Nacherfüllung Versandkosten bei Gewährleistung

Nach §439 BGB trägt doch der Händler alle Transportkosten bei einem Gewährleisutngsfall.

Was ist aber, wenn der Kunde ein vermeindlich defektes Gerät zur Gewährleistungsreparatur auf Händlerkosten einsendet und später stellt sich heraus das Gerät hatte keinerlei Mängel.

Wer muss dann die Kosten für Hin und Rücksendung tragen?

Kann der Händler in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr verlangen und die Transportkostne dem Kunden auferlegen?

Danke Bernd

Auch kein Hallo,

Nach §439 BGB trägt doch der Händler alle Transportkosten bei
einem Gewährleisutngsfall.

Wenn es denn ein Gewährleistungsfall ist…

Was ist aber, wenn der Kunde ein vermeindlich defektes Gerät
zur Gewährleistungsreparatur auf Händlerkosten einsendet und
später stellt sich heraus das Gerät hatte keinerlei Mängel.

Dann besteht kein Anspruch…

Wer muss dann die Kosten für Hin und Rücksendung tragen?

Na wer wohl? Der Verkäufer wohl kaum, wenn kein Anspruch gegen diesen besteht…

Kann der Händler in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr
verlangen und die Transportkostne dem Kunden auferlegen?

Kosten, die durch die unberechtigt geltehnd gemachte Ansprüche entstehen, muss nicht der Verkäufer tragen.

Gruß

S.J.

Für die Rücksendekosten überlege ich mir gerade, was da eigentlich die AGL ist. Also: Wonach kann der Verkäufer das Geld für die Rücksendekosten zurückverlangen?

*grübel*

Levay

Für die Rücksendekosten überlege ich mir gerade, was da
eigentlich die AGL ist. Also: Wonach kann der Verkäufer das
Geld für die Rücksendekosten zurückverlangen?

Na, ja. Ich würde das Pferd andersherum aufziehen:

Der Käufer verlangt die Rücksendung. Der Verkäufer kann diese natürlich verweigern oder nur gegen Kostenerstattung anbieten. Auf welcher Grundlage könnte der Käufer die kostenlose Rücksendung verlangen? Mir fällt dazu keine ein.

Gruß

S.J.

Der Käufer verlangt die Rücksendung. Der Verkäufer kann diese
natürlich verweigern

Er ist jedenfalls zur Herausgabe nach § 985 BGB verpflichtet. Ob das nun eine Bring-, Hol- oder Schickschuld ist, weiß ich gerade selbst nicht. Und auch nicht, wer dafür die Kosten tragen muss. Neben § 985 BGB wird es sich wohl um eine nachwirkende Pflicht aus dem Kaufvertrag handeln.

oder nur gegen Kostenerstattung anbieten.

Dafür braucht er aber einen Gegenanspruch, denn ohne den hat er keine Einrede aus § 273 oder § 325.

Auf welcher Grundlage könnte der Käufer die kostenlose
Rücksendung verlangen? Mir fällt dazu keine ein.

Das Problem ist ja eher, dass er die Herausgabe verlangen kann. WIE die zu erfolgen hat… keine Ahnung.

Levay