Erbrecht - Erbausschlagung

Hallo,

stimmt es, dass ein Erbe eine Erbschaft nicht mehr ausschlagen kann, wenn dieser schon Sachen, die zum Nachlass gehören, aus der Wohnung des Erblassers entnommen hat? Falls ja, kann man die dann nicht einfach wieder zurückstellen bzw. den Wert ersetzen? Und trifft das auch zu, wenn die Sachen gar keinen Wert hatten?

VG

Hallo,

stimmt es, dass ein Erbe eine Erbschaft nicht mehr ausschlagen
kann, wenn dieser schon Sachen, die zum Nachlass gehören, aus
der Wohnung des Erblassers entnommen hat?

So pauschal kann man das nicht sagen, und die Mitnahme eines einzelnen, objektiv wertlosen oder zumindest vom Wert her vollkommen untergeordneten Gegenstands wird zur Fiktion der Annahme des Erbes regelmäßig nicht ausreichen. Auch der „Noch-Nicht-Erbe“ in seiner Überlegungsfrist kann und muss ggf. Dinge tun und erledigen, die ihn schon als Erben erscheinen und auftreten lassen. Daher sollte man bei absehbarer Ausschlagung des Erbes hiermit extrem vorsichtig und zurückhaltend sein, und immer schön darauf hinweisen, dass man das Erbe noch nicht angenommen hat und vorhat dieses ggf. auszuschlagen. Denn sonst könnte es tatsächlich passieren, dass einem später von einem Gläubiger des Erblassers vorgehalten wird, dass man das Erbe bereits angenommen habe, und es deshalb nicht mehr ausschlagen könne. Dann wird man sehr auf den Einzelfall abstellen müssen, welche Mosaiksteinchen geeignet sind diese Annahme zu begründen oder auch nicht. Dabei kann dann das hier fragliche Verhalten eine Rolle in einem Teilaspekt spielen, mehr aber nicht.

Notfalls kann die Annahme übrigens ggf. dann noch erfolgreich angefochten werden.

Gruß vom Wiz