehen und festgstellt, daß nicht ein einziger auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht hinweist.

Und eine zweite Frage: Gilt eine Buchung über ein Internetformular unter dem man naturgemäß keine Unterschrift leisten kann, als rechtsverbindlcher Kaufvertrag. Bzw. kommt trotz fehlender Unterschrift bei Bestätigung des Ausbildungsinstitutes ein verbindlicher Kaufvertrag zustande oder nur dann, wenn man ein Unterschriebenes Formlar einsendet?

Vielen Dank für Eure Auskunft die sicher grundsätzlich die Allgemeinheit interessiert für zukünftige Käufe/Buchungen über das Internet.

Viele Grüße an Alle!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 2 hilfreich
    Re: Fernabnahmegesetz bei Buchungen über Internet?

    Gilt auch hier das Fernabnahmegesetz mit kostenfreiem
    Rücktrittsrecht? innerhalb eines gewissen Zeitraumes? Habe mir
    mal versch. Seminaranbieter im Internet angesehen und
    festgstellt, daß nicht ein einziger auf ein gesetzliches
    Rücktrittsrecht hinweist.
    Hallo,
    schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
    Grüße
    Ulf

  2. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    2. Antwort

    Und eine zweite Frage: Gilt eine Buchung über ein
    Internetformular unter dem man naturgemäß keine Unterschrift
    leisten kann, als rechtsverbindlcher Kaufvertrag. Bzw. kommt
    trotz fehlender Unterschrift bei Bestätigung des
    Ausbildungsinstitutes ein verbindlicher Kaufvertrag zustande
    oder nur dann, wenn man ein Unterschriebenes Formlar
    einsendet?
    Hallo,
    der Zwang zur Schriftform ist eher die Ausnahme. Oder machst du beim Bäcker einen schriftlichen Vertrag zum Kauf von Brötchen? Die Antwort ist also Nein.
    Ob bei Streit der Vertrag nachgewiesen werden kann, ist eine andere Sache.
    Grüße
    Ulf

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