Werden Gerichtliche Vergleiche auch mit einem Zustellzeitpunkt vermerkt zugestellt oder muss sich der Anspruchsteller selbst um die Zustellung kümmern?
Beispiel A hat aus einem Vergleich vom B 500€ zu bekommen.
B rührt sich nicht
A besitzt nur den Gerichts Vergleich, aber der ist doch keine Vollstreckungsurkunde oder ? Bei Urteilen bekommt man doch immer eine Vollstreckbare Ausfertigung ?
Und sowas braucht man doch, für die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge oder?
Franz
ja
Werden Gerichtliche Vergleiche auch mit einem Zustellzeitpunkt
vermerkt zugestellt oder muss sich der Anspruchsteller selbst
um die Zustellung kümmern?
Diese werden zugestellt und der Kläger muss sich nicht selbst drum kümmern.
Beispiel A hat aus einem Vergleich vom B 500€ zu
bekommen.
Schön für A, schlecht für B.
B rührt sich nicht
Sein gutes Recht, muss er nicht. Nützt ihm aber auch nichts. Besser wäre es sich mit A zu einigen.
A besitzt nur den Gerichts Vergleich, aber der ist doch keine
Vollstreckungsurkunde oder ?
Richtig.
Bei Urteilen bekommt man doch
immer eine Vollstreckbare Ausfertigung ?
Wenn man diese beantragt!
Und sowas braucht man doch, für die Verteilungsstelle für
Gerichtsvollzieheraufträge oder?
Wieder richtig.