Hallo,
nun gut das der Betreiber jetzt dazu verpflichtet ist, zu
zahlen weiß ich jetzt!
Prima.
Wenn ich jetzt doch noch gerichtlich dagegen vorgehe, wie ist
es mit der Rechtsschutzversicherung?
Nun es müsste ein Vertrag sein, der die Deckung dieses Risikos als Rechtsschutzart beinhaltet.
Die dadurch entstandenen Kosten muss doch auf jeden Fall der
Betreiber zahlen??!!
Erstmal zahlt der Kläger, der ggf. seine RS-Vers. beansprucht. Evtl. gibt es da eine Selbstbeteiligung. Ob nachher vom Beklagten was zu holen ist, ist eine andere Sache.
Hier äußern sich zeitweilig einige Wortmelder, die auf Titlen sitzen und damit nichts anfangen können!
Wie sieht es mit Rechtsschutz mit Selbstbeteiltigung aus?
Wenn eine vereinbart ist, zahlt der VN diesen Betrag selber an seinen Anwalt.
Übernimmt das dann auch der Tankstellen Betreiber?
Wenn nachher verliert übernimmt er alles! Aber zunächst mal nur auf dem Papier, gel!!!
Wobei es unwahrscheinlich ist, das ein Tankstellenbetreiber nicht flüssig ist, aber man weiß nie. Allerdings könnte man da auch einfach aufrechnen, wenn er nachher nicht zahlt, in dem einfach auftankt.
Mein klar ist es wohl so, das die Nerven, Zeit und Energie die
man in so eine Sache steckt, die 50 Euro wohl kaum aufwiegen.
So ist es.
Doch denke ich einfach, das es beim einen mal 50 Euro sind,
beim nächsten wieder 50, und irgendwann summiert sich das
ganze.
Grad bei Gutscheinen ist es doch oft so, das man sie erstmal
liegen lässt, und es dann oft Stress deswegen gibt.
lg
Richtig. Vielleicht überlegt man mal ob der Tankwart da nicht die Leute zu betrügen beabsichtigte…