Ich habe gemäss Mietvertrag zu Begin dieses Monats auf Monatsende hin gekündigt.
Das Monatsende fällt auf einen Sonntag (31.10). Jetzt wurde mir gesagt, ich müßte schon bis zum 29.10. raus (letzter Werktag vor Monatsende), was bedeuten könnte, dass ich zwei Tage auf der Straße sitze.
Ist es vom Vermieter her korrekt, den Termin für die Schlüsselübergabe zurückzulegen oder wie wird dies gehandhabt?
Hallo Dr. G!
Der Mietvertrag endet am 31. des Monats um Mitternacht. Wenn im Mietvertrag nicht wortwörtlich „Werktag“ steht, gilt der entsprechende Kalendertag (Standardvertrag). Frag nach den entsprechenden Paragraphen bei „Mieter helfen Mietern“, diesen Verein gibt es in jeder größeren Stadt.
Gruß und ein Wochenende im trockenen
Claudia
Keine Panik, Du mußt die Wohnung erst „in den Morgenstunden des nächsten Werktages“ also Montag zurückgeben. Du zahlst ja schließlich auch Miete für Sonntag. Biete Deinem Vermieter eine Übergabe am Montagmorgen an, weigert er sich, ist er im Annahmeverzug und hat ein Problem. Wenn er meint einen Schadenersatz durchsetzen zu können, hat er wohl schlechte Karten.